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Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Internationale Rechtslage

Reisen mit Cannabis – das Schengendokument

von Robert Brungert
24.10.2017
in Internationale Rechtslage
Lesezeit: 5 Minuten

Der sogenannte Schengenraum ist vielen bereits ein Begriff: Hier haben viele Länder eine Übereinkunft getroffen, um das Reisen zu vereinfachen. Wer im Schengenraum reist, der darf in den anderen Schengenländern einiges von dem, was er auch in seiner Heimat darf. Er muss nur vorab gewisse Formalität beachten. Wer mit seinem Marihuana derzeit nach Frankreich oder Polen reist, der würde sich strafbar machen. Druckt er jedoch das Schengendokument aus, lässt es von seinem Arzt ausfüllen und von der zuständigen Behörde genehmigen, kann er die Strafverfolgung sicher umgehen.

Deutsche Patienten müssen nur den Papierkram beachten

Das Schengendokument besagt, dass man sich nach dem Recht aus seinem Heimatland nicht strafbar macht und als Reisender im Schengenraum damit zu dulden ist. Cannabis ist hierbei nur eines der Medikamente, welches nicht überall legal ist. Der Schengenraum ist natürlich nicht ausgehandelt und gegründet worden, um mit Marihuana legal reisen zu können. Es geht hier vordergründig darum, das Reisen und Zusammenleben im Schengenraum zu vereinfachen. Es geht zu einem guten Teil darum, dass die Wirtschaft unabhängig zu Ländergrenzen mit geringem Bürokratieaufwand arbeiten kann. Reise- und Transportfreiheit sind dabei ein sehr wichtiger Punkt.

Mit Cannabis im Schengenraum

Die Stelle für Cannabis oder auch andere Betäubungsmittel findet sich im Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommen.

Artikel 75
(1) Im Reiseverkehr in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien oder innerhalb desselben dürfen Personen, die im Rahmen einer ärztlichen Behandlung benötigten Betäubungsmittel mit sich führen, wenn sie eine von einer zuständigen Behörde ihres Aufenthaltsstaates ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung bei einer Kontrolle vorweisen.

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(2) Die Form und der Inhalt der Bescheinigung nach Absatz 1, soweit sie von einer der Vertragsparteien ausgestellt wird, insbesondere die Angaben bezüglich der Art, der Menge und der Reisedauer werden von dem Exekutivausschuss festgelegt.

(3) Die Vertragsparteien unterrichten sich darüber, welche Behörden für die Ausstellung oder Beglaubigung der Bescheinigung nach Absatz 2 zuständig sind.

Es ist die Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung notwendig. Der ausstellende Arzt muss das Dokument nicht nur ausfüllen, es muss auch durch eine beglaubigende Behörde bestätigt werden. Der Patient versendet das ausgefüllte Dokument im Übrigen selber zur beglaubigenden Behörde. Weiterhin kann mit dem einfachen Schengendokument nur eine Reise von maximal 30 Tagen mit Cannabis straffrei bleiben. Wer länger reist und nicht ohne kann, der muss sich noch etwas anders vorbereiten.

Laut BfArM sind im September 2017 folgende Länder im Schengenraum Mitglied:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Island
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Diese Bescheinigung ist vor Antritt der Reise durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle zu beglaubigen. Das wären in Deutschland Folgende:

Oberste Gesundheitsbehörden der Bundesländer

Reisezeiten

Das Schengendokument ist maximal 30 Tage gültig und verpflichtet einen nicht zum Reisen. Da man eigentlich nie weiß, was einem alles dazwischenkommt, sollte es einfach auf 30 Tage ausgestellt werden, selbst wenn man nur drei Tage unterwegs ist. Mit diesem Schengendokument über 30 Tage können zugleich Medikamente für 30 Tage mitgeführt werden. Das beglaubigte Schengendokument, auf dem auch alle Informationen zum Medikament und dessen Anwendung aufgeführt werden, muss immer mitgeführt werden, um es vorlegen zu können.

Für die Ausstellung durch den Arzt und die Beglaubigung durch die Behörde muss wenigstens eine Woche kalkuliert werden, wenn man den digitalen Versandweg geht. Besser ist es, mit ein oder zwei Monaten Vorlauf zu arbeiten. Jedes Schengendokument kann nur für ein Medikament ausgefüllt werden, für mehrere Medikamente bräuchte man also mehrere Dokumente. Weiterhin sollen die Schengendokumente und weitere Dokumente immer mehrsprachig ausgefüllt werden, damit die jeweiligen Beamten im Reiseland diese auch lesen und verstehen können.

Wer länger als 30 Tage reisen möchte, der kann das machen. Er muss dann mehrere Schengendokumente vom Arzt ausfüllen und von der Behörde genehmigen lassen, die nahtlos ineinander übergehen. Nur dann ist es möglich, Medikamente für über 30 Tage im Schengenraum mitzuführen.

Patienten im Substitutionsprogramm können maximal 30 Tage im Jahr im Schengenraum reisen, wenn der Arzt das Schengendokument ausfüllt, weitere Formalitäten erfüllt und die zuständige Behörde das Dokument genehmigt. Hier ist es jedoch entscheidend, dass vorab bei der Botschaft erfragt wird, ob die Substitutionsmittel im Reiseland toleriert werden. Substitution gilt also derzeit noch als Sonderfall in der medizinischen Versorgung.

Dank Schengendokument in vielen Ländern legal
Dank Schengendokument in vielen Ländern legal

Reisen außerhalb vom Schengenraum

Wer nicht im Schengenraum reist, der kann sich an den Leitfaden vom International Narcotics Control Board halten. Das Prozedere ist ähnlich wie beim Schengendokument, dass der Arzt einem Dokumente ausstellt, in denen er belegt, dass BtM Arzneimittel verschrieben werden. Er führt aus, wie und in welchen Mengen diese angewendet werden. Der entscheidende Unterschied lautet jedoch, dass der Reisende generell bei der Botschaft vom jeweiligen Land anfragt, ob diese Dokumente und Arzneimittel geduldet werden. Möglicherweise ist es einfacher, die gleichen Arzneimittel im Reiseland zu beschaffen oder diese werden generell geahndet.

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Da es außerhalb vom Schengenraum keine übereinstimmenden Regelungen für BtM Arzneimittel gibt, kann jedes Land selbst entscheiden. Weiterhin könnte selbst ein verschreibungspflichtiges Medikament, welches in Deutschland nicht unter das BtM fällt, im Reiseland unter Androhung hoher Strafen verboten sein. Wer Medikamente mitführt, die sich perfekt missbrauchen ließen, tut in keinem Fall einen Fehler, bei der jeweiligen Botschaft nachzufragen.

Der Tipp zum Schengendokument

Es gibt immer Situationen, in denen man „auf Bereitschaft“ ist. Angenommen, dass der Gesundheitszustand von einem Angehörigen im anderen Land sich verschlechtert, man für das Unternehmen möglicherweise von heute auf morgen reisen muss oder sonst etwas einem jederzeit eine Reise abverlangen könnte, dann sollten die Schengendokumente bereits ausgefüllt und beglaubigt vor einem liegen.

In diesen speziellen Situationen macht es also Sinn, wenn man sich die Schengendokumente gleich für das ganze Halbjahr beglaubigen lässt und diese nahtlos ineinander übergehen.

Tags: ArzneimittelBtMMarihuanaSchengendokument

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