Der Deutsche Hanfverband hat am 30. April 2026 ein neues Musterschreiben veröffentlicht, mit dem Cannabis-Erstauffällige im Straßenverkehr eine drohende Medizinisch-Psychologische Untersuchung abwenden können.
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Hintergrund ist eine wachsende Lücke zwischen der seit dem Cannabisgesetz veränderten Rechtslage und der bisherigen Behördenpraxis. Viele Führerscheinstellen ordnen weiterhin nach den alten, strengeren Maßstäben eine MPU an, obwohl die geänderte Fahrerlaubnis-Verordnung das in vielen Fällen gar nicht mehr deckt.
Was die neue Rechtslage seit dem Cannabisgesetz tatsächlich verlangt
Mit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung an die Bestimmungen für Alkohol angeglichen. Eine MPU darf bei Erstauffälligen seither nur noch dann angeordnet werden, wenn besondere Zusatztatsachen vorliegen. Dazu zählen etwa ein extrem hoher THC-Wert, Mischkonsum mit Alkohol oder Anzeichen einer Abhängigkeit. Der reine Konsum, auch in Verbindung mit einer einmaligen Auffälligkeit unterhalb der entsprechenden Schwelle, reicht für eine Begutachtungsanordnung nicht mehr aus. Diese Änderung gilt rückwirkend, sodass auch laufende Verfahren neu zu bewerten sind.
In der Praxis stellen Betroffene jedoch immer wieder fest, dass Behörden die alte Linie weiterführen. Statt sich an die novellierten Vorgaben zu halten, verschicken manche Führerscheinstellen weiterhin Aufforderungen zur MPU oder ordnen den Entzug der Fahrerlaubnis an. Wer die geänderte Rechtslage nicht kennt, akzeptiert solche Bescheide häufig stillschweigend, obwohl sie rechtlich angreifbar sind. Genau hier setzt das neue Musterschreiben des DHV an. Mehr Hintergrund zur Entwicklung der Verkehrsregeln bietet unser Beitrag zum neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr 2026.
So funktioniert das neue Musterschreiben
Das Musterschreiben wurde in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsrechtsanwalt Maximilian Eisenmann erarbeitet und ist über die Internetseite des Deutschen Hanfverbandes frei zugänglich. Es richtet sich gezielt an erstmals auffällig gewordene Cannabis-Konsumenten, die entweder gerade eine MPU-Anordnung erhalten haben oder denen die Fahrerlaubnis bereits entzogen wurde. Die Vorlage besteht aus mehreren Bausteinen, die individuell angepasst werden können.
Der erste Baustein ist ein detaillierter Vorab-Check zur realistischen Einschätzung der eigenen Situation. Anhand des protokollierten THC-Wertes, des THC-Carbonsäure-Werts und der äußeren Umstände der Polizeikontrolle prüft der Betroffene zunächst selbst, ob die Erstauffälligkeit überhaupt unter die neue Rechtslage fällt. Ergänzend liefert die Plattform Übersichten zu den relevanten Werten und zur aktuellen Behördenpraxis. Erst danach folgen die eigentlichen Textbausteine, einmal als Antrag auf Wiedererteilung einer bereits entzogenen Fahrerlaubnis, einmal als Widerspruch gegen eine laufende MPU-Anordnung.
Was das Schreiben leisten kann und was nicht
Der DHV stellt unmissverständlich klar, dass das Musterschreiben einen ersten Versuch auf eigene Faust darstellt. Es ersetzt keine anwaltliche Vertretung und auch keine individuelle Einschätzung des konkreten Einzelfalls. Dafür spricht es Behörden in einer Sprache an, die diese kennen, und zitiert die einschlägigen Paragrafen der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie die zugehörige Rechtsprechung. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte spätestens bei einer ablehnenden Reaktion einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt einschalten.
Der Fall Dominik B. zeigt, dass die Strategie funktioniert
Dass die rechtliche Argumentation tatsächlich greift, hat der DHV nur eine Woche zuvor mit einem Erfolg vor der Führerscheinstelle Herford belegt. Im Fall des Cannabis-Patienten Dominik B. wurde das Entziehungsverfahren komplett eingestellt, nachdem ein anwaltliches Schreiben mit Verweis auf die neue Rechtslage vorgelegt worden war. Der DHV bezeichnet den Fall als Blaupause: Sobald die Behörden mit den geänderten Vorschriften konfrontiert würden, ziehe sich die Forderung nach einer MPU oder einer Begutachtung in vielen Fällen zurück.
