• Kolumnen
    • Interviews
  • 🌱 GMM 2026
  • 🎉 MJ Berlin 2026
  • Hanf Allgemein
    • Gesellschaft & Soziales
  • Drogenkunde
    • Safer Use
    • Pflanzliche Drogen
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools
Dienstag, Mai 12, 2026
Hanf Magazin
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
No Result
View All Result
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
No Result
View All Result
Hanf Magazin
No Result
View All Result
Home Rechtliche Aspekte von Cannabis Rechtslage in Deutschland

Gefahrgeneigte Tätigkeit des Headshopbetreibers

von Steffen Dietrich
23.07.2016
in Rechtslage in Deutschland
Lesezeit: 5 Minuten
Reife-grosse-Hanfpflanze
⏱ 7 Min. Lesezeit·1.236 Wörter
Teilen:WhatsAppFacebookXLinkedInE-Mail

Handeltreiben – ein Verstoß gegen das BtMG

Immer wieder kommt es zu Verurteilungen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) in der Form des unerlaubten Handeltreibens kann schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt vorliegen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) muss es für die Annahme eines Handeltreibens nicht erst zur Veräußerung von Drogen kommen, vielmehr kann insbesondere im Falle von Cannabis ein tatbestandsmäßiges Handeltreiben schon während des Anbauvorgangs der Cannabispflanzen angenommen werden, sofern dieser Anbau auf eine spätere Veräußerung abzielt.

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Handeltreiben – ein Verstoß gegen das BtMG
  2. Alles ist relativ – auch die nicht geringe Menge
  3. Fahrlässiges Handeltreiben mit BtM beim Betreiben eines Headshops
  4. Nicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide
  5. 💬 Fragen? Frag den Hanf-Buddy!

Alles ist relativ – auch die nicht geringe Menge

Der Markt für Cannabis sowie künstlich hergestellte Wirkstoffe und die in diesem Zusammenhang stehenden Umgangsformen mit Betäubungsmitteln entwickeln sich ständig weiter – und mit ihnen auch die Rechtsprechung des BGH. Diese Entwicklungen kann man beispielhaft an der gerichtlichen Festlegung oder Anpassung von Grenzwerten zur Bestimmung der „Nicht geringen Menge“ eines dem BtMG unterfallenden Stoffes erkennen. Das Vorliegen einer nicht geringen Menge macht einen Verstoß gegen das BtMG regelmäßig zu einem Verbrechen und führt im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung oftmals zu einer höheren Strafe. Der BGH nimmt für Cannabis eine nicht geringe Menge bei einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm THC an.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenn auch fahrlässiges Verhalten strafbar ist.

GanjaFarmerGanjaFarmer

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wenn auch fahrlässiges Verhalten strafbar ist. Sowohl die Eigenschaften des unerlaubten Handeltreibens als auch die Bestimmung einer nicht geringen Menge spielten eine entscheidende Rolle für das Urteil des BGH vom 05. November 2015 (Az.: 4 StR 124/14). Der Betreiber eines Headshops war vom Landgericht Hagen wegen fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden. Der Betreiber des Headshops begehrte vor dem BGH einen Freispruch mit der Begründung, er habe lediglich „Kräutermischungen“ verkauft und wusste überhaupt nicht, dass sich in den verkauften Produkten synthetische Cannabinoide befanden.

Die Staatsanwaltschaft hingegen strebte vor dem BGH eine Verurteilung wegen vorsätzlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. In seiner Entscheidung klärt der BGH einerseits auf, wann im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Headshops ein fahrlässiges Handeltreiben im Sinne des BtMG angenommen werden kann und andererseits, wie die nicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide zu ermitteln ist.

