Drei Pflanzen sind erlaubt, doch woher kommt der Nachwuchs? Seit dem Konsumcannabisgesetz gibt es einen klar geregelten Weg, an Stecklinge und Samen zu kommen. Er ist an feste Mengen, Nachweise und ein Versandverbot geknüpft. Ein Überblick über die legalen Bezugswege 2026.
📑 Inhaltsverzeichnis
Wer zu Hause anbauen will, steht vor einer praktischen Hürde: Die Pflanze selbst ist erlaubt, aber das Ausgangsmaterial muss ja irgendwo herkommen. Genau an dieser Stelle ist die Rechtslage präziser, als viele annehmen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt die Weitergabe von sogenanntem Vermehrungsmaterial, also Samen und Stecklingen, in einem eigenen Paragrafen.
Der geregelte Weg: Anbauvereinigungen
Die zentrale Vorschrift ist Paragraf 20 KCanG, die kontrollierte Weitergabe von Vermehrungsmaterial. Danach dürfen zugelassene Anbauvereinigungen Samen und Stecklinge abgeben, allerdings in engen Grenzen. Pro Person und Kalendermonat sind zulässig:
- höchstens sieben Samen, oder
- höchstens fünf Stecklinge, oder
- insgesamt höchstens fünf Samen und Stecklinge zusammen
Die Abgabe an Mitglieder ist ausdrücklich für den privaten Eigenanbau vorgesehen. Das Gesetz erlaubt unter denselben Mengengrenzen auch die Weitergabe an erwachsene Personen, die kein Mitglied sind, sofern sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Anbauvereinigungen untereinander dürfen Vermehrungsmaterial zudem zur Qualitätssicherung weitergeben.
Was dabei zu beachten ist
An die Abgabe knüpft das Gesetz mehrere Bedingungen, die in der Praxis oft unterschätzt werden.
Ausweispflicht. Bei jeder Weitergabe muss die Anbauvereinigung Alter sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland streng kontrollieren, und zwar durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Ohne Ausweis geht nichts.
Kein Versand von Stecklingen. Versand und Lieferung von Stecklingen sind untersagt. Wer Stecklinge über eine Anbauvereinigung bezieht, muss sie also persönlich abholen. Angebote, die Stecklinge nach Hause schicken wollen, bewegen sich außerhalb dieses Rahmens.
Herkunft aus eigenem Anbau. Das weitergegebene Material muss aus dem gemeinschaftlichen Eigenanbau der jeweiligen Vereinigung stammen. Anbauvereinigungen sind also keine Zwischenhändler, sondern geben weiter, was sie selbst gezogen haben.
Samen: der zweite Weg, mit offenen Fragen
Neben der Anbauvereinigung ist der Bezug von Samen der in der Praxis verbreitetste Weg. Anders als bei Stecklingen ist hier auch der Versand üblich, und viele Anbietende sitzen im europäischen Ausland. Die rechtliche Bewertung des gewerblichen Samenhandels in Deutschland ist allerdings nicht abschließend geklärt und wird von Branche und Behörden unterschiedlich beurteilt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, ist mit dem in Paragraf 20 KCanG ausdrücklich geregelten Weg über eine Anbauvereinigung rechtlich am eindeutigsten unterwegs.
Wann aus dem Steckling eine Pflanze wird
Ein Detail, das schnell übersehen wird: Erlaubt sind im privaten Eigenanbau bis zu drei Pflanzen gleichzeitig. Damit stellt sich die Frage, ab wann ein Steckling in dieser Rechnung mitzählt. Das Verwaltungsgericht Köln hat sich genau damit befasst und die Grenze zwischen Steckling und Jungpflanze bewertet. Wir haben die Entscheidung ausführlich eingeordnet: VG Köln: Wann ein Cannabis-Steckling rechtlich zur Jungpflanze wird. Wer mehrere Stecklinge gleichzeitig bewurzelt, sollte diese Abgrenzung kennen, bevor die Drei-Pflanzen-Grenze unbemerkt überschritten wird.
Und was ist nun das Richtige für mich?
Dieser Beitrag beantwortet die Frage, woher das Ausgangsmaterial legal kommt. Ob im Einzelfall ein Steckling oder ein Samen die bessere Wahl ist, hängt von Erfahrung, Zeitplan und den Ansprüchen an die Genetik ab. Diese Entscheidung haben wir in einem eigenen Praxis-Guide aufbereitet: Stecklinge oder Samen? Der Praxis-Guide für Eigenanbau-Einsteiger.
Woher würdest du deine Stecklinge oder Samen beziehen?
Häufige Fragen
Wie viele Samen oder Stecklinge darf ich pro Monat beziehen?
Paragraf 20 KCanG deckelt die Weitergabe pro Person und Kalendermonat: höchstens sieben Samen oder höchstens fünf Stecklinge oder zusammen höchstens fünf Samen und Stecklinge. Abgeben dürfen ausschließlich zugelassene Anbauvereinigungen, vorgesehen ist das für den privaten Eigenanbau. Wie viele Vereinigungen in welchem Bundesland überhaupt zugelassen sind, zeigt unser Überblick zu den CSC-Lizenzen in Deutschland.
Kann ich Stecklinge nach Hause liefern lassen?
Nein. Versand und Lieferung von Stecklingen sind untersagt, wer sie über eine Anbauvereinigung bezieht, holt sie persönlich ab. Bei der Übergabe prüft die Vereinigung Alter sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises. Angebote, die Stecklinge nach Hause schicken wollen, bewegen sich außerhalb dieses Rahmens.
Darf ich Cannabis-Samen im Ausland bestellen?
Anders als bei Stecklingen ist der Versand von Samen üblich, und viele Anbietende sitzen im europäischen Ausland. Die rechtliche Bewertung des gewerblichen Samenhandels in Deutschland ist allerdings nicht abschließend geklärt und wird von Branche und Behörden unterschiedlich beurteilt, eindeutig geregelt ist allein der Weg über eine Anbauvereinigung. Wie andere Länder ihre legale Lieferkette aufbauen, zeigt das niederländische Wietexperiment, bei dem Den Haag beim Einstieg eines Tabakkonzerns keine Handhabe sieht. Welche Genetik überhaupt zu deinem Grow passt, ordnet unser Guide zur Cannabis-Genetik ein.
Gilt die Mengenregel auch für Nutzhanf-Samen?
Nein. Paragraf 20 KCanG betrifft Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau von Konsumcannabis. Nutzhanf läuft über einen eigenen Rahmen mit zertifizierten Sorten und landwirtschaftlichem Anbau, ist also weder an die Monatsmengen noch an die Abgabe über Anbauvereinigungen gebunden. Wie es um diesen Anbau steht, zeigt der Vergleich Indien öffnet den Hanfanbau, während Deutschlands Nutzhanffläche schrumpft.
Zählt ein Steckling schon als eine meiner drei Pflanzen?
Erlaubt sind im privaten Eigenanbau bis zu drei Pflanzen gleichzeitig. Wo die Grenze zwischen Steckling und Jungpflanze verläuft, hat das Verwaltungsgericht Köln bewertet, und wer mehrere Stecklinge parallel bewurzelt, sollte diese Abgrenzung kennen, bevor die Drei-Pflanzen-Grenze unbemerkt überschritten wird. Praktisch entscheidend ist dabei, unter welchen klimatischen Bedingungen Stecklinge bewurzeln.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand der Rechtslage wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Regelungen können sich ändern und werden von Behörden teils unterschiedlich ausgelegt.

































