Beim Deutschen Apothekertag in München hat Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann am 15. September 2026 eine Zahl in den Raum gestellt, die seither die Debatte bestimmt: Auf 300 Tonnen sollen die Importe von Medizinalcannabisblüten in diesem Jahr steigen, so die Prognose seines Ministeriums. Das wäre eine Verzehnfachung binnen drei Jahren. Für den Minister ist das kein Versorgungserfolg, sondern ein Missbrauchsbefund.
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Was Linnemann in München gesagt hat
Die Importmenge habe „in der Breite nichts mehr mit medizinal zu tun“, sondern mit Drogenkonsum, erklärte Linnemann vor den Delegierten. Besonders deutlich wurde er beim Vertriebsweg: „Konsumcannabis auf Knopfdruck per Versandhandel, das hat nichts mehr mit Gesundheitsversorgung zu tun.“ Gemeint sind Plattformen, die Privatrezepte nach dem Ausfüllen eines Fragebogens ausstellen, häufig über Anbieter mit Sitz im Ausland. Die Blüten kommen anschließend per Versandapotheke ins Haus.
Neu ist diese Kritik nicht. Neu ist, wer sie vorträgt und mit welchem Nachdruck. Dass die Politik den telemedizinischen Zugang beschneiden will, zeichnete sich bereits im Frühjahr ab. Damals kursierten erste Ressortentwürfe, und wir berichteten über die schärferen Regeln für Online-Rezepte. Der Auftritt in München ist die Zuspitzung dieser Linie auf einer Bühne, auf der Apotheken traditionell für den stationären Vertriebsweg werben.
Die 300-Tonnen-Prognose und was sie nicht verrät

Eine Importmenge ist zunächst eine Logistikzahl. Sie sagt, wie viel Blütenmaterial nach Deutschland eingeführt wurde, nicht, wie viele Menschen behandelt wurden, mit welcher Indikation und mit welchem Ergebnis. Der Sprung, den der Minister beschreibt, ist enorm, doch er fällt in genau den Zeitraum, in dem Cannabis aus dem Betäubungsmittelrecht herausgelöst wurde und damit erstmals ohne das alte Genehmigungskorsett verordnet werden konnte. Ein Teil des Wachstums ist aufgestaute Nachfrage. Ein zweiter Teil geht auf die Marktöffnung zurück. Ein dritter ist mutmaßlich Umleitung aus dem Schwarzmarkt und aus dem Genusskonsum.
Nachrechnen lässt sich die Prognose immerhin. Für das erste Quartal 2026 hat das BfArM nach einer Korrektur 67,6 statt der zunächst gemeldeten 50,5 Tonnen ausgewiesen. Auf vier Quartale hochgerechnet liegt man damit im Korridor der ministeriellen Schätzung. Die Zahl ist also nicht aufgebauscht, sie ist der Trend.
Welcher Anteil wie groß ist, weiß derzeit niemand belastbar. Genau das macht die Debatte so unbefriedigend: Die Zahl taugt als Alarmsignal für beide Seiten. Wer den Missbrauch betont, liest eine Verzehnfachung. Wer die Versorgung betont, liest, dass Patientinnen und Patienten nach Jahren der Antragsbürokratie endlich ankommen. Wie eng die Grenzen dabei inzwischen gezogen sind, zeigt schon der Blick auf § 24 MedCanG und die Konsumverbotszonen, die für Patienten im Alltag gelten.
Der Gesetzentwurf: Arztkontakt und Apothekenpflicht

Der Entwurf, auf den Linnemann drängt, liegt dem Bundestag seit Ende 2025 vor. Er sieht zwei Eingriffe vor. Erstens soll eine Verordnung von Cannabisblüten nur noch nach unmittelbarem Arztkontakt möglich sein. Der reine Fragebogen fällt damit weg. Zweitens soll die Abgabe an die Präsenzapotheke gebunden werden, der Versandweg entfiele. Beides zusammen würde das Geschäftsmodell der großen Telemedizinplattformen in seiner heutigen Form beenden.
Die Verschärfung steht nicht allein. Im Sommer hat der Bundestag bereits den Vorrang für Cannabis-Fertigarzneimittel bei der Kassenerstattung beschlossen. Wer die beiden Vorhaben nebeneinanderlegt, erkennt eine Richtung: Blüten werden zum nachrangigen Therapiebaustein, der Zugang wird an ärztliche und apothekerliche Gatekeeper zurückgebunden. Dass ein solcher Kurs international kein Sonderweg ist, zeigt Australien, wo die Arzneimittelbehörde die Closed-Loop-Rezepte ins Visier genommen hat.
Die Studie hinter dem Argument

