Großbritannien steht vor den ersten Zulassungen von CBD als Lebensmittel. Die britische Lebensmittelbehörde hält bis zu 10 Milligramm am Tag für vertretbar, die EU-Behörde EFSA vorläufig nur rund 2 Milligramm. Und ein Abkommen mit der EU könnte die britischen Zulassungen schon 2027 wieder außer Kraft setzen.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was die FSA am 16. September berät
Die britische Food Standards Agency, kurz FSA, legt ihrem Board am 16. September das Papier FSA 26/09/05 vor. Darin empfiehlt sie, den zuständigen Ministern in England und Wales die ersten drei CBD-Anträge als neuartige Lebensmittel zur Zulassung vorzuschlagen. Das Board entscheidet also nicht über die Zulassung selbst, sondern darüber, ob diese Empfehlung an die Regierung geht. Die endgültige Entscheidung treffen die Minister, für Schottland wird gesondert entschieden.
Es geht um drei hochreine Stoffe mit jeweils mindestens 98 Prozent CBD: ein synthetisch hergestelltes CBD und zwei CBD-Isolate. Nach Einschätzung der FSA und ihres unabhängigen Beratergremiums für neuartige Lebensmittel sind sie unter den beantragten Verwendungsbedingungen sicher. Mit den drei Anträgen sind laut FSA rund 3.000 einzelne Produkte auf der öffentlichen Liste der Behörde verknüpft.
Die Bedingungen im Einzelnen
Die Zulassung wäre an enge Vorgaben gebunden. Das FSA-Papier nennt unter anderem:
- Tageshöchstmenge: 10 Milligramm CBD, auf dem Etikett als vorläufig akzeptable Tagesdosis ausgewiesen
- Warnhinweise: für Personen unter 18 Jahren, für Schwangere, Stillende und Menschen mit Kinderwunsch sowie für alle, die Medikamente einnehmen oder immungeschwächt sind
- Spezifikationen: niedrige Grenzwerte für Delta-9-THC und andere kontrollierte Cannabinoide
Wirtschaftlich brisant ist der Datenschutz. Sofern die eingereichten Studiendaten geschützt sind, darf nach den britischen Regeln fünf Jahre lang nur der jeweilige Antragsteller das zugelassene Erzeugnis vermarkten. Andere kommen nur zum Zug, wenn sie eine eigene Zulassung ohne diese Daten erreichen oder der Antragsteller zustimmt. Eine Zulassung für drei Dossiers ist also nicht automatisch eine Öffnung für den ganzen Markt.
Warum London bei 10 und die EFSA bei 2 Milligramm liegt
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat im Februar 2026 einen vorläufig sicheren Wert von 0,0275 Milligramm CBD pro Kilogramm Körpergewicht und Tag veröffentlicht, das sind für einen 70 Kilogramm schweren Erwachsenen rund 2 Milligramm. Wir haben darüber berichtet, als die EFSA ihren Sicherheitswert festgelegt hat. Aus dem Gutachten selbst geht hervor, wie vorsichtig dieser Wert ist: Die EFSA hat einen Unsicherheitsfaktor von 400 angesetzt. Der Wert gilt nur für Nahrungsergänzungsmittel mit mindestens 98 Prozent Reinheit, ohne Nanopartikel und mit einem als sicher bewerteten Herstellungsverfahren. Für Menschen unter 25 Jahren, für Schwangere und Stillende sowie bei gleichzeitiger Medikamenteneinnahme konnte die Behörde gar keine sichere Menge ableiten.
Die FSA bleibt dennoch bei ihren 10 Milligramm, dem Fünffachen. In ihrem Board-Papier begründet sie das so: Beide Werte beruhen auf unterschiedlichen Datensätzen, hätten aber dieselben Nebenwirkungen und dieselben Datenlücken berücksichtigt. Ihr eigener Wert sei nach etablierten Grundsätzen der Risikobewertung und mit unabhängiger Expertise entstanden. Bemerkenswert ist ein weiterer Satz aus dem Papier: Ein positives Sicherheitsgutachten der EFSA zu einem konkreten CBD-Lebensmittel sei bislang nicht veröffentlicht. Die Meldung eines Antragstellers über ein erstes befürwortendes EFSA-Gutachten, über die wir im Juli berichtet haben, ist demnach bis heute nicht durch eine Veröffentlichung der Behörde gedeckt.
