Es gibt also kein Recht auf Rausch, so der deutsche Stammtischsäufer und CDU Wähler. Immer dem Motto nach, dass man anderen das Leben schwer machen kann, solange es einen nicht trifft, wurde Marihuana verboten. Es gibt keine tödliche Überdosis. Uralte flächendeckende Erhebungen aus Britannien belegen, dass Marihuana keine Psychosen verursacht.
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In Indien könnte geprüft werden, ob Kiffen unfruchtbar macht oder die Erbanlagen verändert. Und wäre Cannabis nicht verboten, wären Kiffer nicht kriminell. Es gibt jedoch „kein Recht auf Rausch“ und damit ist das Verbot legitim? Hat der Staat oder die „Mehrheit“ in diesem also das Recht, anderer Menschen privater Belange mit Verboten zu kontrollieren? Und wer soll das kontrollieren? Ist denn schon bald 1984 und die Beamten hängen versteckte Kameras ins Schlafzimmer? Gibt es ein Recht zum Verbieten, wenn andere Menschen für sich privat etwas, in diesem Fall Cannabis rauchen, machen und niemandem damit Schaden zufügen? Eigentlich nicht einmal sich selbst, wenn sie auf eine gesunde Konsumform umsteigen!
Recht auf Rausch – einfach mal andersherum fragen
Der Aussage „es gibt kein Recht auf Rausch“ könnte man doch mit der Frage entgegnen „gibt es ein Recht zum Verbieten und nach welchen Kriterien darf dieses angewendet werden?“ Die Freiheit und Würde, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und damit die Selbstverwirklichung sind die hochgesteckten Rechte aller Bürger, so sieht es nicht nur das Grundgesetz, auch die Menschenrechte greifen diese Grundgedanken auf. Die Menschen dürfen sich (in ihren Ländern) frei bewegen, sich für oder gegen die Religion entscheiden, hetero, bi oder homosexuell sein, sich für einen Job entscheiden und ihre freien Gedanken äußern.
Aber kiffen darf man nicht? Weil es kein Recht auf Rausch gibt, aber ein Reicht zum Verbieten? Würde dieses Recht zum Verbieten dann nicht maßgeblich gegen diese Freiheitsrechte verstoßen? Es würde gegen das Grundgesetz und die Menschenrechte verstoßen, wenn die Beamten sich zum Wohnzimmer Zugang verschaffen, um einem die drei Gramm für den Joint abzunehmen. Immerhin hat der Mensch in Deutschland auch das Recht auf Privatsphäre und damit auf seine verschlossene Wohnungstür, die wegen der Verbotsgesetze jedoch durch die Beamten geöffnet werden kann.

Doppelmoral: Alkohol legal, Cannabis kriminell
Wenn der Stammtischsäufer nach 30 Jahren seine zweite Leber braucht und auf dem Weg dahin auch schon so einiges andere kaputt bekommen hat, dann ist es in diesem Land also verhältnismäßig, wenn ein paar friedliche Parkkiffer dingfest gemacht werden, damit diese dann mal sehen, wie ihnen die Akteneinträge für Cannabis das Leben vernichten werden?
Es wird maßgeblich in das Leben dieser Menschen aufgrund ihrer andersartigen privaten Belange eingegriffen. Oder sind es öffentliche Belange, wenn die Bürger für sich lieber einen Joint rauchen, als ein Bier zu trinken? Und weil es verboten ist, sind es alles Kriminelle – so der Sinn dabei, dass man vom Kiffen kriminell wird?
Fazit: Wer hat das Recht zum Verbieten?
In Deutschland darf man halt auch andersherum. Also warum nicht einfach mal fragen, ob es denn ein Recht zum Verbieten gibt, wenn jemand für sich oder mit seinen Freunden einen Joint raucht. Und wenn es dieses Recht zum Verbieten gibt, wie wird es begründet, was soll der Sinn davon sein, in welchen Rahmenbedingungen darf es angewendet werden und wird die Zielsetzung erreicht? Und nach den Antworten zu diesen Fragen sollte man noch einmal die Frage stellen, ob es denn ein Recht zum Verbieten gibt, wenn sich einer seinen Joint rauchen möchte.
Häufige Fragen zum Recht auf Rausch
Erlaubt das Grundgesetz ein Recht auf Rausch?
Ein ausdrückliches „Recht auf Rausch“ kennt das Grundgesetz nicht, doch Artikel 2 GG schützt die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Bereits der Cannabis-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 prüfte, ob das pauschale Verbot mit diesen Grundrechten vereinbar ist. Eine aktuelle Einordnung liefert unsere Bilanz der Legalisierung.
Was hat das Cannabisgesetz (CanG) seit 2024 verändert?
Seit dem 1. April 2024 ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis sowie der Eigenanbau für Volljährige in Deutschland straffrei. Damit hat der Gesetzgeber faktisch ein eingeschränktes „Recht auf Rausch“ anerkannt – allerdings mit zahlreichen Auflagen und einer Evaluationsphase. Welche Effekte das Gesetz nachweislich erzielt, fasst die Evaluation des CanG zusammen.
Werden Cannabis-Konsumenten heute noch kriminalisiert?
Die Zahlen aus der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025 zeigen einen klaren Rückgang – die Cannabis-Straftaten sinken um fast 30 Prozent. Trotzdem bleibt der Konsum reglementiert: Mengengrenzen, Konsumzonen und MedCanG-Pflichten bestehen weiter. Den aktuellen Stand zeigt unser CanG-Zwischenbericht April 2026.
Wie bewerten andere Länder ein Recht auf Rausch?
International verschiebt sich die Bewertung sichtbar: Die USA stufen Cannabis erstmals von Schedule I auf Schedule III herunter – ein historischer Schritt, dessen Bedeutung wir in der Analyse USA stuft Cannabis in Schedule III ein einordnen. Damit nähern sich liberale Drogenpolitik-Ansätze und das deutsche CanG einander an.









































