Cannabis ist eines der am vielfältigsten einsetzbaren Arzneimittel. Die Liste der Erkrankungen, die sich mit Cannabis zumindest lindern lassen, ist sehr lang. Obwohl der bürokratische Weg in Deutschland, medizinisches Cannabis verschrieben zu bekommen, noch sehr steinig ist, gibt es viele andere Länder, in denen Cannabis sowohl aus der Medizin, als auch als Genussmittel nicht mehr wegzudenken ist.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Psychosen als wichtigste Kontraindikation
- Auswirkungen in der Schwangerschaft nicht vollständig geklärt
- Vorsicht bei Herz-Kreislauf Problemen
- Absolute und relative Kontraindikationen im Überblick
- Wie häufig Nebenwirkungen bei medizinischem Cannabis wirklich auftreten
- Blüten oder Extrakt: was sich am 30. Juli 2026 geändert hat
- Wann eine Wechselwirkung zur Kontraindikation wird
- Alter, Leber und Niere als eigene Vorsichtsfälle
- Cannabinoid-Hyperemesis: wenn das Mittel gegen Übelkeit Übelkeit auslöst
- Fahrtüchtigkeit als praktische Einschränkung der Therapie
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
In erster Linie zu nennen, sind hier einige US-Staaten. Es ist schon fast Ironie, dass ausgerechnet die USA, die zuerst den Krieg gegen Drogen beschlossen haben, auch die Ersten waren, die allmählich wieder eine Legalisierung durchführten. Trotz aller medizinischer Vorzüge von Hanf, gibt es einige Ausgangssituationen, in denen Hanf nicht, oder nur mit großer Vorsicht zur Anwendung kommen sollte. Die toxikologisch relevanten Nebenwirkungen werden vorrangig durch THC ausgelöst.
Psychosen als wichtigste Kontraindikation
Die wahrscheinlich gefährlichste Nebenwirkung, die bei einer entsprechenden genetischen Vorbelastung durch Cannabis ausgelöst werden kann, sind Psychosen. Wichtig zu wissen ist, dass THC selbst keine Psychosen auslöst, jedoch kann es latent vorhandene Psychosen im schlimmsten Fall zum Ausbruch bringen. Personen bei denen bekannt ist, dass im nahen Umfeld Fälle von Psychosen, insbesondere Schizophrenie, aufgetreten sind, sollten Cannabis als Medizin, wenn möglich, meiden. THC kann als Nebenwirkung Paranoia auslösen. Diese Paranoia sind einer vorübergehenden paranoiden Schizophrenie zum Verwechseln ähnlich.
Bei Patienten mit einer entsprechenden genetischen Veranlagung, kann diese Nebenwirkung den Ausbruch einer Schizophrenie begünstigen, sowie das Empfinden dieser Nebenwirkung über die eigentliche Wirkungsdauer hinaus verstärken. Auch Patienten die ohne bekannte genetische Vorbelastung unter dem Einfluss von THC zu starker Paranoia neigen, sollten den Konsum und die medizinische Verwendung zumindest überdenken. Bis zu einem gewissen Grad lässt sich diese Nebenwirkung durch die Wahl der Hanfsorte beeinflussen. Es ist empfehlenswert in solchen Fällen, wenn überhaupt, eine Sorte zu wählen, die erheblich mehr CBD als THC enthält, da CBD den psychotischen Nebenwirkungen zu einem gewissen Grad entgegenwirken kann.
Auswirkungen in der Schwangerschaft nicht vollständig geklärt
Noch nicht definitiv geklärt ist, ob Restrisiken für das Ungeborene bestehen, wenn während der Schwangerschaft medizinisches Cannabis konsumiert wird. Es gibt eine kanadische Forschungsarbeit, die alle verfügbaren Studien über die Auswirkungen auf die kognitive Leistungsfähigkeit des Kindes bei Cannabiskonsum während der Schwangerschaft untersucht hat. Dabei konnte keine statistisch relevante kognitive Beeinträchtigung im Vergleich zur Kontrollgruppe festgestellt werden.
