Der Bundestag berät über die Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes, und mit ihr über ein Versandverbot für Cannabisblüten und über die Frage, wer die Behandlung künftig bezahlt. Wir haben dem Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) zehn Fragen gestellt, auch unbequeme. Der Verband hat alle beantwortet.
📑 Inhaltsverzeichnis
- Transparenz zu diesem Interview
- „Dass die Gleichstellung in dieser Legislaturperiode wieder eingeführt wird, erscheint aktuell unwahrscheinlich“
- Wenn Einzelinteresse und Branchenposition auseinanderliegen
- Versandverbot: „Die Lösung liegt nicht in Pauschalverboten“
- Anbauvereinigungen als Gradmesser
- Wahlprüfsteine: eine Antwort, die hervorsticht
- Die Zahl, die niemand erhebt
- Das staatliche Anbauprogramm: „Diese Fehler wurden behoben“
- Die Verlierer, über die niemand spricht
- Was die Branche selbst besser machen müsste
- Der Tag nach dem Beschluss
- Einordnung
- 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!
Geantwortet haben zwei Stimmen: Kathrin Konyen, Vorständin und Fachbereichskoordinatorin Medizinalcannabis, übernimmt die fachlich-medizinischen Fragen. Michael Greif, Geschäftsführer des Verbands, antwortet zu den verbandlichen und ordnungspolitischen Punkten. Beide Statements geben nach Angaben des Verbands die offizielle Position des BvCW und seines Vorstands wieder.
Transparenz zu diesem Interview
Dieser Beitrag ist redaktionell und nicht bezahlt. Der BvCW ist ein Branchenverband, kein Werbekunde des Hanf Magazins, und für die Veröffentlichung wurde keine Gegenleistung vereinbart. Die Antworten liegen uns schriftlich und autorisiert vor.
Ein Hinweis gehört trotzdem dazu: Kathrin Konyen ist neben ihrem Ehrenamt im BvCW-Vorstand für das Medizinalcannabis-Unternehmen Canify tätig. Sie beantwortet in diesem Interview die Fragen zu Erstattung und Versorgung, also Themen, die das Geschäft ihres Arbeitgebers berühren. Wir halten das für offenlegungswürdig, auch wenn die Antworten die Verbandsposition und nicht die eines einzelnen Unternehmens wiedergeben.
„Dass die Gleichstellung in dieser Legislaturperiode wieder eingeführt wird, erscheint aktuell unwahrscheinlich“

Der BvCW begrüßt die Lockerung beim Therapieversuch, fordert aber die Wiedereinführung der regulären Erstattungsfähigkeit für Blüten. Wie realistisch ist diese Forderung in dieser Legislatur?
Kathrin Konyen: Die weitgehende Rücknahme des Ende Juli über das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Zwangs zu einem sechsmonatigen Therapieversuch mit Cannabis-Fertigarzneimitteln war ein wichtiger Schritt zur Versorgungssicherheit. Dadurch können Medizinalcannabisextrakte in den meisten Fällen wieder direkt verordnet werden.
Kathrin Konyen: Dass die Erstattungsfähigkeit von Blüten regulär weiterhin ausgeschlossen bleibt, bedeutet für viele Patientinnen und Patienten jedoch eine erhebliche finanzielle und gesundheitliche Belastung. Dass die Gleichstellung von Blüten mit Extrakten in dieser Legislaturperiode wieder eingeführt wird, erscheint aktuell unwahrscheinlich. Als Verband werden wir diese Position aber kontinuierlich in die kommenden politischen Prozesse einbringen, auch nach dieser Legislatur.
Wenn Einzelinteresse und Branchenposition auseinanderliegen
Im Vorstand des BvCW sitzen Vertreter von Unternehmen. Ist es da nicht manchmal schwierig, eine gemeinsame Position zu finden, die im Zweifel nicht im eigenen Geschäftsinteresse liegt?
Michael Greif: Unsere Vorstandsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich für den Gesamtverband. Das erfordert bei jeder Entscheidung den Blick zuvorderst auf die gesamte Branche statt auf das einzelne Unternehmen. Die Positionen des BvCW entstehen im Dialog über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg und orientieren sich an gemeinsamen Grundsätzen: Rechtssicherheit, Qualität, Patientensicherheit und Jugendschutz.
Michael Greif: Dass Einzelinteressen und die Interessen der Gesamtbranche im Einzelfall auseinanderliegen können, kann natürlich mal vorkommen. Entscheidend ist der Konsens: Ein verlässlicher, rechtssicherer Rahmen nützt auf lange Sicht allen Marktteilnehmern mehr als ein Einzelvorteil in einem unsicheren Umfeld.
Versandverbot: „Die Lösung liegt nicht in Pauschalverboten“
Der Verband spricht für Produzenten, Händler, Apotheken und Telemedizin-Anbieter zugleich. Beim Versandverbot haben diese Gruppen gegenläufige Interessen. Wie findet der BvCW da eine Position?
Michael Greif: Genau das ist die Stärke des BvCW: Wir vereinen die gesamte Wertschöpfungskette an einem Tisch und moderieren diesen Diskurs intern, so dass wir nach außen mit einer gemeinsamen Position auftreten.
