Der durchschnittliche THC-Gehalt von ärztlich verordneten Cannabisblüten liegt in Deutschland bei 25 Prozent. Das ist mehr als doppelt so hoch wie das, was die Wissenschaft für medizinisch sinnvoll hält. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite Zwischenauswertung des Konsumcannabisgesetzes, die das unabhängige EKOCAN-Konsortium Anfang April vorgelegt hat. Die Befunde werfen grundlegende Fragen über das Verschreibungsverhalten in Deutschland auf – und darüber, ob das System der Medizinalcannabis-Versorgung seinen eigentlichen Zweck noch erfüllt.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was die Studie konkret belegt
Die Forschungsgruppe um Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung hat das Verordnungsverhalten bei Medizinalcannabis systematisch untersucht. Das zentrale Ergebnis: Alle klinischen Studien, die eine therapeutische Wirksamkeit von Cannabisblüten nachweisen, beziehen sich auf Produkte mit einem THC-Anteil von zehn Prozent oder weniger. Für höhere Konzentrationen fehlen entsprechende Belege schlicht. Dass Ärzte gleichwohl regelmäßig Blüten mit durchschnittlich 25 Prozent THC verschreiben, lässt sich medizinisch nicht begründen.
Besonders brisant wird der Befund im Zusammenhang mit psychiatrischen Erkrankungen. Cannabis mit einem THC-Gehalt über 15 Prozent ist nachweislich mit einem erhöhten Risiko für psychische Störungen verbunden – wie Apotheken bereits seit Längerem beklagen. Ausgerechnet für Patienten mit Angststörungen, Depressionen oder Schlafproblemen werden jedoch immer wieder hochpotente Produkte verordnet, obwohl das aus wissenschaftlicher Sicht kontraindiziert ist. Die Forschenden empfehlen daher eindeutig: Hochpotente Blüten dürfen nicht für psychische Erkrankungen und Schlafstörungen verschrieben werden.
Ein System unter Druck
Der Befund der EKOCAN-Evaluation ist kein Vorwurf an einzelne Ärztinnen und Ärzte. Er beschreibt ein systemisches Problem, das sich seit der Legalisierung im April 2024 immer deutlicher abzeichnet. Über fragwürdige Onlineplattformen und unzulässige Werbung ist ein Markt entstanden, der sich nicht primär an Kranke richtet, sondern an Freizeitkonsumenten, die den Weg über das Rezept als legal-graue Versorgungsalternative nutzen. Der Druck auf telemedizinische Anbieter, möglichst hochpotente Produkte ohne eingehende medizinische Prüfung auszustellen, ist in diesem Umfeld erheblich.
Kritische Stimmen wie die von Virologe Hendrik Streeck, der von „Dealern in weißen Kitteln“ gesprochen hat, erhalten durch die neuen Daten Gewicht. Die EKOCAN-Forscher formulieren es nüchterner, aber nicht weniger deutlich: Es werden erhebliche Missbräuche zu Konsumzwecken beobachtet. Das schadet nicht nur der Glaubwürdigkeit des medizinischen Cannabisprogramms, sondern auch denjenigen Patienten, für die Cannabis tatsächlich eine sinnvolle Therapieoption darstellt.
Was der Befund für die Cannabispolitik bedeutet
Die Konsequenzen aus dem EKOCAN-Bericht zeichnen sich bereits ab. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte den Zugang zu Medizinalcannabis bereits verschärfen wollen – mit dem neuen Datenmaterial dürfte die politische Grundlage dafür nun noch fester sein. Konkret im Raum steht eine Beschränkung der maximalen Wirkstoffstärke bei Verschreibungen sowie das bereits geplante Telemedizin-Verbot, nach dem Medizinalcannabis künftig nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt verordnet werden darf.
Die EKOCAN-Forschenden empfehlen zudem, grundsätzlich auf Fertigarzneimittel oder Blüten mit geringerem THC-Gehalt umzustellen. Der Gedanke dahinter ist simpel: Wenn die Wissenschaft keine Belege dafür liefert, dass 25 Prozent THC therapeutisch besser wirken als zehn Prozent, dann gibt es keinen medizinischen Grund, Hochdosiertes zu verschreiben. Wer es dennoch tut, verschreibt de facto für den Freizeitkonsum – und das auf Kosten des Gesundheitssystems.