Dem gegenüber steht jedoch, eine ebenfalls aus Kanada stammende Studie, die ein erhöhtes Risiko für Frühgeburten im Zusammenhang mit Cannabiskonsum in der Schwangerschaft feststellte. Die Studie untersuchte im Zeitraum von 2012 bis 2017 einen möglichen Zusammenhang zwischen Cannabiskonsum und Frühgeburten. Dabei zeigte sich, dass bei Cannabiskonsum im Schnitt um 12 % der Fälle eine Frühgeburt auftrat, während bei der nicht konsumierenden Kontrollgruppe, der Wert bei 6 % lag. Auch in Staaten, in denen medizinisches Cannabis schon lange in Verwendung ist, wie in Colorado, gibt es bis heute keine einheitliche Meinung zu Cannabis in der Schwangerschaft, oder eine nebenwirkungsfreie Dosierempfehlung.
Vorsicht bei Herz-Kreislauf Problemen
Eine weitere Wirkung von THC ist, dass es den Blutdruck senkt. Obwohl es gleichzeitig die Herzfrequenz erhöht, sinkt der Blutdruck, indem die Gefäße erweitert werden. Bei Patienten, die bereits an einem zu niedrigen Blutdruck leiden, kann dies problematisch sein. Eine im Jahr 2021 durchgeführte israelische Studie untersuchte die mögliche Palette an Nebenwirkungen, die bei der medizinischen Verwendung von Cannabis auftreten können. Bei allen 26 Studienteilnehmern wurde jeweils in den ersten 3 Stunden nach der Gabe von Cannabis eine blutdrucksenkende Wirkung festgestellt. Bei Patienten, welche diese Studie abbrachen, wurde unter anderem von Schwindel und Übelkeit berichtet, was auf einen zu niedrigen Blutdruck hindeutet. Eine langfristige Auswirkung auf den Blutdruck, nach dem Absetzen der Cannabistherapie, konnte jedoch nicht festgestellt werden.
Da THC die Herzfrequenz erhöht, ist Vorsicht geboten bei bestehenden Herzrhythmusstörungen. Mehrere Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass Cannabis zu einer leicht erhöhten Anfälligkeit für Herzarrhythmien führen kann, was im Übrigen bei Koffein nicht anders ist. Aufgrund der aktuell aus Colorado vorliegenden Daten kann davon ausgegangen werden, dass durch den medizinischen Gebrauch von Marihuana das Risiko geringfügig ansteigt. Bei Nichtkonsumenten leiden etwa 0,5 % der Menschen in ihrem Leben an einer Herzarrhythmie. Bei Konsumenten von medizinischem Marihuana ist dieses Risiko leicht erhöht und liegt bei 0,9 %. Dennoch ist bei entsprechenden Vorerkrankungen im Zweifelsfall große Vorsicht geboten. Auch hier empfiehlt es sich, wenn überhaupt, zunächst mit einer niedrigen Dosis einer Sorte zu beginnen, die einen deutlicher höheren Gehalt an CBD als THC hat.
Absolute und relative Kontraindikationen im Überblick
Die Fachwelt unterscheidet zwischen strengen und relativen Gegenanzeigen. Eine strenge Kontraindikation schließt die Therapie grundsätzlich aus. Eine relative Kontraindikation verlangt eine sorgfältige Abwägung, verbietet die Behandlung aber nicht. Die Praxisleitlinie der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin, deren Erstautor Johannes Horlemann ist, fasst diese Einteilung für Cannabinoide zusammen.