Linnemann stützte sich auf eine Untersuchung zu cannabisbezogenen Krankenhausaufnahmen. Gemeint ist die bundesweite Zeitreihenanalyse von Manthey, Radas und Kraus, erschienen am 24. Juli 2026 im Deutschen Ärzteblatt International. Sie wertet mehr als 70.000 Krankenhausaufnahmen aus und findet nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes einen Anstieg um 5,6 Prozent bei Erwachsenen und um 14,9 Prozent bei Jugendlichen. Bei den Intoxikationen liegt das Plus bei 37,1 Prozent, bei den cannabisinduzierten Psychosen bei 16,7 Prozent.
Die Autoren selbst formulieren vorsichtiger, als es die politische Verwertung nahelegt. Das Design erlaubt keinen Kausalnachweis. Ein Teil des Anstiegs kann auf einen Detection Bias zurückgehen, weil Ärztinnen und Ärzte in der aufgeheizten Debatte häufiger nach dem Cannabiskonsum fragen und die Diagnose dann auch codieren. Mehrfachaufnahmen derselben Person ließen sich nicht herausrechnen, der Kokonsum anderer Substanzen wurde nicht erfasst. Wer aus diesen Daten die Notwendigkeit eines Versandverbots ableitet, macht einen weiten Sprung: Die Studie unterscheidet nicht zwischen medizinisch verordnetem und auf anderen Wegen bezogenem Cannabis.
Was das für Patienten bedeutet
Für Menschen, die tatsächlich auf eine Blütentherapie eingestellt sind, hängt viel an der Ausgestaltung. Ein Pflichttermin beim Arzt ist zumutbar, wenn genügend verordnungsbereite Ärzte erreichbar sind. Wo sie fehlen, wird aus der Auflage eine Zugangshürde. Das Versandverbot trifft zusätzlich jene, die schlecht mobil sind oder deren Wohnortapotheke Rezepturen mit Cannabisblüten gar nicht erst anbietet. Die Sorge, dass am Ende die Versorgung leidet und nicht der Missbrauch, begleitet den Streit um das MedCanG schon seit seinem Beginn.
Offen ist auch, ob das Vorhaben zeitnah im Bundestag aufgerufen wird. Der Entwurf liegt seit Monaten, ohne dass ein Beschluss terminiert wäre. Der Auftritt beim Apothekertag ist daher vor allem eines: der Versuch, das Tempo zu erhöhen.
Häufige Fragen
Sind Cannabisrezepte per Fragebogen aktuell verboten?
Nein. Solange der Gesetzentwurf nicht beschlossen ist, gilt die bestehende Rechtslage. Eine ärztliche Verordnung ist auch nach einer telemedizinischen Anamnese möglich, sofern die berufsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Woher stammt die Zahl von 300 Tonnen?
Es handelt sich um eine Prognose des Bundesgesundheitsministeriums für das laufende Jahr 2026, die Linnemann beim Deutschen Apothekertag genannt hat. Endgültige Importzahlen für das Gesamtjahr liegen erst nach Jahresende vor.
Würde ein Versandverbot auch Extrakte und Fertigarzneimittel betreffen?
Der Entwurf zielt auf Cannabisblüten. Fertigarzneimittel mit Cannabiswirkstoffen unterliegen den allgemeinen arzneimittelrechtlichen Regeln. Für sie ist keine vergleichbare Sonderbeschränkung vorgesehen.
Belegt die zitierte Studie, dass die Legalisierung krank macht?
Nein. Die Zeitreihenanalyse zeigt einen zeitlichen Zusammenhang, keinen ursächlichen. Die Autoren nennen selbst mehrere Verzerrungsquellen, darunter eine veränderte Diagnosepraxis. Für kausale Aussagen wären andere Studiendesigns nötig.
Was passiert mit laufenden Therapien, wenn das Gesetz kommt?
Bestehende Therapien enden nicht automatisch. Patientinnen und Patienten müssten die Folgeverordnung aber über einen direkten Arztkontakt einholen und das Rezept in einer Präsenzapotheke einlösen. Übergangsfristen sind bislang nicht öffentlich bekannt.
Quellen: Deutsches Ärzteblatt, Meldung zum Deutschen Apothekertag vom 15.09.2026; Manthey J, Radas L, Kraus L: Increase in cannabis-specific hospital admissions after partial legalization in Germany, Dtsch Arztebl Int 2026, DOI 10.3238/arztebl.m2026.0123; Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7856.



































