Ein Anbieter von Medizinalcannabis hat 7.913 Patientinnen und Patienten befragt und daraus eine Zahl gemacht, die sich gut weitererzählen lässt: Der illegale Erwerb bedeute viereinhalbmal so viel Stress wie der Weg über die Apotheke. Die Erhebung ist die größte ihrer Art in Deutschland. Sie ist auch die einzige Datenquelle zu dieser Frage, und sie stammt von einem Unternehmen, dessen Geschäftsmodell von der Antwort abhängt.
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Das ist kein Vorwurf, sondern die Beschreibung einer Lücke. Während der Bundestag darüber berät, Telemedizin und Apothekenversand bei Cannabisblüten einzuschränken, gibt es keine öffentliche Statistik darüber, wie Menschen mit einer Cannabistherapie tatsächlich an ihr Medikament kommen. Wer Zahlen dazu will, muss sie bei denen holen, die damit Geld verdienen.
Was die Befragung erhoben hat

Die Bloomwell Group hat im September 2026 nach eigenen Angaben 7.913 Medizinalcannabis-Patientinnen und -Patienten online befragt und die Ergebnisse am 19. Oktober als Cannabis-Barometer für das dritte Quartal veröffentlicht. Das Unternehmen weist die Erhebung selbst ausdrücklich als nicht repräsentativ aus. Diese Offenheit ist zu erwähnen, weil sie bei Verbands- und Anbieterumfragen keineswegs die Regel ist.
Auf die Frage, ob sie Erfahrung mit beiden Bezugswegen haben, also mit dem illegalen Erwerb und mit Medizinalcannabis aus der Apotheke, antworteten 89,2 Prozent mit Ja und 10,8 Prozent mit Nein. Diese 7.062 Personen mit doppelter Erfahrung sind die Grundlage aller Vergleichsfragen. Das ist methodisch sauber gelöst, denn nur wer beides kennt, kann beides vergleichen. Es heißt aber auch, dass die oft zitierte Zahl 7.913 für die Vergleichsergebnisse nicht gilt.
Der Vergleich, der die Schlagzeile trägt
Die Frage lautete: Wieviel Stress bedeutet der Bezug von Cannabis für dich? Auf einer Skala von 1 für gar keinen Stress bis 10 für sehr viel Stress ergab der illegale Markt einen Durchschnitt von 8,1, der Bezug aus der Apotheke 1,8.
Der Abstand ist beachtlich, und er deckt sich mit dem, was Patientenvertretungen seit Jahren beschreiben. Die Verhältniszahl, die der Report daraus bildet, also das Viereinhalbfache, geben wir trotzdem nicht wieder. Eine Skala von 1 bis 10 für subjektives Empfinden hat keinen natürlichen Nullpunkt. Ob der Abstand zwischen 1 und 2 dasselbe bedeutet wie der zwischen 8 und 9, weiß niemand. Man kann solche Werte mitteln und vergleichen, man kann sie aber nicht sinnvoll durcheinander teilen. 8,1 gegen 1,8 ist eine deutliche Aussage. Viereinhalbmal so viel Stress ist eine Rechnung, die mehr Präzision behauptet, als in den Daten steckt.
Der Preis, der kein Marktpreis ist

Der Report nennt für das dritte Quartal einen gesunkenen Durchschnittspreis von 3,77 Euro je Gramm und stellt die Entwicklung seit dem ersten Quartal 2023 als Kurve dar. Im Text der betreffenden Seite steht, der Durchschnittspreis je Gramm medizinischer Cannabisblüte sinke weiter auf diesen Wert. Eine Einschränkung, auf welche Datengrundlage sich das bezieht, fehlt dort.
Die Einschränkung steht an zwei anderen Stellen. Im Blogbeitrag zum Report heißt es, der Durchschnittspreis sei bei Bloomwell gesunken. Und im Methodenteil des Reports steht, dass alle berücksichtigten Rezepte von selbst zahlenden Patientinnen und Patienten über die Online-Plattform des Unternehmens bei Partnerapotheken eingelöst wurden.
Das ist ein Unterschied, der in der Weiterverwertung verloren geht. 3,77 Euro sind der Durchschnitt einer Plattform, deren Kundschaft ausschließlich aus Selbstzahlern besteht. Was gesetzlich Versicherte mit Genehmigung zahlen, was im Botendienst einer Vor-Ort-Apotheke berechnet wird und was andere Plattformen abrechnen, steckt in dieser Zahl nicht. Als Marktpreis für Deutschland taugt sie nicht, als Preisentwicklung eines großen Anbieters über vierzehn Quartale ist sie durchaus aussagekräftig.
Die Mengen und die Grenze ihrer Prüfbarkeit
Die über die Plattform abgegebenen Mengen lagen nach Angaben des Unternehmens im dritten Quartal rund 50 Prozent über dem zweiten Quartal, und ähnliche Zuwächse werden für die vier Quartale davor angegeben. Absolute Zahlen nennt der Report nicht, die Grafik ist auf einen Indexwert normiert. Die Angabe ist damit von außen nicht nachprüfbar. Sie beschreibt außerdem das Wachstum eines einzelnen Unternehmens, nicht des Marktes.
Auf derselben Seite schreibt das Unternehmen, Forschende des Projekts EKOCAN hielten es inzwischen für wahrscheinlich, dass Medizinalcannabis die wichtigste Bezugsquelle von Cannabis in Deutschland sei. Das ist eine Zuschreibung an Dritte, die der Report nicht mit einer Fundstelle belegt. Auch die im selben Abschnitt genannte Schätzung, rund 20 Millionen Menschen in Deutschland kämen grundsätzlich für eine Medizinalcannabis-Therapie in Frage, steht ohne Quelle da.
Die eigentliche Lücke: Wer wurde befragt?
Weder der Blogbeitrag noch der Methodenteil des Reports sagen, wie die 7.913 Befragten erreicht wurden. Es steht dort, dass online, anonym und datenschutzkonform befragt wurde, und dass die Erhebung nicht repräsentativ ist. Über den Weg zu den Befragten steht nichts.
Diese Angabe entscheidet über die Tragweite des Ergebnisses. Stammen die Befragten aus der eigenen Patientenschaft, dann ist eine hohe Zufriedenheit mit dem legalen, digitalen Weg zum Teil Selbstselektion: Befragt würden Menschen, die sich für genau diesen Weg bereits entschieden haben und ihn nicht abgebrochen haben. Das Ergebnis bliebe interessant, es wäre aber eine Aussage über Kundinnen und Kunden eines Anbieters und nicht über Patientinnen und Patienten in Deutschland. Wir vermuten hier nichts, wir halten fest, dass die Information fehlt.
Dass diese Angabe möglich ist, zeigt eine Befragung desselben Typs von einem anderen Anbieter. GreenMedical hat im Sommer 5.556 Antworten ausgewertet und dazu offengelegt, dass 125.997 Patientinnen und Patienten angeschrieben wurden und 6.218 die Befragung begonnen haben. Daraus lässt sich eine Beteiligung von rund 4,4 Prozent errechnen, und damit lässt sich arbeiten. Wir haben diese Zahlen im Oktober aufbereitet, gekennzeichnet als bezahlte Kooperation, und auch dort war die Einordnung der Methodik Teil des Beitrags. Der Vergleich zeigt: Die fehlende Angabe bei Bloomwell ist keine Unmöglichkeit der Erhebungsform, sondern eine Auslassung.
Warum das gerade jetzt zählt