Michael Greif: Beim Thema Versandverbot gibt es eine klare gemeinsame Linie, die wir mit Fachverbänden aus Ärzteschaft, Apotheken, Industrie und Patientenvertretung teilen: Ein pauschales Versandverbot für medizinische Cannabisblüten lehnen wir ab. Es würde vor allem Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere im ländlichen Raum treffen, die auf eine kontinuierliche, barrierearme Versorgung angewiesen sind.
Michael Greif: Gleichzeitig nehmen wir die beobachteten Entwicklungen am Markt ernst. Die Lösung liegt jedoch nicht in Pauschalverboten, sondern in der konsequenten Durchsetzung der bestehenden Regeln im Heilmittelwerbe-, Berufs-, Arzneimittel- und Apothekenrecht. Das schützt Patientinnen und Patienten und garantiert Qualität auf allen Versorgungswegen, vor Ort wie digital.
Anbauvereinigungen als Gradmesser
Was passiert mit den Anbauvereinigungen, wenn die Politik weiter zurückrudert, und interessiert das die Wirtschaftsbranche überhaupt?
Michael Greif: Bereits jetzt bremsen übermäßige bürokratische Hürden die Anbauvereinigungen. Ein weiteres Zurückrudern der Politik würde diesen Bereich stark belasten, auch wenn lizenzierte Vereinigungen über ihre siebenjährige Genehmigung einen gewissen Bestandsschutz genießen.
Michael Greif: Die Cannabiswirtschaft hat ein großes Interesse an funktionierenden Anbauvereinigungen. Auch aus diesem Grund hat der BvCW die Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Cannabis-Anbauvereinigungen (BCAv) aktiv unterstützt. Der Erfolg der Cannabis-Anbauvereinigungen ist ein Gradmesser für den Erfolg des Cannabisgesetzes. Sie leisten einen Beitrag zu Jugendschutz, Qualitätssicherung und Schwarzmarkteindämmung.
Michael Greif: Zudem sind Anbauvereinigungen, die ja selbst nichtkommerziell organisiert sein müssen, auch ein Wirtschaftsfaktor. Sie benötigen professionelle Produkte und Leistungen aus der Wirtschaft, von der Gebäudemiete über Anbauzubehör bis hin zu Saatgut und Laboranalytik.
Wahlprüfsteine: eine Antwort, die hervorsticht
Der Verband hat Wahlprüfsteine zur Cannabispolitik vorgelegt. Welche Antwort der Parteien hat Sie am meisten überrascht?
Michael Greif: Positiv festzustellen ist, dass wir zu den Reformbedarfen in den Bereichen Industriehanf und Medizinalcannabis parteiübergreifend konstruktive Reaktionen erhalten haben. Das zeigt, dass es bei diesem Thema eine gemeinsame Gesprächsgrundlage gibt, auf der sich aufbauen lässt.
Michael Greif: Am bemerkenswertesten war die Antwort des AfD-Landesverbandes Sachsen-Anhalt, der schrieb, Cannabis greife „deutsche Stärken“ wie Disziplin, Leistungsbereitschaft und geistiges Leistungsvermögen an. Das zeigt, wie stark die Debatte in Teilen nach wie vor von ideologischen Vorstellungen geprägt ist.
Die Zahl, die niemand erhebt
Welche Zahl zum deutschen Markt fehlt Ihnen am meisten, und warum erhebt sie niemand?
Michael Greif: Es fehlt eine repräsentative Zahl darüber, wie hoch der Anteil der Konsumierenden in Deutschland ist, die ihren Bedarf über legale, qualitätsgesicherte Quellen decken und wie groß der verbleibende Schwarzmarkt ist. Erste Studien wie der EKOCAN-Zwischenbericht geben wertvolle Hinweise.
Michael Greif: Diese Kennzahl ist essenziell, um den Erfolg der Teillegalisierung zu bewerten, den tatsächlichen Gesamtbedarf abzuschätzen und Einnahmepotenziale durch eine Cannabissteuer realistisch zu berechnen.
Michael Greif: Da Eigenanbau und Anbauvereinigungen nicht ausreichen, brauchen wir wissenschaftliche Modellprojekte zur regulierten Abgabe in Fachgeschäften („Säule 2″), um genau diese Wissenslücke zu schließen. Solide Datenerhebungen sind natürlich immer auch mit entsprechenden Kosten verbunden. Wir sind hierzu in Vorbereitungen und beabsichtigen eine Veröffentlichung in 2027.
Das staatliche Anbauprogramm: „Diese Fehler wurden behoben“
Das staatliche Anbauprogramm war von Anfang an klein gegenüber den Importen. War es ein Fehler?
Kathrin Konyen: Es war ein großer Fortschritt, dass das damals neue Cannabis-als-Medizin-Gesetz im Jahr 2017 endlich den legalen Medizinalcannabisanbau in Deutschland ermöglichte. Das bürokratische Ausschreibungsverfahren, das wegen Fehlern wiederholt werden musste, führte zu erheblichen Verzögerungen und die Gesamtanbaumenge war zu streng reguliert. Nur drei Firmen erhielten die Erlaubnis zum Anbau.