Die Gefahr für Patienten, die Cannabis wirklich brauchen
Die politische Debatte um zu hohe THC-Werte bei Verschreibungen trägt das Risiko in sich, Medizinalcannabis pauschal zu diskreditieren. Das wäre falsch. Für zahlreiche Erkrankungen – von chronischen Schmerzen über Spastiken bis zu therapieresistenter Epilepsie – ist Cannabis eine wirksame Option, die vielen Betroffenen erhebliche Erleichterung bringt. Experten fordern seit Längerem gezielte Nachbesserungen statt pauschaler Einschränkungen.
Der Hebel liegt nicht im Zugang zur Therapie, sondern in der Qualität der Verschreibung. Ein Arzt, der einem Schmerzpatienten Cannabisblüten mit moderatem THC-Gehalt und begleitender Therapie verschreibt, macht etwas anderes als einer, der per Telemedizin-Klick hochpotente Blüten ohne Diagnose ausstellt. Diese Unterscheidung muss das Regelwerk abbilden können. Die EKOCAN-Evaluation liefert dafür erstmals belastbare Zahlen.
Häufige Fragen
Warum liegt der durchschnittliche THC-Gehalt bei verordnetem Medizinalcannabis so hoch?
Das EKOCAN-Konsortium führt dies auf ein systemisches Missbrauchsproblem zurück. Über Telemedizin-Plattformen und gezielte Werbung wurde ein Markt aufgebaut, der Freizeitkonsumenten mit Rezepten versorgt, die auf möglichst hochpotente Produkte ausgerichtet sind. Eine medizinische Notwendigkeit für 25 Prozent THC lässt sich wissenschaftlich nicht belegen.
Ab welchem THC-Gehalt ist Medizinalcannabis gefährlich?
Die EKOCAN-Forscher nennen 15 Prozent als kritische Schwelle: Cannabis mit einem THC-Gehalt über 15 Prozent ist mit einem nachweislich erhöhten Risiko für psychiatrische Erkrankungen verbunden. Klinische Studien zur therapeutischen Wirksamkeit belegen Effekte in der Regel nur bis zu einem Gehalt von zehn Prozent.
Was will die Bundesregierung dagegen unternehmen?
Geplant ist zum einen das Verbot der Telemedizin-Verschreibung: Medizinalcannabis soll künftig nur noch nach persönlichem Kontakt zwischen Arzt und Patient verordnet werden dürfen. Darüber hinaus diskutiert die Gesundheitspolitik eine Beschränkung der maximalen Wirkstoffstärke bei Cannabisblüten auf Rezept.
Gilt das Verordnungsproblem für alle Cannabis-Patienten?
Nein. Die EKOCAN-Studie unterscheidet klar zwischen seriöser Medizinaltherapie und missbrauchsgetriebenem Verschreiben. Patienten mit nachgewiesener medizinischer Indikation – etwa bei chronischen Schmerzen, Spastiken oder Epilepsie – sind von den geplanten Einschränkungen nicht das primäre Ziel. Im Gegenteil: Strengere Regeln sollen die Versorgung legitimer Patienten langfristig absichern.
Was bedeuten die Befunde für die Zukunft des Medizinalcannabis in Deutschland?
Die Daten erhöhen den politischen Druck für eine Reform der Verschreibungsregeln erheblich. Kurzfristig sind das Telemedizin-Verbot und eine Wirkstärkenbeschränkung die wahrscheinlichsten Maßnahmen. Mittelfristig könnte sich das gesamte System hin zu standardisierten Fertigarzneimitteln mit dokumentierter Dosierung verschieben – was aus wissenschaftlicher Sicht tatsächlich medizinisch sinnvoller wäre als das aktuelle Wildwuchs-Angebot hochpotenter Blüten.











