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes liegt als Bundestagsdrucksache 21/3061 im Gesundheitsausschuss. Er will Erstverschreibungen von Cannabisblüten nur noch nach persönlichem Arztkontakt zulassen und den Versandhandel mit Blüten untersagen. Botendienste von Vor-Ort-Apotheken blieben erlaubt. Bis dahin gilt das bisherige Recht. Ein juristischer Fachbeitrag hält beide Verbote für unionsrechtlich angreifbar.
Die politische Frage dahinter ist, wohin Patientinnen und Patienten gehen, wenn der digitale Weg schwerer wird. Genau dazu hat Bloomwell eine Zahl aus einer früheren Erhebung: Im Sommer 2025 erklärten 41 Prozent der damaligen Teilnehmenden, bei einer Beschränkung der Cannabis-Telemedizin in den illegalen Markt zurückzukehren. Für diese Zahl gilt dasselbe wie für alle anderen in diesem Report. Sie ist eine Absichtserklärung in einer nicht repräsentativen Anbieterumfrage, erhoben unter Menschen, die den digitalen Weg nutzen. Was Menschen in einer Umfrage über ihr künftiges Verhalten angeben, deckt sich erfahrungsgemäß nur begrenzt mit dem, was sie später tun.
Und trotzdem ist es die beste verfügbare Zahl. Das ist der Punkt, der über diesen Report hinausgeht. Ein Gesetzgeber, der einen Versorgungsweg schließt, sollte wissen, wohin die Menschen danach gehen. Diese Information liegt derzeit bei Unternehmen, die ein Interesse am Ergebnis haben, und sie liegt dort nicht aus Böswilligkeit, sondern weil niemand sonst sie erhebt. Es gibt keine amtliche Erhebung dazu, wie Cannabispatientinnen und -patienten ihren Bedarf decken, und keine, die den illegalen Bezug neben dem legalen abfragt.
Was von den Zahlen bleibt
Belegt ist, dass unter 7.062 Befragten mit Erfahrung in beiden Bezugswegen der illegale Erwerb als deutlich belastender bewertet wird als der Weg über die Apotheke, mit 8,1 gegen 1,8 auf einer Zehnerskala. Belegt ist außerdem, dass der Durchschnittspreis je Gramm auf der Plattform dieses Anbieters im dritten Quartal auf 3,77 Euro gesunken ist und dass dort die günstigsten Blüten für unter 2 Euro je Gramm abgegeben wurden.
Nicht belegt ist, dass diese Werte für die Gesamtheit der Cannabispatientinnen und -patienten in Deutschland gelten, dass 3,77 Euro ein Marktpreis sind, und dass der Stressunterschied das Viereinhalbfache beträgt. Offen bleibt, wie die Befragten erreicht wurden, und damit bleibt offen, wie weit die Ergebnisse über die Kundschaft eines Anbieters hinausreichen.
Wer über die Einschränkung der Telemedizin entscheidet, entscheidet damit auch darüber, wie viel über die Folgen bekannt sein wird. Solange die einzigen Zahlen zur Bezugsrealität von denen kommen, die daran beteiligt sind, bleibt jede Debatte darüber eine Debatte über Datenlücken.
Quellen: Bloomwell Group, Das Cannabis-Barometer Q3 2026, Report vom 19. Oktober 2026 und zugehöriger Blogbeitrag; Gesetzentwurf der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 21/3061; GreenMedical, Kundenbefragung Medizinisches Cannabis 2026. Die genannten Umfragewerte stammen aus nicht repräsentativen Erhebungen der jeweiligen Anbieter unter eigenen oder nicht näher bezeichneten Teilnehmergruppen. Dieser Beitrag ist redaktionell und steht in keiner geschäftlichen Beziehung zu den genannten Unternehmen.






































