Griechenland steht vor einem weitreichenden Verbot für den Einzelhandel mit CBD-Hanfblüten. Ein im Mai 2026 ins Parlament eingebrachter Gesetzentwurf sieht vor, getrocknete Blüten der Hanfpflanze auch unterhalb der EU-weit zulässigen Grenze von 0,3 Prozent THC vollständig aus dem Direktverkauf zu nehmen. Die griechische Regierungsberatungsstelle OKE warnt schriftlich vor einem Konflikt mit EU‑Recht. Für die europäische CBD-Branche wäre das Verbot ein weiterer Stresstest auf einem Markt, der seit Jahren zwischen nationalen Alleingängen und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht.
📑 Inhaltsverzeichnis
Artikel 41 untersagt den Einzelhandel mit Hanfblüten
Im Zentrum des Streits steht Artikel 41 eines neuen Gesetzespakets, das die Athener Regierung am 5. Mai 2026 formal ins Parlament eingebracht hat. Die Konsultationsphase war zuvor am 27. April 2026 zu Ende gegangen. Vorgesehen ist ein vollständiges Verkaufsverbot für getrocknete Hanfblüten an Endkundinnen und Endkunden, unabhängig vom THC-Gehalt der Pflanze. Der Import und die großhandelsmäßige Verarbeitung für die Industrie sollen weiterhin erlaubt bleiben.
Die angedrohten Sanktionen sind drastisch. Verstöße gegen das geplante Verbot sollen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Damit würde Griechenland eine der härtesten CBD-Regelungen Europas einführen, obwohl der reine CBD-Konsum nach EU-rechtlicher Bewertung kein Drogenkonsum ist und die Produkte unter den THC-Grenzwerten der Hanfverordnung produziert werden.
Beratungsstelle OKE warnt vor EU-Konflikt
Die ungewöhnliche Schärfe des Vorhabens hat die griechische OKE auf den Plan gerufen. Das Wirtschafts- und Sozialkomitee ist die gesetzliche Beratungsstelle der Regierung in sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen und hat in einer Stellungnahme klar Position bezogen. Die geplante Regelung widerspreche dem europäischen Trend, wonach CBD-Blüten unter bestimmten Bedingungen erlaubt seien, und schränke die wirtschaftliche Aktivität in unverhältnismäßiger Weise ein.
Die Stellungnahme verweist explizit auf den Kanavape-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2020. Darin hatte der EuGH festgestellt, dass CBD nicht als Suchtstoff einzustufen ist und dass nationale Vollverbote, die den freien Warenverkehr in der EU einschränken, nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Italien hatte ähnliche Argumente bereits erfolgreich gegen ein eigenes Verbot von CBD-Blüten ins Feld geführt. Erst in den vergangenen Monaten haben Gerichte die italienische Regelung in Teilen aufgeweicht.
Hunderte Einzelhändler in Griechenland betroffen
Der griechische CBD-Einzelhandel ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen. Schätzungen aus der Branche gehen von mehreren hundert Geschäften und mehreren tausend abhängigen Arbeitsplätzen aus, dazu kommen Online-Shops und touristische Angebote. Ein Verkaufsverbot für getrocknete Blüten würde einen erheblichen Teil dieses Geschäfts entziehen, weil Blütenprodukte in der Praxis das absatzstärkste CBD-Segment sind. Öle, Kapseln und Kosmetika könnten weiterhin angeboten werden, fallen umsatzseitig aber deutlich kleiner aus.
Hinzu kommt die Auswirkung auf andere EU-Produzenten. Wer in einem anderen Mitgliedstaat legal Hanfblüten herstellt und nach EU-GMP- oder EU-Hanfsorten-Standards in den Verkehr bringt, würde in Griechenland abrupt den Marktzugang verlieren. Aus Sicht von Industrieverbänden ist das ein direkter Eingriff in den Binnenmarkt. Wir hatten in der Vergangenheit über vergleichbare Stresstests berichtet, etwa als Österreich eine Übergangslösung für CBD-Blüten bis 2028 einführte oder als Italien sein Cannabisgesetz im Schatten der EU-Rechtsprechung neu sortierte.
Synthetische Cannabinoide bleiben das eigentliche Problem
Auffällig ist, dass der griechische Entwurf nicht zwischen natürlichen, EU-rechtlich gedeckten CBD-Blüten und synthetisch hergestellten Cannabinoiden wie HHC, HHCPO oder THCP unterscheidet. Genau diese halbsynthetischen Produkte sind in den vergangenen Jahren in mehreren EU-Staaten ohne Zulassung in den Markt geströmt und stellen die eigentliche regulatorische Herausforderung dar. Wir hatten ausführlich beschrieben, wie sich die einzelnen HHC-Derivate unterscheiden und welche Risiken die Hersteller damit auslagern.
