Der Deutsche Hanfverband hat seine Rechtsform gewechselt. Aus dem Einzelunternehmen, das Georg Wurth seit 2004 geführt hat, ist ein eingetragener Verein geworden. Er heißt nun offiziell „DHV – Deutscher Hanfverband e.V.“. Die Gründungsversammlung hat bereits stattgefunden, der Eintrag ins Vereinsregister ist erfolgt. Für die wichtigste Lobbyorganisation der deutschen Cannabisszene ist das mehr als eine Formalie.
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Vom Einzelunternehmen zum eingetragenen Verein
Zweiundzwanzig Jahre lang war der bekannteste Cannabis-Lobbyverband Deutschlands juristisch betrachtet kein Verband, sondern eine Firma. Der DHV verweist selbst darauf, dass diese Konstruktion regelmäßig für Irritationen gesorgt hat. Wer als Interessenvertretung bei Ministerien, Ausschüssen und Redaktionen auftritt, wird an der eigenen Struktur gemessen. Ein Einzelunternehmen mit einem einzigen Inhaber ist dafür eine erklärungsbedürftige Form, auch wenn sie rechtlich nie zu beanstanden war.
Bei der Gründungsversammlung wurde Georg Wurth zum ersten Vorsitzenden gewählt. Sein Stellvertreter ist Christian Müller, bislang organisatorischer Geschäftsführer. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechseln in den Verein. Personell ändert sich also nichts, und genau das ist die erklärte Absicht. In der Satzung habe man darauf geachtet, zu viel Vereinsmeierei zu vermeiden und schlanke Strukturen beizubehalten, schreibt der Verband. Die effizienten Abläufe der Firmenzeit gelten intern als ein Grund für die Reichweite, die der DHV in den vergangenen Jahren aufgebaut hat.
Was sich für Förderer ändert
Die praktisch wichtigste Änderung betrifft die Unterstützer. Aus den bisherigen „Fördermitgliedern“ werden „Förderer“. Wer den Verband schon bisher finanziert hat, muss aktiv werden: Der DHV hat alle bisherigen Fördermitglieder per E-Mail angeschrieben und bittet darum, die Unterstützung über einen Bestätigungslink zu bestätigen. Ohne diesen Klick läuft die Förderung nicht automatisch weiter. Wer keine Mail erhalten hat, soll sich beim Verband melden.
Finanziell bringt der Wechsel einen konkreten Vorteil. Beitragsrechnungen enthalten künftig keine Umsatzsteuer mehr, dasselbe gilt für Spenden. Damit landet der gesamte Förderbeitrag in der Verbandskasse und nicht mehr anteilig beim Finanzamt. Echte Mitgliedsbeiträge, die nicht die Gegenleistung für eine konkrete Einzelleistung sind, unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Da der DHV seinen Förderern weiterhin exklusive Leistungen und Willkommensgeschenke anbietet, bleibt die saubere Abgrenzung in der Praxis eine Aufgabe der Buchhaltung. Die Beitragsstufen selbst bleiben unverändert und reichen von 30 Euro ermäßigt bis 1.200 Euro im Jahr.
Eingetragen, aber nicht gemeinnützig
Ein Punkt bleibt trotz der neuen Rechtsform unverändert, und der DHV weist auf seiner Anmeldeseite ausdrücklich darauf hin: Der Verein ist nicht gemeinnützig. Zahlungen an ihn sind steuerlich nicht abzugsfähig. Wer eine Spendenquittung für die Steuererklärung erwartet, wird auch künftig keine bekommen.
Das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Regel für politische Interessenvertretungen. Der Bundesfinanzhof hat 2019 im Verfahren um das globalisierungskritische Netzwerk Attac entschieden, dass die allgemeinpolitische Einflussnahme für sich genommen kein gemeinnütziger Zweck im Sinne der Abgabenordnung ist. Wer Politik verändern will und das offen als Hauptzweck betreibt, kauft sich Unabhängigkeit mit dem Verzicht auf Steuervorteile. Für den DHV ist das eine bewusste Positionierung. Er finanziert sich aus Förderbeiträgen, Firmensponsoring, dem eigenen Shop und Unterstützung von Anbauvereinigungen. Wie sensibel die Finanzierungsfrage in der Branche ist, hat zuletzt die Debatte um Lobbying und Spenden rund um die Erstattungsreform gezeigt.