Zulassung auf Zeit: das Abkommen mit der EU
Über den britischen Zulassungen hängt ein politisches Datum. Das Vereinigte Königreich und die EU arbeiten an einem Abkommen zu Lebensmittel- und Veterinärstandards, im Fachjargon SPS-Abkommen. In einem zweiten Papier für dieselbe Board-Sitzung schreibt die FSA, sie bereite sich auf die Umsetzung im Sommer 2027 vor. Vorgesehen ist eine dynamische Angleichung an das EU-Recht. Die Folge beschreibt die Behörde unmissverständlich: Ab Inkrafttreten des Abkommens gelten sämtliche britischen Zulassungen nicht mehr, Unternehmen bräuchten eine Zulassung nach EU-Recht.
Die FSA nennt die CBD-Anträge dabei ausdrücklich als Beispiel für einen britischen Sonderweg, weil diese Erzeugnisse in der EU nicht zugelassen sind. Ob CBD unter eine der wenigen Ausnahmen fallen könnte, in denen das Vereinigte Königreich eigene Regeln behält, ist offen. Fällt es nicht darunter, wäre für den britischen Markt künftig die EU zuständig, deren Behörde von 2 und nicht von 10 Milligramm ausgeht.
Was das für Deutschland und Österreich bedeutet
Für den deutschsprachigen Markt ändert sich zunächst nichts. In der EU gibt es bis heute keine Zulassung von CBD als neuartiges Lebensmittel. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hält fest, ihm sei derzeit keine Fallgestaltung bekannt, nach der CBD in Lebensmitteln verkehrsfähig wäre. Vor dem Inverkehrbringen brauche es entweder eine Arzneimittelzulassung oder eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel. Die österreichische AGES formuliert es ähnlich knapp: Solange keine Zulassung vorliegt, ist das Inverkehrbringen nicht zulässig. Im Handel werden CBD-Öle deshalb häufig nicht als Lebensmittel, sondern etwa als Aromaöl oder Kosmetik angeboten. Wie unübersichtlich die Lage in Österreich insgesamt ist, zeigt unser Beitrag zur Rechtslage bei CBD-Blüten in Österreich.
Interessant ist der britische Weg trotzdem, weil er zeigt, woran eine Zulassung in der Praxis hängt: an einem festen Tageswert, an Warnhinweisen und an teuren Sicherheitsdossiers, deren Daten dann exklusiv geschützt sind. Sollte die EU eines Tages CBD-Lebensmittel zulassen und dabei beim Wert der EFSA bleiben, wäre der Spielraum für Hersteller um den Faktor fünf enger als in Großbritannien.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den Stand vom 15. September 2026 wieder und ist keine Rechts- oder Gesundheitsberatung. Er enthält keine Gesundheits- oder Wirkaussage zu CBD-Produkten. Die genannten Mengen sind behördliche Sicherheitsbewertungen für Lebensmittel und keine Verzehr- oder Dosierungsempfehlungen. Die Empfehlung der FSA ist noch keine Zulassung.
Quellen: Food Standards Agency, Board-Papier FSA 26/09/05 „CBD novel food applications: recommendations to ministers on first authorisations“ und Board-Papier zum SPS-Programm, Board-Sitzung September 2026 (gov.uk); EFSA: Update of the statement on safety of cannabidiol as a novel food, EFSA Journal 2026, DOI 10.2903/j.efsa.2026.9862; Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, FAQ Cannabidiol; AGES, Cannabidiol (CBD); eigene Berichterstattung.





