Ein Pauschalverbot von Hanfblüten verschiebt das Problem, ohne es zu lösen. Synthetische Cannabinoide werden in der Regel nicht als getrocknete Blüten verkauft, sondern als Liquid, Esswaren oder mit Cannabinoiden besprühte Pflanzenmaterialien. Wer den grauen Markt regulieren will, muss diese Produktklassen direkt adressieren, etwa über Zulassungsverfahren, Reinheitsstandards und Werbebeschränkungen. Auch dazu hatten wir in der Berichterstattung über das österreichische HHC-Verbot die Argumentationslinien dokumentiert.
Was das Verbot für den deutschen CBD-Markt bedeutet
Direkt fällt der griechische Markt für deutsche Hersteller bei der absoluten Größe nicht stark ins Gewicht. Indirekt aber sendet das Vorhaben ein Signal, das Investoren und Compliance-Abteilungen registrieren. Wenn ein EU-Mitgliedstaat trotz negativer Stellungnahme der eigenen Beratungsstelle ein nationales Vollverbot einführt, wachsen die Unsicherheiten für Lieferketten, die auf den Binnenmarkt setzen. Für Hersteller im DACH-Raum stellt sich verstärkt die Frage, mit welchen Produktportfolios sie auf dynamische Regulierung in Südeuropa reagieren.
Auf der anderen Seite zeigt der Vorgang, wie wichtig die EU-rechtliche Klammer für den Hanfmarkt ist. Sollte sich das griechische Verbot in Brüssel oder vor europäischen Gerichten als unhaltbar erweisen, würden Marktteilnehmer mittelfristig profitieren, weil sich die Konturen eines harmonisierten CBD-Rechts schärfen. Bis dahin bleibt die Lage für griechische Einzelhändler und ihre EU-weiten Lieferanten angespannt.
Sollte Griechenland den Verkauf von CBD-Blüten verbieten dürfen?
Häufige Fragen
Was sieht der griechische Gesetzentwurf konkret vor?
Artikel 41 des Entwurfs verbietet den Einzelhandel mit getrockneten Hanfblüten, auch unterhalb der THC-Grenze von 0,3 Prozent. Vorgesehen sind Bußgelder von bis zu 100.000 Euro und Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Import und Großhandel für die industrielle Verarbeitung bleiben erlaubt.
Warum warnt die OKE vor einem EU-Konflikt?
Die griechische Regierungsberatungsstelle OKE hält das Vollverbot für unverhältnismäßig und nicht vereinbar mit dem europäischen Trend. Sie verweist auf die EuGH-Rechtsprechung, die CBD nicht als Suchtstoff einstuft und nationale Verbote nur unter strengen Voraussetzungen zulässt.
Welche Rolle spielt das Kanavape-Urteil?
Im Kanavape-Verfahren entschied der Europäische Gerichtshof 2020, dass CBD nicht als Suchtstoff zu behandeln ist und der Handel mit CBD-Produkten dem Schutz des freien Warenverkehrs unterfällt. Auf diese Argumentationslinie stützen sich Industrieverbände auch in Griechenland, wenn sie das geplante Verbot für unionsrechtswidrig halten.
Sind synthetische Cannabinoide vom Verbot erfasst?
Der Entwurf adressiert vor allem natürliche Hanfblüten und differenziert nicht klar gegenüber synthetischen Cannabinoiden wie HHC oder HHCPO. Diese halbsynthetischen Produkte werden in der Regel nicht als getrocknete Blüten gehandelt, sodass das Pauschalverbot das eigentliche regulatorische Problem nur indirekt trifft.
Welche Folgen hat der Streit für den deutschen CBD-Markt?
Direkt ist Griechenland kein großer Absatzmarkt deutscher CBD-Hersteller. Indirekt erhöht das Vorhaben aber die Unsicherheit über die Belastbarkeit des EU-Binnenmarkts für Hanfprodukte. Für Hersteller, Importeure und Investoren ist die Entwicklung ein weiteres Argument, Compliance-Strategien EU-weit zu denken statt national.
Quellen: Business of Cannabis vom 8. Mai 2026; Stellungnahme der griechischen OKE zu Artikel 41; Hintergrund EuGH-Urteil C-663/18 (Kanavape).











