Fahrlässiges Handeltreiben mit BtM beim Betreiben eines Headshops

Der angeklagte Betreiber eines Headshops verkaufte in seinem Laden neben Zubehör für den Cannabiskonsum auch sogenannte Kräutermischungen. Dabei war ihm bekannt, dass solche Kräutermischungen unter Umständen synthetische Cannabinoide enthalten und in diesem Fall auch als Betäubungsmittel konsumiert werden. In der Regel sind Wirkstoffe wie JWH-018, JWH-019, JWH-073 oder auch JWH-210 in den Kräutermischungen enthalten. Von einem Hersteller in Belgien erwarb der Angeklagte Kräutermischungen der Sorte „VIP“ und „Jamaican Gold Extreme“, die er in seinem Laden gewinnbringend weiterverkaufte. Der Hersteller übersandte außerdem Laboranalysen der gelieferten Kräutermischungen, nach denen die untersuchten Proben keine Cannabinoide enthielten.

Der angeklagte Headshopbetreiber wusste jedoch nicht, dass der Hersteller manipulierte Proben in das Labor geschickt hatte und die ausgelieferten Kräutermischungen tatsächlich Cannabinoide enthielten. Nach den Feststellungen des Landgerichts hielt es der Angeklagte zwar für möglich, dass die Kräutermischungen verbotene Wirkstoffe enthielten, nahm dies aber nicht billigend in Kauf. Ein vorsätzliches Handeltreiben konnte ihm somit insbesondere auch wegen der offenen Vertriebskultur nicht nachgewiesen werden.

Der BGH bestätigt jedoch die Verurteilung des Headshopbetreibers wegen fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Fahrlässigkeit setzt stets die Verletzung einer Sorgfaltspflicht voraus, obwohl diese grundsätzlich hätte vermieden werden können. Nach Ansicht des BGH muss sich jemand, der am Handel teilnimmt, selbst darum kümmern, ob seine Stoffe Betäubungsmittel sind. Zwar hatte der Angeklagte die vom Hersteller übersandten Laboranalysen eingesehen. Diese bezogen sich jedoch stets nur auf die untersuchte Einzelprobe, was der Angeklagte auch erkannte. Nach Auffassung des BGH war dem Angeklagten aber auch bewusst, dass entsprechende Kräutermischungen regelmäßig als Betäubungsmittel konsumiert werden. Dass die gelieferten Kräutermischungen also keinerlei Cannabinoide enthielten, war nach Ansicht des BGH auch für den Angeklagten fernliegend.

Insbesondere macht der BGH dem Angeklagten zum Vorwurf, dass er nicht selbst Untersuchungen über die gelieferten Substanzen veranlasst hat, obwohl er das Vorhandensein der cannabinoiden Wirkstoffe für möglich gehalten hat. Der BGH sieht auch keine Gründe, weshalb der Angeklagte auf ein redliches Verhalten seines Lieferanten und die Richtigkeit der übersandten Laborbefunde vertrauen durfte. Insofern habe der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht als Headshopbetreiber, der am Handel teilnimmt, verletzt und damit fahrlässig gehandelt.

💬 Hanf-Buddy — dein Cannabis-Experte
🌿 Fragen zu diesem Thema? Schreib einfach los — ich helfe dir!

Bitte verifiziere deine E-Mail. Wir haben dir einen 6-stelligen Code geschickt.

Danke für den Chat! 😊 Abonniere unseren Newsletter für mehr:

Zum Newsletter

Nicht geringe Menge synthetischer Cannabinoide

Im Übrigen äußert sich der BGH in seinem Urteil zur Ermittlung der nicht geringen Menge in Bezug auf verschiedene synthetische Cannabinoide. Das Landgericht hatte festgestellt, dass das an den Angeklagten gelieferte „VIP“ insgesamt einen Wirkstoffgehalt von 9,18 Gramm JWH-019 hatte. Das gelieferte „Jamaican Gold Extreme“ wies einen Wirkstoffgehalt von 14,85 Gramm JWH-019 auf.

