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Home Hanfpolitik in der Welt Internationale Hanfpolitik

Uruguay will Touristen legal Cannabis kaufen lassen: Was feststeht

von Christian Schäfer
16.09.2026
in Internationale Hanfpolitik
Lesezeit: 6 Minuten
Reihen von Cannabispflanzen in einem hellen Gewächshaus im Abendlicht
⏱ 6 Min. Lesezeit·1.173 Wörter
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Uruguay will den legalen Cannabismarkt für Menschen ohne Wohnsitz im Land öffnen. So steht es in der neuen nationalen Drogenstrategie. Ein Datum nennt das Papier dafür aber nicht, und ob die Regierung den Schritt tatsächlich geht, ist politisch noch offen. Was das Dokument festlegt, was es offenlässt und was Urlauber daraus ableiten können.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Das Dokument hinter den Meldungen
  2. Was sich beim Cannabis ändern soll
  3. Können Urlauber bald legal kaufen?
  4. Psychedelika: beobachten statt öffnen
  5. Wie groß der legale Markt schon ist
  6. Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet
  7. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Das Dokument hinter den Meldungen

Die Junta Nacional de Drogas, das oberste drogenpolitische Gremium Uruguays, hat die Estrategia Nacional de Drogas für die Jahre 2026 bis 2030 am 6. März 2026 beschlossen und Ende Mai veröffentlicht. Das rund 130 Seiten lange Papier ist in sieben Achsen gegliedert, von Prävention und Behandlung über die Regulierung von Märkten bis zur Bekämpfung des illegalen Handels. Neu gegenüber früheren Strategien ist ein Aktionsplan, der die Leitlinien in einzelne Maßnahmen übersetzt.

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In spanischsprachigen Fachmedien wurde die Strategie zuletzt als Sprung „von Absichten zu konkreten Zielen“ beschrieben. Das trifft auf die Maßnahmen zu, nicht aber auf den Zeitplan. Der Aktionsplan kündigt zwar an, Zuständigkeiten, Fristen und Kennzahlen festzulegen. Für die Maßnahmen zum Cannabis nennt die veröffentlichte Fassung jedoch kein einziges Datum.

GanjaFarmerGanjaFarmer

Was sich beim Cannabis ändern soll

Uruguay hat 2013 als erstes Land der Welt Produktion, Verkauf und Konsum von Cannabis gesetzlich geregelt, mit dem Staat als Kontrollinstanz. Wer legal an Cannabis kommen will, muss sich beim Instituto de Regulación y Control del Cannabis, kurz IRCCA, registrieren und sich bisher für genau einen von drei Wegen entscheiden: Eigenanbau, Mitgliedschaft in einem Club oder Kauf in der Apotheke. Die Strategie will dieses Modell an mehreren Stellen öffnen:

  • Mehrere Bezugswege gleichzeitig: Registrierte sollen nicht mehr auf einen Weg festgelegt sein. Die Strategie spricht davon, die Exklusivität zu beenden und Hürden rechtlicher, geografischer, bürokratischer und wirtschaftlicher Art abzubauen.
  • Größere Clubs: Die Grenzen für Produktion und Mitgliederzahl der Clubs sollen angehoben werden. Heute sind es laut Gesetz höchstens 45 Mitglieder und 99 Pflanzen pro Club.
  • Zugang für Nicht-Residenten: Der regulierte Markt soll auch Menschen offenstehen, die nicht in Uruguay wohnen. Begründet wird das damit, dass sie so denselben Schutz erhalten wie Registrierte, statt auf den Schwarzmarkt auszuweichen.
  • Ein stärkeres IRCCA: Die Behörde soll mehr technische und personelle Kapazität bekommen, um Lizenzen zu vergeben und zu kontrollieren.

In den bisherigen Berichten fehlt, dass dasselbe Kapitel auch strengere Elemente enthält. Die Strategie kündigt gezieltere THC-Kontrollen im Straßenverkehr an, begleitet von Kampagnen zu den Risiken des Fahrens unter Cannabiseinfluss, und sie will die Aufklärung über die Risiken des Konsums ausbauen. Die Öffnung ist also mit mehr Kontrolle verbunden.

Können Urlauber bald legal kaufen?

Für Reisende aus dem deutschsprachigen Raum ist das die eigentliche Frage. Die Antwort lautet derzeit: noch nicht, und ein Termin steht nicht fest. Wer heute ohne Wohnsitz in Uruguay Cannabis kauft, bewegt sich außerhalb des regulierten Systems.

Interessant ist, wo die Hürde rechtlich liegt. Das Cannabisgesetz selbst legt vor allem Mengen fest: höchstens 40 Gramm im Monat aus der Apotheke, sechs Pflanzen und 480 Gramm im Jahr beim Eigenanbau, 15 bis 45 Mitglieder pro Club. Eine Beschränkung auf Staatsangehörige oder Einwohner findet sich dort nicht. Sie steht in der Durchführungsverordnung, dem Dekret 120/014. Danach dürfen sich nur volljährige uruguayische Staatsangehörige oder Personen mit ständigem Wohnsitz im Land registrieren oder Club-Mitglied werden.