| Ausgangslage | Einordnung | Grund |
|---|---|---|
| Psychosen und schwere psychiatrische Erkrankungen | streng | gilt auch dann, wenn die Erkrankung gerade nicht akut ist |
| Schwere Persönlichkeitsstörung | streng | Risiko einer Verschlechterung des Krankheitsbildes |
| Schwangerschaft und Stillzeit | streng | Cannabinoide gehen auf das Kind über, die Datenlage ist widersprüchlich |
| Schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen | streng | THC senkt den Blutdruck und erhöht zugleich die Herzfrequenz |
| Suchterkrankung, aktuell oder in der Vorgeschichte | relativ | Rückfallrisiko, in therapeutischer Dosierung gilt die Suchtgefahr aber als gering |
| Kindes- und Jugendalter vor der Pubertät | relativ | das sich entwickelnde Gehirn, dazu fehlende Studiendaten |
| Schwere Leber- oder Niereninsuffizienz | relativ | es liegen kaum Daten zur veränderten Verstoffwechselung vor |
Diese Einteilung ist kein starres Raster. Die Leitlinie hält für die Palliativsituation ausdrücklich eine Ausnahme fest. Dort kann im Einzelfall auch bei einer bestehenden Kontraindikation ein Heilversuch mit Cannabinoiden angemessen sein. Wer im letzten Lebensabschnitt starke Schmerzen hat, wird anders bewertet als eine Patientin mit einer chronischen, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankung. Die Entscheidung trifft immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wie häufig Nebenwirkungen bei medizinischem Cannabis wirklich auftreten
Für Deutschland gibt es eine ungewöhnlich große Datensammlung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat von 2017 an eine Begleiterhebung durchgeführt und den Abschlussbericht im Jahr 2022 veröffentlicht. Ausgewertet wurden anonymisierte Daten zu rund 21.000 Behandlungen mit Blüten, Extrakten, Dronabinol, Nabilon und Sativex. Die Zahlen sind keine klinische Studie, sondern eine Beobachtung aus der Versorgungspraxis. Fachleute weisen zudem darauf hin, dass die Erhebung nur einen Teil der tatsächlichen Behandlungsfälle erfasst hat.
Der weitaus größte Teil der Verordnungen entfiel auf chronische Schmerzen mit über 75 Prozent. Es folgten Spastik mit 9,6 Prozent sowie Anorexie und Wasting mit 5,1 Prozent. Häufig berichtet wurden Müdigkeit, Schwindel, Schläfrigkeit und Übelkeit. Diese Beschwerden traten bei allen Arzneiformen auf. Schwerwiegende Nebenwirkungen blieben dagegen die Ausnahme.
| Schwerwiegende Nebenwirkung | Anteil in der Begleiterhebung |
|---|---|
| Depression | 1,2 Prozent |
| Halluzinationen | 0,7 Prozent |
| Sinnestäuschungen | 0,6 Prozent |
Diese Größenordnung ist für die Abwägung wichtig. Die häufigen Nebenwirkungen sind unangenehm, aber in aller Regel dosisabhängig und reversibel. Sie lassen sich durch einen langsamen Einstieg mit einer niedrigen Dosis deutlich abmildern. Die seltenen psychiatrischen Ereignisse sind es dagegen, die hinter den strengen Kontraindikationen stehen. Der komplette Bericht ist in unserem Beitrag zum Abschlussbericht der Begleiterhebung aufbereitet.
Blüten oder Extrakt: was sich am 30. Juli 2026 geändert hat
Die Frage nach den Nebenwirkungen wird häufig getrennt nach Arzneiform gestellt. Das ist berechtigt, denn der Anwendungsweg verändert das Wirkprofil. Inhalierte Blüten fluten binnen weniger Minuten an, die Wirkung hält vergleichsweise kurz an, und die aufgenommene Menge lässt sich nur schwer exakt bestimmen. Ein oral eingenommener Extrakt wirkt verzögert, dafür länger und in einer genau festgelegten Konzentration je Milliliter. Wer die Dosis genau steuern kann, steuert damit auch die dosisabhängigen Nebenwirkungen.
Die Begleiterhebung zeigt außerdem, dass sich die Patientengruppen unterscheiden. Im Gesamtkollektiv lag das Durchschnittsalter bei 57 Jahren, bei den Blütenpatienten dagegen bei 45,5 Jahren, und über zwei Drittel von ihnen waren männlich. Diese Gruppe berichtete eine euphorisierende Wirkung dreimal so häufig wie die übrigen Behandelten. Ein Teil des Unterschieds zwischen den Arzneiformen ist also kein reiner Substanzeffekt, sondern ein Effekt der Patientenauswahl.