Das Landgericht Hagen hatte die nicht geringe Menge von JWH-019 bei einem Wirkstoffgehalt von 2,62 Gramm angenommen, womit der Angeklagte diese Grenze erheblich überschritten hatte. Das Landgericht bezog sich auf die Erklärungen eines Sachverständigen, wonach die Gefährlichkeit von JWH-019 im Vergleich zu Cannabis höher, im Vergleich zu Amphetamin aber geringer sei. Daraus ergebe sich für JWH-019 das Vorliegen einer nicht geringen Menge bei 350 Konsumeinheiten zu je 7,5 Milligramm, also im Ergebnis 2,62 Gramm.

Der BGH beurteilte die Angelegenheit – ebenfalls mit Unterstützung eines Gutachters –großzügiger und setzte den Grenzwert für eine nicht geringe Menge JWH-019 erst bei 6 Gramm des Wirkstoffes fest. In seinem Urteil erklärt der BGH ausführlich das Vorgehen bei der Bestimmung einer nicht geringen Menge. Dabei hänge das Vorliegen einer nicht geringe Menge stets von der konkreten Wirkungsweise und der Wirkungsintensität eines Wirkstoffes ab, wobei dann zunächst die äußerst gefährliche bzw. tödliche Dosis des Stoffes zu ermitteln sei. Wenn sich diese nicht sicher bestimmen lasse, so müsse man den Grenzwert als ein Vielfaches der durchschnittlichen Konsumeinheit eines nicht an den Stoff gewöhnten Konsumenten errechnen. Schließlich könne auch ein Vergleich mit verwandten Wirkstoffen zur Ermittlung herangezogen werden.

Aus einem umfangreichen Vergleich mit den Wirkstoffen THC, JWH-018 und JWH-073 ergebe sich, dass JWH-019 am ehesten mit dem Wirkstoff JWH-073 vergleichbar ist und der Grenzwert zur Bestimmung der nicht geringen Menge daher in einem annähernden Bereich liegen muss. Der 1. Strafsenat des BGH hatte im Januar 2015 den Grenzwert auf 6 Gramm JWH-073 festgelegt (Urteil vom 14. Januar 2015 – Az.: 1 StR 302/13). An dieser Festsetzung orientiert sich der 4. Strafsenat des BGH nun bei der Bestimmung für JWH-019, weshalb der Grenzwert auch hier bei 6 Gramm liegen soll.

Im Ergebnis liegt in dem Fall des angeklagten Headshopbetreibers auch bei der Anwendung eines Grenzwertes von 6 Gramm immer noch eine nicht geringe Menge vor. Jedoch muss die festgestellte Menge nun in ein neues Verhältnis zu diesem Grenzwert gesetzt werden und kann bei der Strafzumessung entsprechend weniger strafschärfend berücksichtigt werden. Zur nicht geringen Menge des Wirkstoffes JWH-210 hat sich der BGH in diesem Urteil nicht weiter geäußert. Dieser Wirkstoff war zwar ebenfalls in den Kräutermischungen enthalten, unterfiel zur Tatzeit im Jahr 2011 aber noch nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat mit Urteil vom 04. April 2016 (Az.: 2 OLG 8 Ss 173/15) den Grenzwert für eine nicht geringe Menge JWH-210 bei 2 Gramm des Wirkstoffes festgesetzt. Man wird abwarten müssen, ob der BGH diesen Grenzwert für JWH-210 in der Zukunft bestätigen oder anpassen wird.

Storz & Bickel 420 Aktion
HE Abverkauf
Kannabia
Dr. Mang
GrowTechnology – Left
MedCanOneStop
Barney’s Farm
Khalifa Genetics
CannabisRezept Berlin
Cannatrade 2026
Grow Technology – Right
Royal Queen Seeds #1

Das könnte dich auch interessieren

  • → Wie aus Grämmchen Kilos werden
  • → Datenschutz: Geraten Cannabis Social Clubs ins Visier von Hackern?
  • → BGH: Freigesprochene CBD-Händler müssen erneut vor Gericht

Branchen-Update

News, Analysen und Reportagen — mehrmals im Monat direkt in dein Postfach.

Folge uns

Was dich auch interessieren könnte...

