Dänemark hat sein Programm für Medizinalcannabis zum 1. Januar 2026 vom Versuch in eine Dauerlösung überführt. Kurz danach legt die Arzneimittelbehörde die Sicherheitsdaten des Jahres 2025 vor. Die Zahlen sind aus deutscher Sicht doppelt interessant: Die Nutzung wächst kräftig, und gemeldet wurden im ganzen Jahr genau drei Verdachtsfälle von Nebenwirkungen.
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Was der dänische Sicherheitsbericht zeigt
Die Lægemiddelstyrelsen, also die dänische Arzneimittelbehörde, wertet die Meldungen zu Cannabisendprodukten jährlich aus. Für 2025 weist sie 22.410 eingelöste Verordnungen aus, verteilt auf 2.465 Personen. Gegenüber 2024 mit 13.665 Verordnungen entspricht das einem Anstieg um 64 Prozent. Die Zahl der behandelten Menschen wuchs von 1.605 auf 2.465, also um gut die Hälfte.
Dem gegenüber stehen drei Meldungen über vermutete Nebenwirkungen. Zwei davon wurden als schwerwiegend eingestuft, eine als nicht schwerwiegend. Alle drei kamen von Ärztinnen und Ärzten. Die betroffenen Personen waren zwischen 21 und 82 Jahre alt, in zwei Fällen ging es um eine Behandlung neuropathischer Schmerzen, in einem Fall um die Anregung des Appetits. Die Behörde hält fest, dass sie keine Signale für Sicherheitsprobleme erkennt.
Drei Meldungen bei 2.465 Patienten: was die Zahl wert ist
Die Versuchung liegt nahe, aus drei Meldungen bei mehr als zweitausend Behandelten eine Unbedenklichkeitserklärung zu machen. Die Behörde selbst tut das ausdrücklich nicht. Sie schreibt in derselben Auswertung, dass Nebenwirkungen unterberichtet sein dürften und dass es zu den Wirkungen von Cannabis vergleichsweise wenige Studien von hoher Qualität gibt. Beides gehört zum Befund.
Ein Spontanmeldesystem misst nämlich nicht, wie häufig Nebenwirkungen auftreten. Es misst, wie häufig jemand sie meldet. Bei Arzneimitteln liegt die Meldequote traditionell im einstelligen Prozentbereich, und bei einer Therapie, deren Nebenwirkungen als bekannt und meist mild gelten, sinkt der Meldeanreiz zusätzlich. Müdigkeit, Mundtrockenheit oder Schwindel landen selten in einem Formular. Der belastbare Satz lautet deshalb nicht, dass Medizinalcannabis in Dänemark kaum Nebenwirkungen verursacht. Er lautet, dass in einem Jahr mit stark steigender Nutzung kein neues Risikosignal aufgetaucht ist.
Für die Einordnung des therapeutischen Nutzens braucht es ohnehin andere Datenquellen. Registerdaten und Langzeitauswertungen liefern belastbarere Bilder, etwa die israelische Zehnjahresauswertung zu chronischen Rückenschmerzen oder die Untersuchung, in der sich bei 3.500 Patienten der Opioidbedarf messbar verschob.
Vom Versuch zur Dauerlösung
Dänemark hat 2018 eine Versuchsordnung gestartet, zunächst auf vier Jahre angelegt und mehrfach verlängert. Zum 1. Januar 2026 wurde das Programm in eine dauerhafte Regelung überführt. Das ist der eigentliche politische Vorgang hinter den Zahlen. Ein Land hat eine Modellphase nicht abgebrochen, sondern verstetigt, und begründet das unter anderem mit der unauffälligen Sicherheitslage über acht Jahre.
Gleichzeitig bleibt die Größenordnung klein. 2.465 Behandelte in einem Land mit knapp sechs Millionen Einwohnern sind keine Massenversorgung. Der dänische Weg war von Beginn an eng geführt: definierte Produkte, ärztliche Verantwortung, laufende Auswertung. Wer daraus ein Argument für oder gegen ein deutsches Modell bauen will, sollte diesen Maßstab mitnennen.