Rechtlich hat sich die Lage seit dem Erscheinen dieses Beitrags zweimal grundlegend gedreht. Zum 1. April 2024 wurde medizinisches Cannabis mit dem Medizinal-Cannabisgesetz aus dem Betäubungsmittelrecht herausgenommen, der Verordnungsweg wurde damit deutlich einfacher. Zum 30. Juli 2026 hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Richtung wieder umgekehrt. Seither nennt § 31 Absatz 6 SGB V als Leistung der Krankenkassen nur noch Cannabis „in Form von Extrakten in standardisierter Qualität“. Dazu kommen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Die Blüte ist aus dem Leistungskatalog herausgefallen.
Vorgeschaltet ist zudem ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel. Eine Übergangsregelung für laufende Blütentherapien enthält das Gesetz nicht. Auf Privatrezept bleibt die Blüte weiter erhältlich. Für die Praxis heißt das eine deutliche Verschiebung. Wer ein Präparat mit hohem CBD-Anteil und niedrigem THC-Gehalt braucht, wählt heute nicht mehr die passende Sorte. Er wählt den passenden standardisierten Extrakt. Das pharmakologische Ziel bleibt dasselbe, der Weg dorthin hat sich verschoben.
Wann eine Wechselwirkung zur Kontraindikation wird
Nicht jede Wechselwirkung verbietet die Therapie. Entscheidend ist, ob sich der Spiegel eines Arzneimittels so verschiebt, dass die Sicherheit leidet. Cannabinoide werden in der Leber über die Enzyme des Cytochrom-P450-Systems abgebaut, vor allem über CYP3A4 und CYP2C9. Dabei ist CBD der deutlich stärkere Hemmstoff dieser Enzyme als THC. Ausgerechnet der Bestandteil, der als der harmlosere gilt, trägt hier also das größere Risiko.
Am besten dokumentiert ist die Kombination mit dem Gerinnungshemmer Warfarin. CBD hemmt CYP2C9, über das Warfarin abgebaut wird. In mehreren veröffentlichten Fallberichten stiegen die INR-Werte dadurch deutlich an, was die Blutungsneigung erhöht. Unter einer Antikoagulation ist Cannabis deshalb keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Fall für regelmäßige Kontrollen der Gerinnungswerte.
In die andere Richtung wirken starke Enzyminduktoren. Rifampicin, Carbamazepin, Phenytoin, Phenobarbital und Johanniskraut beschleunigen den Abbau und können die Cannabiswirkung so weit senken, dass die Therapie ins Leere läuft. Hemmstoffe wie Ketoconazol oder HIV-Proteasehemmer erhöhen den Spiegel dagegen. Von diesen pharmakokinetischen Effekten zu trennen sind die pharmakodynamischen: Benzodiazepine, andere Sedativa, Opioide und Alkohol dämpfen das zentrale Nervensystem in dieselbe Richtung wie THC. Die Kombination mit Benzodiazepinen gilt als besonders kritisch. Eine ausführliche Übersicht steht in unserem Beitrag zu den Wechselwirkungen von Cannabis und THC mit anderen Medikamenten. Die Besonderheiten des Cannabidiols behandelt der Beitrag zu den Nebenwirkungen von Cannabidiol.
Alter, Leber und Niere als eigene Vorsichtsfälle
Bei Kindern und Jugendlichen vor der Pubertät ist die Datenlage dünn. Die Leitlinie stuft das Kindes- und Jugendalter deshalb als relative Kontraindikation ein und verlangt eine besonders sorgfältige Abwägung. Das ist kein Verbot. In der Kinderepileptologie gehören cannabidiolhaltige Arzneimittel längst zum Standard, dort liegen für eng umgrenzte Krankheitsbilder auch Zulassungsstudien vor.
Am anderen Ende der Altersskala verschiebt sich das Risiko. Ältere Menschen reagieren empfindlicher auf die blutdrucksenkende und die sedierende Wirkung. Schwindel und Benommenheit sind in dieser Gruppe keine bloße Unannehmlichkeit, sondern ein Sturzrisiko. Dazu kommt die Polypharmazie, denn je mehr Dauermedikamente eingenommen werden, desto wahrscheinlicher wird eine relevante Wechselwirkung. Wie sich Nutzen und Risiko in dieser Gruppe verteilen, behandelt unser Guide zu Cannabis für Senioren.