Armaturenbrett eines Fahrzeugs bei Dämmerung mit Blick auf leere Straße

Cannabis und Straßenverkehr 2026: Grenzwerte, Regeln und Rechte

10. Mai 2026
Reduzierte Fallakten in einem modernen Polizeiarchiv symbolisieren Rückgang

PKS 2025: Cannabis-Straftaten sinken um fast 30 Prozent

7. Mai 2026
InstagramYouTubeFacebookLinkedIn
Tags: HomegrowStraßenverkehrsynthetische Cannabinoide

Related Posts

Armaturenbrett eines Fahrzeugs bei Dämmerung mit Blick auf leere Straße
Rechtslage in Deutschland

Cannabis und Straßenverkehr 2026: Grenzwerte, Regeln und Rechte

von Christian Schäfer
10. Mai 2026
Nahaufnahme eines Cannabis-Blattes mit sichtbaren Schädlingsspuren
Indoor-Growing für Anfänger & Profis

Cannabis-Schädlinge und Krankheiten: erkennen und bekämpfen

von Mara König
8. Mai 2026

Folge uns bei:

  • 38.8k Fans
  • 52.8k Followers
  • 3.5k Followers
  • 573 Followers
  • 2.7k Abonnenten
🛠️ Tool-Tipp
🚗THC-Fahrtauglichkeit
Risiko Grenzwert 3,5 ng/ml
→ Alle 10 Tools im Werkzeugkasten
📰

Seit 2015

📝

4560+ Artikel

👥

180.000+ Leser/Monat

🏆

DACH #1 Cannabis-Magazin

Über uns

Hanf Magazin ist das führende deutschsprachige Fachmagazin für Cannabis — von der Pflanze bis zur Politik, von der Medizin bis zum Genuss.

Instagram YouTube Facebook LinkedIn

Themen

Cannabis News Medizin & Forschung Growing & Anbau Strain Reviews Nutzhanf & Rohstoffe Konsum & Rezepte Recht & Politik Wissenschaft & Studien

Beliebte Artikel

Cannabis International: Der komplette Guide 2026Wie vaporisiere ich richtig?Warum Vaporisieren gesünder istWas ist Cannabidiol?Kiffen in der Schwangerschaft?

Branchen-Update

Cannabis-News direkt in dein Postfach.

Für Unternehmen

Werben auf Hanf Magazin Mediadaten HM Ventures Jobs & Karriere Tools & Rechner

Weitere Themen

  • Kolumnen
  • 🌱 GMM 2026
  • 🎉 MJ Berlin 2026
  • Hanf Allgemein
  • Drogenkunde
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools

© 2026 Hanf Magazin

Impressum Datenschutz AGB Kontakt Presse
WhatsAppFacebookXE-Mail
No Result
View All Result
  • News
  • Medizin
    • Cannabinoide
    • Erkrankungen
    • Cannabis bei Tieren
    • Erfahrungsberichte
  • Recht & Politik
    • Deutschland
    • Österreich
    • Schweiz
    • International
    • Rechtslage DE
    • Rechtslage International
  • Wissenschaft
    • Studien
    • Forschung
  • Growing
    • Indoor-Growing
    • Outdoor-Growing
    • Strains & Reviews
    • Equipment
  • Nutzhanf
    • Baustoffe
    • Rohstoffe
    • Lebensmittel
    • Kleidung
    • Kosmetika
  • Wirtschaft
  • Konsum & Lifestyle
    • Rauchen
    • Vaporisieren
    • Essen & Rezepte
    • Kultur & Szene
    • Termine & Events
  • Kolumnen
  • 🌱 GMM 2026
  • 🎉 MJ Berlin 2026
  • Interviews
  • Hanf Allgemein
  • Gesellschaft & Soziales
  • Drogenkunde
  • Safer Use
  • Pflanzliche Drogen
  • Produkte
  • Strain Reviews
  • Print Magazin
  • Tools

©2026 Hanf Magazin

Datenschutz-Einstellung
Datenschutz-Einstellung

Wir nutzen Cookies auf hanf-magazin.com. Einige von ihnen sind essenziell notwendig, andere helfen unsere Website und deine Nutzer-Erfahrungen zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.

