Mit den Anbauvereinigungen für Cannabis – den sogenannten Cannabis Social Clubs (CSCs) – läuft es in Deutschland aktuell noch immer nicht ideal. Auch wenn sich genügend interessierte Personen zusammentaten und auf die notwendigen Genehmigungen ihrer Vereine hofften, machten in erster Linie bürokratische Hürden im Staatsapparat vielen Clubs einen Strich durch die Rechnung, schnellstmöglich mit dem Anbau und der anschließenden Ausgabe begehrter Pflanzenknospen beginnen zu dürfen. Selbst wenn seit Juli vergangenen Jahres die zwingend benötigten Lizenzen vergeben werden, erhielten bislang deutschlandweit nur wenige CSCs die entsprechenden Genehmigungen.
Lange Zeit herrschten in den Bundesländern Unklarheiten, da nicht einmal rechtzeitig festgelegt werden konnte, welche Behörden für die Erteilung und spätere Überprüfung der Genehmigungen zuständig sein sollten. Nur in Niedersachsen erhielt bereits wenige Tage nach der gesetzlichen Erlaubnis der erste Club eine Lizenz – was als historischer Schritt für den Verbraucherschutz und kontrollierten Cannabisanbau gefeiert wurde. Gerade in Bayern, wo man die Entwicklung aus konservativer Perspektive mit Skepsis betrachtet, tat man sich besonders schwer. Erst im vergangenen Monat erhielten die ersten drei CSCs eine offizielle Genehmigung für ihre geplanten Aktivitäten. Dass dies aber nur bedingt den Startschuss in eine grüne Zukunft im Freistaat darstellt, zeigt ein groteskes Beispiel aus Aschheim. Dort wurde in einem Gebiet, in dem ein Cannabis Social Club geplant war, kurzerhand ein kleiner Spielplatz errichtet – offenbar mit dem Ziel, den Verein zu verhindern.
Ein Schaukelpferd und eine Hütte
Ein bekannter bayerischer Aktivist und Geschäftsmann hatte im Februar 2024 in der Gemeinde Aschheim ein Hanffachgeschäft eröffnet, in dem seither verschiedene Produkte für Cannabisfreunde und Züchter angeboten werden. Zudem war die Gründung eines Cannabis Social Clubs für eingeschriebene Mitglieder geplant, damit Cannabis gesetzeskonform angebaut und ausgegeben werden kann. Doch offenbar war diese Vorstellung vielen Mitgliedern des Gemeinderats ein Dorn im Auge – und so ließ man sich im Namen der „Bürger“ eine List einfallen.
Um die Lizenzvergabe und den darauffolgenden Betrieb des CSC zu verhindern, nutzte man eine Regelung aus dem Cannabisgesetz, wonach Konsum und Vereinsaktivitäten in der Nähe von Schulen, Sportstätten und Jugendeinrichtungen untersagt sind. Auch wenn sich ein Spielplatz innerhalb eines Radius von 200 Metern befindet, darf ein solcher Club dort nicht genehmigt werden. Laut einem Bericht der Abendzeitung München wurde daher ein kleines, zuvor ungenutztes Rechteck eingezäunt und mit einem Schaukelpferd sowie einem Häuschen für Kinder ausgestattet. Zwar habe man dort bisher keine Kinder spielen sehen, berichtet der betroffene Aktivist – doch allein die Existenz des Spielplatzes reichte aus, um die Genehmigung für den Cannabis Social Club abzulehnen.
Angst vor Hanftourismus
Obwohl ein CSC maximal 500 Mitglieder mit bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat versorgen darf, herrschte in Aschheim offenbar die Sorge, ein solcher Club könnte eine Welle von Hanftouristen anziehen. Dabei war der Gesetzgeber gerade angetreten, um mit der Teillegalisierung unkontrollierte Szenarien wie diese zu vermeiden. Der Betreiber des Hanffachgeschäfts betont, dass alles nach den klaren gesetzlichen Vorgaben verlaufen sollte – kontrollierter Anbau und Abgabe nur an Vereinsmitglieder. Dennoch plant er, das Gebiet im August vollständig zu verlassen. Für die Gemeinde offenbar kein allzu großer Verlust – obwohl es sich um ein 800 Quadratmeter großes Gewerbeobjekt mit 10.000 € Monatsmiete handelt.
Doch ein teurer, ungenutzter Spielplatz und neue Argumente für Justiz und Polizei, das Cannabisgesetz als wirkungslos zu kritisieren, scheinen einigen Entscheidungsträgern wichtiger zu sein. Dass der Betroffene nun am vergangenen Donnerstag erneut Besuch von der Polizei in drei seiner Geschäfte erhielt – wegen des erneut erhobenen Vorwurfs des „vorsätzlichen Handeltreibens mit Cannabis“ – ist dann wohl nur noch das sprichwörtliche Salz in der Suppe.
Häufige Fragen zum Cannabis Social Club in Bayern
Warum wurde der Cannabis Social Club in Aschheim verhindert?
Der Gemeinderat ließ in der Nähe des geplanten Vereins kurzerhand einen kleinen Spielplatz mit Schaukelpferd und einem Häuschen errichten. Da das Cannabisgesetz Anbauvereinigungen im Umkreis von 200 Metern um Spielplätze, Schulen und Jugendeinrichtungen untersagt, konnte die Genehmigung dadurch abgelehnt werden. Wie eine CSC-Gründung trotz solcher Hürden von innen aussieht, zeigt unsere Reportage über 12 Monate CSC-Gründung.
Was besagt die 200-Meter-Regel des Cannabisgesetzes?
Konsum und Vereinsaktivitäten sind in der Nähe von Schulen, Sportstätten, Jugendeinrichtungen und Spielplätzen verboten. Liegt eine solche Einrichtung innerhalb eines Radius von 200 Metern, darf dort kein Cannabis Social Club genehmigt werden. Alle Eckpunkte fasst unser Überblick zum Cannabisgesetz (CanG) zusammen.
Wie viele Mitglieder darf ein Cannabis Social Club versorgen?
Eine Anbauvereinigung darf maximal 500 Mitglieder aufnehmen und an diese bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat ausgeben – ausschließlich an eingeschriebene Mitglieder und nicht an die Öffentlichkeit. Wer einen Verein selbst aufbauen möchte, findet die nötigen Schritte in unserer Anleitung zur CSC-Gründung.
Was wurde aus dem Hanffachgeschäft in Aschheim?
Der Betreiber kündigte an, das rund 800 Quadratmeter große Gewerbeobjekt mit 10.000 Euro Monatsmiete im August vollständig zu verlassen. Zusätzlich erhielt er erneut Besuch der Polizei wegen des Vorwurfs des Handeltreibens. Welche beruflichen Rollen es rund um Vereine dennoch gibt, beleuchtet unser Beitrag dazu, als Berater im Cannabis Social Club zu arbeiten. Einen breiteren Blick auf aktuelle CSC-Hürden gibt das Interview mit Olivia Ewenike.






