Warum die Rechtsform gerade jetzt zählt
Der Zeitpunkt ist kein Zufall. Der Verband steht derzeit an mehreren Fronten gleichzeitig. Er unterstützt die Klage gegen die bayerische Blockadehaltung bei Anbauvereinigungen. Außerdem begleitet er die geplante Novelle des Medizinal-Cannabisgesetzes. Sie soll Telemedizin und Versandhandel deutlich einschränken. In beiden Verfahren tritt der DHV als Stellungnehmender und als Prozessunterstützer auf. Ein eingetragener Verein kann in solchen Rollen unkomplizierter agieren als ein Einzelunternehmen, etwa bei Mitgliedschaften in Bündnissen, bei Anhörungen oder wenn Gerichte und Behörden nach der Organisationsform fragen.
Interessant ist auch, was der Schritt nicht bedeutet. Eine Vereinsstruktur weckt die Erwartung einer breiten Mitgliederdemokratie mit Delegierten und Anträgen. Der DHV dämpft diese Erwartung selbst, indem er bewusst schlanke Strukturen betont. Die Förderer sind eine Unterstützerkategorie und kein Ersatz für die klassische Verbandsmitgliedschaft. Der Verband bleibt damit eine professionell geführte Kampagnenorganisation mit klarer Linie. Das unterscheidet ihn von Wohlfahrtsverbänden, die sich gelegentlich zur Cannabisfrage positionieren, etwa der Paritätische Wohlfahrtsverband in Bremen, und von den prominenten Einzellobbyisten der Branche. Das inhaltliche Programm bleibt ohnehin bestehen, wie es der Verband schon in seinem Konzept für die Cannabislegalisierung formuliert hat.
Häufige Fragen
Ist der Deutsche Hanfverband jetzt gemeinnützig?
Nein. Der DHV ist ein eingetragener Verein, aber ausdrücklich nicht gemeinnützig. Förderbeiträge und Spenden sind deshalb steuerlich nicht abzugsfähig. Für politische Interessenvertretungen ist das der Normalfall, weil die allgemeinpolitische Betätigung nach der Rechtsprechung kein gemeinnütziger Zweck ist.
Was müssen bisherige Fördermitglieder jetzt tun?
Sie müssen ihre Unterstützung aktiv bestätigen. Der Verband hat dazu eine E-Mail mit einem Bestätigungslink verschickt, der angeklickt werden muss. Wer diese Nachricht nicht erhalten hat, sollte sich direkt beim DHV melden. Neue Unterstützer melden sich über das neue Anmeldeformular als Förderer an.
Ändert sich die Höhe der Förderbeiträge?
Die Beitragsstufen bleiben gleich und beginnen bei 30 Euro im ermäßigten Tarif. Neu ist, dass auf die Beiträge keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Der komplette gezahlte Betrag steht damit der politischen Arbeit zur Verfügung. Das gilt auch für einmalige Spenden.
Wer führt den neuen Verein?
Georg Wurth wurde zum ersten Vorsitzenden gewählt, Christian Müller zu seinem Stellvertreter. Müller war bislang organisatorischer Geschäftsführer des Verbands. Das übrige Team wechselt geschlossen in den Verein, personelle Veränderungen sind nicht angekündigt.
Warum wechselt der DHV überhaupt die Rechtsform?
Der Verband nennt drei Gründe: mehr Unabhängigkeit, bessere Zukunftsfähigkeit und die Tatsache, dass ein eingetragener Verein die übliche Organisationsform für eine politische Interessenvertretung ist. Zudem soll der Schritt die wiederkehrenden Irritationen über das bisherige Firmenkonstrukt beenden.
Quellen: Deutscher Hanfverband, Meldung „Der Hanfverband wird ein Verein“ vom 8. September 2026 sowie die Informationsseiten des Verbands zur Förderung; Bundesfinanzhof, Urteil vom 10. Januar 2019 zur Gemeinnützigkeit politischer Betätigung.






