  • Essenziell
  • Marketing
  • Externe Medien

Alle akzeptieren

Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Individuelle Datenschutzeinstellungen

Cookie-Details Datenschutzerklärung Impressum

Datenschutzeinstellungen Datenschutzeinstellungen

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Alle akzeptieren Speichern Nur essenzielle Cookies akzeptieren

Zurück

Datenschutzeinstellungen

Essenzielle Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Name
AnbieterEigentümer dieser Website, Impressum
ZweckSpeichert die Einstellungen der Besucher, die in der Cookie Box von Borlabs Cookie ausgewählt wurden.
Cookie Nameborlabs-cookie
Cookie Laufzeit1 Jahr

Marketing-Cookies werden von Drittanbietern oder Publishern verwendet, um personalisierte Werbung anzuzeigen. Sie tun dies, indem sie Besucher über Websites hinweg verfolgen.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
AnbieterGoogle Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ireland
ZweckCookie von Google für Website-Analysen. Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Datenschutzerklärung https://policies.google.com/privacy?hl=de
Cookie Name_ga,_gat,_gid
Cookie Laufzeit2 Jahre

Inhalte von Videoplattformen und Social-Media-Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Einwilligung mehr.

Cookie-Informationen anzeigen Cookie-Informationen ausblenden

Akzeptieren
Name
AnbieterMeta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
ZweckWird verwendet, um Facebook-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://www.facebook.com/privacy/explanation
Host(s).facebook.com
Akzeptieren
Name
AnbieterSoundcloud
ZweckWird verwendet, um Soundcloud Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://soundcloud.com/pages/privacy
Host(s)soundcloud.com
Akzeptieren
Name
AnbieterMeta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland
ZweckWird verwendet, um Instagram-Inhalte zu entsperren.
Datenschutzerklärung https://help.instagram.com/519522125107875/?maybe_redirect_pol=0
Host(s).instagram.com
Cookie Namepigeon_state
Cookie LaufzeitSitzung

Datenschutzerklärung Impressum

AC Infinity – Header
Storz & Bickel 420 Aktion
HE Abverkauf
Kannabia
Dr. Mang
GrowTechnology – Left
MedCanOneStop
Barney’s Farm
Khalifa Genetics
CannabisRezept Berlin
Cannatrade 2026
Grow Technology – Right
Royal Queen Seeds #1

Mehr aus Rechtslage in Deutschland

  • Cannabis und Straßenverkehr 2026: Grenzwerte, Regeln und Rechte

    Cannabis und Straßenverkehr 2026: Grenzwerte, Regeln und Rechte

    10.05.2026 — Christian Schäfer
  • PKS 2025: Cannabis-Straftaten sinken um fast 30 Prozent

    PKS 2025: Cannabis-Straftaten sinken um fast 30 Prozent

    07.05.2026 — Mara König
  • MPU abwenden: Wie das neue DHV-Musterschreiben den Führerschein retten kann

    MPU abwenden: Wie das neue DHV-Musterschreiben den Führerschein retten kann

    04.05.2026 — Christian Schäfer
  • Rauschklausel vor dem Aus: Bayerisches Gericht spricht Nutzhanf-Händler frei

    Rauschklausel vor dem Aus: Bayerisches Gericht spricht Nutzhanf-Händler frei

    27.04.2026 — Leo Hartmann
  • Wenn das Rezept nicht mehr schützt: OVG NRW entzieht Cannabis-Patienten die Fahrerlaubnis

    Wenn das Rezept nicht mehr schützt: OVG NRW entzieht Cannabis-Patienten die Fahrerlaubnis