Kathrin Konyen: Diese Fehler wurden mit dem neuen Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) ab dem 01.04.2024 endlich behoben: Das starre Ausschreibungssystem wurde durch ein Erlaubnisverfahren ersetzt. Seither können Unternehmen bei Erfüllung der Qualitätsstandards flexibel auf die Nachfrage reagieren und entsprechende Mengen produzieren.
Die Verlierer, über die niemand spricht
Wer sind die Verlierer der Entwicklung seit 2024, über die niemand spricht?
Kathrin Konyen: Das größte Leid haben schwerkranke Patientinnen und Patienten, die ihre Medizinalcannabisblüten nicht mehr von der Krankenkasse erstattet bekommen. Teilweise weichen diese auf die Telemedizin aus, deren Einschränkung diskutiert wird, was diese nochmals erheblich treffen würde.
Kathrin Konyen: Dass Akteure des Schwarzmarkts jetzt teils kein oder weniger Geschäft machen, war ein Ziel der Reform. Andererseits haben Akteure der legalen Cannabiswirtschaft in Folge der Legalisierungsankündigung der damaligen Ampel-Regierung in Unternehmen investiert, um von Anfang an im Markt präsent zu sein. Diesen wurde durch die fehlende Einführung von Fachgeschäften, nicht einmal im Rahmen von Modellprojekten („Säule 2″), die geplante Geschäftsgrundlage entzogen, was zu mehreren Insolvenzen und Geschäftsfeldänderungen führte.
Was die Branche selbst besser machen müsste
Was müsste die Branche selbst besser machen, bevor sie wieder etwas von der Politik fordert?
Michael Greif: Wir stellen kontinuierlich hohe Ansprüche an uns selbst. Dazu gehört, Qualitätssicherung, Produktsicherheit und den Jugendschutz nicht nur formell einzuhalten, sondern aus eigener Initiative als verlässlicher Standard voranzutreiben und transparent gegenüber den Behörden zu agieren.
Michael Greif: Eigenverantwortung und politische Forderungen gehören für uns zusammen. Wir setzen Standards, wo wir selbst handeln können und erwarten von der Politik verlässliche, praxistaugliche Rahmenbedingungen, damit diese Standards Wirkung entfalten.
Michael Greif: Allerdings gibt es Branchenakteure außerhalb unseres Verbandes, die durch Regelverstöße beispielsweise bei Werberichtlinien auffallen. Hier wären mehr Abmahnungen unzulässiger Praktiken innerhalb der Branche sowie mehr behördliche Kontrollen sinnvoll, damit das Verhalten schwarzer Schafe nicht zu strengeren Gesetzen und Verboten für alle führt.
Der Tag nach dem Beschluss
Wenn der Bundestag die Novelle in dieser Form beschließt: Was ist der erste Schritt des Verbands am Tag danach?
Michael Greif: Wenn der Gesetzentwurf in der jetzigen Form durchkommen sollte, werden wir uns an das Bundesgesundheitsministerium wenden mit Fragen, wie es die daraus resultierenden Probleme lösen möchte. Wir werden die Öffentlichkeit auch in diesem Zeitraum gut informieren und der Politik weiterhin als verlässlicher, sachlicher Gesprächspartner bereitstehen. Schon jetzt bringen wir die Erfahrungen und Einschätzungen unserer Mitglieder aus der Praxis ein.
Michael Greif: Wir würden die Auswirkungen in der Versorgungspraxis beobachten und der Politik, den Ministerien und den Behörden transparent die daraus resultierenden Probleme rückmelden und Lösungsvorschläge unterbreiten. Gute Verbandsarbeit endet nicht mit einem Bundestagsbeschluss, sie begleitet die Gesetzgebung und deren Umsetzung mit der praxisnahen Expertise.
Michael Greif: Wir gehen im Übrigen nicht davon aus, dass die Novelle des MedCanG, wie sie derzeit vorliegt, eine Mehrheit erzielen kann, sondern Vernunft und Augenmaß zu einer sinnvolleren Anpassung führen.
Einordnung
Zwei Punkte sind an diesen Antworten bemerkenswert. Erstens räumt der Verband ein, dass die Rückkehr der Blüten in die Regelerstattung in dieser Legislaturperiode „unwahrscheinlich“ ist. Das ist deutlicher, als Verbände sich üblicherweise zu ihren eigenen Forderungen äußern, und es deckt sich mit dem Bild, das die uneinheitliche Rechtsprechung der Sozialgerichte derzeit zeichnet.
Zweitens verschiebt der BvCW die Debatte um das Versandverbot weg von der Frage „erlauben oder verbieten“ hin zum Vollzug des geltenden Rechts. Diese Linie trifft sich mit dem Gutachten, nach dem Präsenzpflicht und Versandverbot am EU-Recht scheitern könnten.
Offen bleibt, was mit den Patientinnen und Patienten geschieht, für die beides zusammenfällt: keine Erstattung und ein erschwerter Bezugsweg. Auf diese Frage hat bisher niemand eine Antwort, der Verband nicht und die Politik auch nicht.






