Was das für Deutschland bedeutet
Deutschland diskutiert derzeit in die andere Richtung. Nach der Streichung der Betäubungsmittelverschreibung ist der Markt schnell gewachsen, das BfArM korrigierte die Importzahlen für das erste Quartal 2026 auf 67,6 Tonnen. Parallel fordert die Unionsspitze Korrekturen, und in der Debatte um schärfere Regeln für Medizinalcannabis dienen die Mengen als Hauptargument.
Genau hier ist der dänische Bericht nützlich, und zwar in beide Richtungen. Er belegt kein Sicherheitsproblem, das eine Verschärfung begründen würde. Er belegt aber auch nicht die Harmlosigkeit, die manche daraus lesen möchten, weil das Meldesystem diese Frage nicht beantworten kann. Wer in Deutschland über Mengen, Versandhandel und ärztliche Pflichten streitet, argumentiert bislang fast ohne systematische Sicherheitsdaten aus der Zeit nach der Gesetzesänderung. Die deutsche Begleiterhebung endete mit der alten Rechtslage, eine Nachfolge fehlt.
Eine laufende, öffentlich einsehbare Auswertung wie die dänische wäre deshalb der naheliegendste Beitrag zur Versachlichung. Sie kostet wenig, sie schafft eine gemeinsame Tatsachenbasis, und sie würde die Debatte von Schätzungen auf Meldedaten umstellen. Wie eng die ärztliche Seite dabei eingebunden sein muss, zeigen Erfahrungen aus dem Nachbarland Österreich, wo einzelne Ärzte früh auf Cannabis in der Therapie setzten, und die praktischen Grenzen im Alltag markiert in Deutschland weiterhin § 24 MedCanG mit seinen Konsumverbotszonen.
Häufige Fragen
Wie viele Menschen erhalten in Dänemark Medizinalcannabis?
Im Jahr 2025 waren es 2.465 Personen, die zusammen 22.410 Verordnungen einlösten. Im Jahr davor waren es 1.605 Personen und 13.665 Verordnungen. Die Zahl der eingelösten Rezepte stieg damit um 64 Prozent.
Wie viele Nebenwirkungen wurden gemeldet?
Die dänische Arzneimittelbehörde erhielt drei Meldungen über vermutete Nebenwirkungen, zwei davon als schwerwiegend eingestuft. Alle Meldungen stammten von Ärztinnen und Ärzten. Die Behörde sieht darin kein Signal für ein Sicherheitsproblem.
Bedeuten drei Meldungen, dass Medizinalcannabis sicher ist?
So weit reicht die Aussage nicht. Ein Spontanmeldesystem erfasst nur gemeldete Fälle, und die Behörde weist selbst auf eine mögliche Untererfassung hin. Die Daten zeigen das Fehlen eines neuen Risikosignals, nicht die Abwesenheit von Nebenwirkungen.
Ist das dänische Programm noch ein Modellversuch?
Nein. Die Versuchsordnung lief von 2018 bis Ende 2025 und wurde mehrfach verlängert. Zum 1. Januar 2026 hat Dänemark das Programm in eine dauerhafte Regelung überführt.
Gibt es in Deutschland eine vergleichbare Auswertung?
Derzeit nicht in dieser Form. Die Begleiterhebung des BfArM bezog sich auf die frühere Rechtslage und ist abgeschlossen. Für die Zeit nach der Streichung der Betäubungsmittelverschreibung fehlt eine laufende, öffentlich einsehbare Sicherheitsauswertung.
Quellen: Auswertung der dänischen Arzneimittelbehörde Lægemiddelstyrelsen zu gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen bei Medizinalcannabis im Jahr 2025; Angaben der Behörde zur Überführung der Versuchsordnung in eine dauerhafte Regelung zum 1. Januar 2026; Berichterstattung von Cannabis Health News vom 23. September 2026 und dänischer Medien.





