    20.04.2026 — Leo Hartmann

Beliebte Artikel

  • Vaporizer-Temperatur bei Cannabis: Was bei welcher Hitze wirklich passiert

    Vaporizer-Temperatur bei Cannabis: Was bei welcher Hitze wirklich passiert

    02.05.2026 — Mara König
  • Entwarnung im Lancet: Hanf-Freigabe macht den Straßenverkehr laut UKE-Daten nicht unsicherer

    Entwarnung im Lancet: Hanf-Freigabe macht den Straßenverkehr laut UKE-Daten nicht unsicherer

    07.05.2026 — Christian Schäfer
  • Lausanner Modellversuch: Weniger Konsum und Millionenverluste für den Schwarzmarkt

    Lausanner Modellversuch: Weniger Konsum und Millionenverluste für den Schwarzmarkt

    10.05.2026 — Mara König
  • Hanf-Textilien: Der komplette Guide

    Hanf-Textilien: Der komplette Guide

    09.05.2026 — Christian Schäfer
  • Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    03.05.2026 — Mara König

Aktuelle News

  • DIW-Studie: Cannabis bleibt stabil – Kokain ist auf das Vierfache gestiegen

    DIW-Studie: Cannabis bleibt stabil – Kokain ist auf das Vierfache gestiegen

    12.05.2026 — Christian Schäfer
  • 9 Jahre CBD VITAL: Erkenntnisse aus über 1 Million Kundenstimmen

    9 Jahre CBD VITAL: Erkenntnisse aus über 1 Million Kundenstimmen

    05.05.2026 — Lucas Nestler
  • Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    Cannabis-Medizin 2026: Bilanz vom dritten Circle of Experts in Paderborn

    03.05.2026 — Mara König
  • Wie viele Cannabis-Clubs gibt es in Deutschland? Warum die Zahlen weit auseinandergehen

    Wie viele Cannabis-Clubs gibt es in Deutschland? Warum die Zahlen weit auseinandergehen

    30.04.2026 — Christian Schäfer
  • Amsterdam dreht Touristen den Joint ab: Das Coffeeshop-Verbot kehrt zurück

    Amsterdam dreht Touristen den Joint ab: Das Coffeeshop-Verbot kehrt zurück

    23.04.2026 — Christian Schäfer
  • 1.300 Sorten, 58 Anbieter: Sortenvielfalt bei Medizinalcannabis – Fluch und Segen zugleich

    1.300 Sorten, 58 Anbieter: Sortenvielfalt bei Medizinalcannabis – Fluch und Segen zugleich

    22.04.2026 — Christian Schäfer
  • STORZ & BICKEL: Deutsche Ingenieurskunst für das perfekte Verdampfungs-Ritual

    STORZ & BICKEL: Deutsche Ingenieurskunst für das perfekte Verdampfungs-Ritual

    21.04.2026 — Christian Schäfer
  • GKV soll Cannabis-Blüten nicht mehr erstatten: Was das für Patienten bedeutet

    GKV soll Cannabis-Blüten nicht mehr erstatten: Was das für Patienten bedeutet

    17.04.2026 — Christian Schäfer

Produktvorstellungen

  • Wenn Aktivkohle auf Tip-Gefühl trifft

    Wenn Aktivkohle auf Tip-Gefühl trifft

    03.02.2026 — Christian Schäfer
  • „Warum wir wieder Boxen machen“ – der Hanf Magazin Shop

    „Warum wir wieder Boxen machen“ – der Hanf Magazin Shop

    15.01.2026 — Leo Hartmann
  • AirVape Legacy Pro 2 – Der Klassiker neu definiert

    AirVape Legacy Pro 2 – Der Klassiker neu definiert

    29.10.2025 — Dieter Klaus Glasmann
  • Der Begleiter für dein Wohlbefinden - Hanfosan CBD-Öl 10 %

    Der Begleiter für dein Wohlbefinden - Hanfosan CBD-Öl 10 %

    09.07.2025 — Dieter Klaus Glasmann
  • Kontrolle über Körper und Geist - Renact REST und RELIEF

    Kontrolle über Körper und Geist - Renact REST und RELIEF

    06.06.2025 — Dieter Klaus Glasmann