Das spricht dafür, dass die Regierung den Zugang für Nicht-Residenten grundsätzlich per Verordnung öffnen könnte, ohne das Parlament einzubeziehen. Auch die Nachrichtenagentur AFP berichtete im März, die Exekutive könne Teile der Regelung per Dekret ändern. Anders sieht es bei den Clubs aus: Deren Grenzen stehen im Gesetz, eine Anhebung braucht also eine Gesetzesänderung. Welchen Weg die Regierung wählen will und wie ein Zugang für Touristen praktisch aussehen würde, hat sie bisher nicht öffentlich festgelegt. Eine Stellungnahme des IRCCA ist angefragt.

Politisch ist die Frage noch nicht entschieden. Das IRCCA hatte laut Infobae bereits im Februar angekündigt, nach einem Weg für Touristen, Studierende und Arbeitskräfte aus dem Ausland zu suchen. Gabriel Rossi, Generalsekretär der Junta Nacional de Drogas, sagte im März gegenüber AFP, eine Zustimmung sei möglich, hänge aber von der politischen Sichtweise ab. Nach Angaben aus Regierungskreisen soll sich der Ministerrat damit befassen.

Psychedelika: beobachten statt öffnen

Auch psychedelische Substanzen wie Psilocybin kommen in der Strategie vor, allerdings deutlich zurückhaltender, als manche Überschriften vermuten lassen. Uruguay will die internationale Forschung und die Regulierung in anderen Ländern verfolgen, eigene Studien nach wissenschaftlichen und ethischen Standards fördern und Fachleute schulen. Den Einsatz von Ketamin außerhalb der Anästhesie will die Strategie prüfen und an klinische Protokolle und fachliche Aufsicht binden.

Eine Legalisierung ist nicht vorgesehen, im Gegenteil: Die Strategie will ausdrücklich verhindern, dass diese Substanzen verharmlost, für den Freizeitgebrauch vermarktet oder außerhalb des Gesundheitswesens verbreitet werden. Über eine mögliche Regulierung soll erst beraten werden, wenn dafür Kriterien festgelegt sind.

Wie groß der legale Markt schon ist

Nach Zahlen, die Infobae im Februar 2026 veröffentlichte, waren rund 85.000 Menschen für den Kauf in 57 Apotheken registriert, etwa 19.500 in 572 Clubs und rund 10.300 als Eigenanbauer. Die Apotheken verkauften demnach 2025 rund 4.290 Kilogramm, nach 3.207 Kilogramm im Vorjahr. Um die Nachfrage zu decken, wurden zusätzliche Produktionslizenzen vergeben. Einen Überblick, wie Uruguay sein Modell bisher bewertet hat, gibt unser Beitrag dazu, wie Uruguay Bilanz über den legalen Cannabiskonsum zieht.

Was das für Deutschland, Österreich und die Schweiz bedeutet

Uruguay bleibt das einzige Land, in dem der Staat den gesamten Freizeitmarkt reguliert, vom Anbau bis zum Verkauf. In Deutschland gibt es seit dem Cannabisgesetz keinen legalen Verkauf zu Genusszwecken, nur Eigenanbau und nichtkommerzielle Anbauvereinigungen, deren Mitgliedschaft ebenfalls einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland voraussetzt. Was hierzulande gilt, fasst unser Überblick zum CanG zusammen. In Österreich ist Cannabis zu Genusszwecken weiterhin verboten.

Die Schweiz testet den regulierten Verkauf in wissenschaftlichen Pilotversuchen. Teilnehmen darf dort laut Bundesamt für Gesundheit nur, wer im Kanton des jeweiligen Versuchs wohnt. Wie diese Versuche den Schwarzmarkt verdrängen, zeigt unser Beitrag zum Schweizer Cannabis-Pilot. Die Wohnsitzbindung ist also überall in der Region Standard. Sollte Uruguay sie aufgeben, wäre es das erste staatlich regulierte Modell, das bewusst auch Besucher einbezieht, und damit ein Praxistest für eine Frage, die sich jedem regulierten Markt früher oder später stellt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 16. September 2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Personen ohne Wohnsitz in Uruguay können Cannabis derzeit nicht über den regulierten Markt beziehen. Der Beitrag enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage zu Cannabis, Psilocybin oder Ketamin. Die rechtliche Einordnung zur Durchführungsverordnung beruht auf unserer Auswertung der Normtexte; eine Stellungnahme des IRCCA ist angefragt.

Quellen: Junta Nacional de Drogas, Estrategia Nacional de Drogas 2026-2030 (beschlossen am 6. März 2026, insbesondere Leitlinien 4.5 und 4.6); Ley 19.172 und Decreto-Ley 14.294, Art. 3, sowie Decreto 120/014, u. a. Art. 15, 34 und 74 (IMPO, Uruguay); AFP/France 24 vom 20. März 2026; Infobae vom 23. Februar 2026; Bundesamt für Gesundheit (BAG), FAQ zu Pilotversuchen mit Cannabis; eigene Berichterstattung.

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