Bei einer schweren Leber- oder Niereninsuffizienz gilt Vorsicht aus einem einfachen Grund. Cannabinoide werden in der Leber verstoffwechselt, ihre Abbauprodukte werden anschließend ausgeschieden. Ist eines der beiden Organe stark eingeschränkt, verändert sich die Verweildauer im Körper. Belastbare Dosisempfehlungen für diese Fälle gibt es bislang nicht, weshalb die Behandlung engmaschig begleitet werden sollte.
Cannabinoid-Hyperemesis: wenn das Mittel gegen Übelkeit Übelkeit auslöst
Eine Gegenanzeige eigener Art entsteht erst im Verlauf der Therapie. Das Cannabinoid-Hyperemesis-Syndrom tritt nach längerem, regelmäßigem Konsum auf und äußert sich in wiederkehrenden Episoden mit heftigem Erbrechen und Bauchschmerzen. Das Tückische daran ist die Umkehrung der erwarteten Wirkung, denn Übelkeit zählt zu den anerkannten Anwendungsgebieten von Cannabinoiden.
Die Ursache ist nicht abschließend geklärt. Diskutiert wird eine Wirkung am Cannabinoidrezeptor CB1 im Magen-Darm-Trakt, die die Magenentleerung verlangsamt und so das Erbrechen auslöst. Klassische Mittel gegen Übelkeit helfen oft nicht. Auffällig ist, dass Betroffene ihre Beschwerden mit heißen Duschen oder Bädern vorübergehend lindern, was in der Notaufnahme als Hinweis auf das Syndrom gilt. Dauerhaft hilft nur der vollständige Verzicht auf Cannabis. Wer unter einer laufenden Cannabistherapie neu auftretendes zyklisches Erbrechen bemerkt, sollte das ärztlich abklären lassen, statt die Dosis zu erhöhen.
Fahrtüchtigkeit als praktische Einschränkung der Therapie
Für viele Patientinnen und Patienten ist der Straßenverkehr die spürbarste Einschränkung. Seit August 2024 nennt § 24a StVG einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Für ärztlich verordnetes Cannabis greift jedoch das sogenannte Medikamentenprivileg nach § 24a Absatz 4 StVG. Stammt der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für den konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels, ist das reine Überschreiten des Grenzwerts keine Ordnungswidrigkeit.
Dieser Schutz hat zwei klare Grenzen. Er gilt nur im Ordnungswidrigkeitenrecht, und er gilt nur ohne Fahruntüchtigkeit. Zeigen sich Ausfallerscheinungen oder kommt es zu einem Unfall, greifen die Straftatbestände der §§ 315c und 316 StGB unabhängig vom gemessenen Wert. In der Einstellungsphase und nach jeder Dosiserhöhung ist das Fahren deshalb tabu. Sinnvoll ist außerdem, eine Kopie des Rezepts oder eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Wie lange THC überhaupt nachweisbar bleibt, zeigt unser Beitrag zur Abbaukurve von THC im Straßenverkehr.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer absoluten und einer relativen Kontraindikation?
Eine absolute oder strenge Kontraindikation schließt die Behandlung grundsätzlich aus. Dazu zählen Psychosen, schwere Persönlichkeitsstörungen, Schwangerschaft und Stillzeit sowie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Eine relative Kontraindikation verlangt dagegen nur eine besonders sorgfältige Abwägung. In der Palliativsituation kann die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall selbst über eine strenge Kontraindikation hinweg einen Heilversuch unternehmen.
Welche Nebenwirkungen von medizinischem Cannabis sind die häufigsten?
In der Begleiterhebung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte wurden vor allem Müdigkeit, Schwindel, Schläfrigkeit und Übelkeit berichtet. Sie traten bei allen Arzneiformen auf und sind meist dosisabhängig. Schwerwiegende Ereignisse waren selten, Depressionen wurden in 1,2 Prozent der Fälle dokumentiert, Halluzinationen in 0,7 Prozent und Sinnestäuschungen in 0,6 Prozent.
