Anzeige. Dieser Beitrag entstand in bezahlter Kooperation mit DrAnsay. Die Auswertung und Bewertung der Umfragedaten liegt bei der Redaktion des Hanf Magazins.
Eine neue Umfrage im Auftrag des Telemedizin-Anbieters DrAnsay zeichnet ein klares Bild: Die Mehrheit hat nichts gegen Cannabis als Medizin, aber die wenigsten fühlen sich informiert. Daraus leitet der Auftraggeber eine Forderung nach mehr Telemedizin ab. Wir haben uns die Zahlen und den politischen Rahmen angesehen, in dem sie stehen.
Was die Umfrage sagt
Das Marktforschungsunternehmen Appinio hat für DrAnsay 1.000 Menschen zwischen 18 und 65 Jahren befragt. Die drei Werte, die das Unternehmen herausstellt:
- 76 Prozent stimmen zumindest eher zu, dass Cannabis als reguläre medizinische Behandlungsmöglichkeit anerkannt werden sollte, sofern die Therapie ärztlich verordnet und begleitet wird.
- 37 Prozent fühlen sich gut oder sehr gut über medizinisches Cannabis, Anwendungsgebiete sowie Chancen und Risiken informiert.
- 62 Prozent würden eine Therapie in Betracht ziehen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt sie empfiehlt.
Als häufigste Sorgen nennt die Erhebung die Angst vor Abhängigkeit sowie vor körperlichen und psychischen Nebenwirkungen. Zu genau diesen Punkten wünschen sich die Befragten mehr verlässliche Informationen.
Eine Einschränkung gehört dazu: Uns liegt bislang nur die Pressemitteilung vor, nicht der Fragebogen, die Feldzeit und die genauen Antwortoptionen. Die Formulierung „stimmen zumindest eher zu“ fasst zwei Antwortstufen zusammen, was den Zustimmungswert naturgemäß erhöht. Wir haben die vollständigen Unterlagen angefordert und ergänzen sie hier, sobald sie vorliegen.
Die Deutung des Auftraggebers
Dr. jur. Can Ansay, Gründer und Geschäftsführer von DrAnsay, liest aus den Zahlen ein Vermittlungsproblem: „Drei von vier befürworten medizinisches Cannabis als reguläre Behandlungsoption, wenn sie ärztlich begleitet wird, aber nur gut ein Drittel fühlt sich wirklich informiert. Und wer unsicher ist, beginnt keine Behandlung.“
Seine Schlussfolgerung zielt auf die Organisation der Versorgung: „Der Zugang muss einfacher, digitaler und niedrigschwelliger werden. Wir haben längst die technischen Möglichkeiten, medizinische Beratung unabhängig vom Wohnort stattfinden zu lassen.“ Telemedizin solle die ärztliche Prüfung nicht ersetzen, sondern erreichbarer machen; KI könne Anamnesen vorbereiten und Angaben vorsortieren.

Wo wir die Zahlen anders einordnen
Die Umfrage beschreibt ein Informationsdefizit, und das ist belastbar. Der Sprung von dort zum Zugangsproblem ist allerdings kein kleiner. Wer sich schlecht informiert fühlt, braucht zunächst Aufklärung, nicht unbedingt einen schnelleren Verordnungsweg. Beides kann zusammenfallen, muss es aber nicht.
Dazu kommt ein Befund, der dem Bild vom Nadelöhr widerspricht. Beim Zugang zu Medizinalcannabis ist Deutschland in den vergangenen Jahren nicht enger, sondern deutlich weiter geworden. Allein im ersten Quartal 2026 wurden nach Zahlen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte 67,6 Tonnen Cannabisblüten importiert, für das Gesamtjahr nennt das Gesundheitsministerium eine Größenordnung von 300 Tonnen. Wie diese Zahlen politisch verhandelt werden, haben wir im Beitrag zu den 300 Tonnen Importen beschrieben.
Das Nadelöhr liegt also weniger in der Menge als in der Verteilung: Wer eine Praxis findet, die verordnet, bekommt sein Rezept oft schnell. Wer keine findet, steht vor verschlossenen Türen. Genau deshalb ist die Frage nach dem Weg zur Verordnung so umkämpft.
Der Gesetzgeber plant das Gegenteil
Die Forderung nach mehr Telemedizin trifft auf ein Gesetzgebungsverfahren, das in die andere Richtung läuft. Der Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes liegt seit Ende 2025 im Bundestag und sieht zwei Eingriffe vor: Cannabisblüten sollen nur noch nach unmittelbarem Arztkontakt verordnet werden dürfen, und der Versand an Patientinnen und Patienten soll entfallen, die Abgabe also der Präsenzapotheke vorbehalten bleiben.
Beschlossen ist davon nichts. Das Verfahren steckt im Gesundheitsausschuss, ein Termin für die Abstimmung steht nicht fest. Bis dahin gilt die geltende Rechtslage: Eine Verordnung nach telemedizinischer Behandlung ist zulässig, und Apotheken dürfen Blüten versenden. Den Streit darüber haben wir in unserem Beitrag zur Telemedizin unter Druck aufgearbeitet.
Damit steht die Umfrage in einem Moment, in dem sich entscheidet, ob der digitale Weg zur Verordnung bleibt oder verschwindet. Das erklärt auch, warum ein Telemedizin-Anbieter gerade jetzt Zahlen zur Zugangslücke veröffentlicht. Die Daten werden dadurch nicht falsch, aber man sollte wissen, wer sie erhebt und welches Interesse dahintersteht. Was heute gilt und wie der Weg zum Rezept aktuell aussieht, steht in unserem Ratgeber Cannabis auf Rezept.
Was bleibt
Drei Punkte halten wir für belastbar. Erstens: Die grundsätzliche Ablehnung ist nicht das Problem, eine breite Mehrheit trägt die ärztlich begleitete Anwendung mit. Zweitens: Es gibt eine Informationslücke, und sie betrifft genau die Themen, bei denen Halbwissen am meisten schadet, nämlich Abhängigkeit und Nebenwirkungen. Drittens: Wie Patientinnen und Patienten künftig zu einer Verordnung kommen, entscheidet nicht die Technik, sondern der Gesetzgeber, und diese Entscheidung steht noch aus.
Mehr über das Unternehmen und sein Angebot steht auf der Website von DrAnsay.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 25. September 2026 wieder und ist keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Er enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage und keine Empfehlung zu einer Therapie. Über Einsatz, Auswahl und Darreichungsform eines Arzneimittels entscheidet ausschließlich die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Die Umfragewerte stammen aus einer vom Auftraggeber beauftragten Erhebung; Fragebogen, Feldzeit und Antwortoptionen lagen der Redaktion bei Redaktionsschluss nicht vor und wurden angefordert.
Quellen: Pressemitteilung „Warum die Versorgung das Nadelöhr ist“, DrAnsay über Borgmeier Public Relations, 24. September 2026, mit Umfrage von Appinio unter 1.000 Befragten zwischen 18 und 65 Jahren; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie Bundesgesundheitsministerium zu den Importmengen; Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, Stand Bundestag; eigene Berichterstattung.




