Diese Praxis steht im scharfen Kontrast zur Linie einzelner Oberverwaltungsgerichte. Erst Mitte April hatte das OVG Münster einem Cannabis-Patienten die Fahrerlaubnis entzogen. Wir haben die Entscheidung in unserem Beitrag zur OVG-NRW-Entscheidung ausführlich eingeordnet. Die Diskrepanz zeigt, wie unterschiedlich die rechtliche Bewertung im föderalen System derzeit ausfällt.
Warum das Musterschreiben für die gesamte Branche wichtig ist
Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 hat erst vor wenigen Tagen den deutlichen Rückgang bei den Cannabis-Verfahren bestätigt, dazu mehr in unserer Auswertung zu zwei Jahren Cannabisgesetz. Für die Behörden bedeutet das auch, dass die Zahl der einschlägigen Verkehrsverfahren insgesamt sinkt. Gerade deshalb ist es bedenklich, wenn einzelne Führerscheinstellen weiter mit den Maßstäben aus der Vor-CanG-Zeit arbeiten. Das Musterschreiben gibt Konsumenten ein niedrigschwelliges Werkzeug an die Hand und erhöht den Druck auf die Verwaltung, ihre Praxis endlich an die geltende Verordnung anzupassen.
Für den DHV ist die Vorlage Teil einer breiteren Führerscheinkampagne, mit der der Verband seit Jahren auf die strukturellen Probleme im Verkehrsrecht hinweist. Der politische Anspruch ist eindeutig: Cannabis-Konsum soll im Straßenverkehr nach denselben Maßstäben behandelt werden wie Alkohol, also nach Wirkung und Gefährdung statt nach pauschalem Verdacht. Bis dieses Prinzip flächendeckend in den Behörden angekommen ist, bleibt das Musterschreiben für viele Erstauffällige der schnellste Weg zurück zum Führerschein.
Häufige Fragen
Wer kann das DHV-Musterschreiben verwenden?
Die Vorlage richtet sich an erstmalig im Straßenverkehr aufgefallene Cannabis-Konsumenten, denen entweder eine MPU angeordnet wurde oder die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden ist. Wiederholungstäter, Personen mit Mischkonsum oder Hinweisen auf eine Abhängigkeit können das Schreiben nicht ohne Weiteres nutzen, weil bei ihnen die rechtliche Ausgangslage anders ist.
Reicht das Musterschreiben aus oder braucht es einen Anwalt?
Der DHV beschreibt das Schreiben ausdrücklich als ersten Versuch auf eigene Faust. Bei klaren Fällen kann es ausreichen, um eine MPU-Anordnung abzuwenden. Sobald die Behörde ablehnt, zusätzlich Auflagen verlangt oder ein Verwaltungsgerichtsverfahren droht, ist die Beauftragung eines spezialisierten Verkehrsrechtsanwaltes dringend empfohlen.
Welche rechtlichen Argumente liefert die Vorlage?
Im Zentrum steht die Argumentation, dass die novellierte Fahrerlaubnis-Verordnung eine MPU bei Erstauffälligen nur noch beim Vorliegen besonderer Zusatztatsachen erlaubt. Das Schreiben verweist auf die einschlägigen Paragrafen, die zugehörige Rechtsprechung und die Angleichung an die Regeln für Alkohol im Straßenverkehr.
Gilt die neue Rechtslage auch für Verfahren, die schon vor dem Cannabisgesetz begonnen haben?
Ja. Die Änderungen in der Fahrerlaubnis-Verordnung wirken auch rückwirkend. Wer früher unter der alten Rechtslage einen Bescheid erhalten hat, kann unter den neuen Voraussetzungen einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen, sofern keine besonderen Zusatztatsachen vorliegen.
Wo finde ich das Musterschreiben?
Der Deutsche Hanfverband stellt die Vorlage zusammen mit dem Vorab-Check und den Erläuterungen zu THC-Werten und Behördenpraxis kostenfrei auf seiner Website bereit. Die Bausteine können kopiert, an den eigenen Fall angepasst und direkt an die zuständige Führerscheinstelle geschickt werden.
Quellen: Deutscher Hanfverband, Mitteilung vom 30. April 2026 zum Musterschreiben für Erstauffällige; Deutscher Hanfverband, Mitteilung vom 23. April 2026 zum Erfolg im Führerschein-Fall Dominik B.; Fahrerlaubnis-Verordnung in der Fassung nach Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes.








