Haben Cannabisblüten andere Nebenwirkungen als ein Cannabisextrakt?
Das Spektrum ist ähnlich, die Steuerbarkeit unterscheidet sich. Inhalierte Blüten fluten schnell an und lassen sich schwerer exakt dosieren, ein standardisierter Extrakt ist auf eine feste Wirkstoffmenge je Milliliter eingestellt. In der Begleiterhebung berichteten Blütenpatienten dreimal häufiger eine euphorisierende Wirkung. Sie waren allerdings auch im Schnitt zwölf Jahre jünger als das Gesamtkollektiv, ein Teil des Unterschieds geht also auf die Patientengruppe zurück.
Übernimmt die Krankenkasse Cannabisblüten noch?
Nein. Seit dem 30. Juli 2026 nennt § 31 Absatz 6 SGB V nur noch Extrakte in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon. Vorgeschaltet ist ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel. Eine Übergangsregelung für laufende Blütentherapien sieht das Gesetz nicht vor. Auf Privatrezept bleiben Blüten weiterhin erhältlich.
Welche Medikamente vertragen sich nicht mit medizinischem Cannabis?
Besondere Vorsicht gilt bei Gerinnungshemmern wie Warfarin, weil CBD das abbauende Enzym CYP2C9 hemmt und die INR-Werte steigen können. Enzyminduktoren wie Rifampicin, Carbamazepin, Phenytoin, Phenobarbital und Johanniskraut können die Wirkung dagegen abschwächen. Pharmakodynamisch kritisch ist die Kombination mit Benzodiazepinen, weiteren Sedativa, Opioiden und Alkohol, weil sich die dämpfende Wirkung addiert.
Darf ich mit einem Cannabisrezept Auto fahren?
Grundsätzlich ja, solange die Einnahme bestimmungsgemäß erfolgt und keine Fahruntüchtigkeit vorliegt. Das Medikamentenprivileg nach § 24a Absatz 4 StVG nimmt verordnetes Cannabis vom Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter aus. Der Schutz endet jedoch bei Ausfallerscheinungen oder einem Unfall, dann greifen die §§ 315c und 316 StGB. In der Einstellungsphase und nach einer Dosiserhöhung sollte niemand fahren.
Ist eine Suchterkrankung in der Vorgeschichte ein Ausschlussgrund?
Sie gilt als relative Kontraindikation, nicht als Verbot. Die Praxisleitlinie hält fest, dass die Suchtgefahr bei einer Dauerverordnung in therapeutischer Dosierung als gering einzustufen ist. Bei einer bekannten Abhängigkeitserkrankung braucht die Therapie aber eine engere Begleitung, eine klare Dosisobergrenze und eine ehrliche Absprache über den bisherigen Konsum.
Was ist das Cannabinoid-Hyperemesis-Syndrom?
Es ist ein Krankheitsbild mit wiederkehrenden Episoden von heftigem Erbrechen und Bauchschmerzen nach längerem regelmäßigem Cannabiskonsum. Gängige Mittel gegen Übelkeit wirken oft nicht. Viele Betroffene lindern die Beschwerden vorübergehend mit heißen Duschen, was als typischer Hinweis gilt. Dauerhaft hilft nur der vollständige Verzicht auf Cannabis.
Was bedeuten die Kontraindikationen für den Weg zum Rezept?
Die Ärztin oder der Arzt prüft die Gegenanzeigen vor der ersten Verordnung. Dazu gehören die psychiatrische Vorgeschichte, eine mögliche Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die vollständige Dauermedikation. Wer die eigene Medikamentenliste zum Termin mitbringt, verkürzt diesen Schritt spürbar. Wie der Ablauf im Einzelnen aussieht, beschreibt unser Beitrag dazu, wie du als Patient Cannabis auf Rezept bekommst.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Über die Eignung einer Cannabistherapie und über bestehende Gegenanzeigen entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall.





































