In US-Bundesstaaten mit Zugang zu Medizinalcannabis fallen gesundheitsbedingte Arbeitsausfälle um rund sieben Prozent geringer aus. Das berichtet eine Auswertung von Daten aus mehr als drei Jahrzehnten. Bemerkenswert ist vor allem, was die Studie nicht findet: Bei reinen Freizeitcannabis-Gesetzen bleibt der Effekt aus.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was die Studie untersucht hat
Die Arbeit trägt den Titel „Cannabis laws and health-related workplace absenteeism in the United States“ und ist im „Journal of Workplace Behavioral Health“ erschienen. Autoren sind Eklou R. Amendah von der University of Southern Maine, Patryk Babiarz von der University of Georgia und Kavitha Rabindran vom Ibhanan MRC in Chennai. Die Veröffentlichung erfolgte bereits am 10. Juni 2026, öffentlich bekannt wurde sie durch eine Mitteilung der University of Georgia im August.
Ausgewertet wurden Angaben von mehr als 20 Millionen Personen aus einem Datensatz des US Census Bureau und des Bureau of Labor Statistics für die Jahre 1990 bis 2025. Die Forscher verglichen also nicht einzelne Konsumenten miteinander, sondern Bundesstaaten vor und nach einer Gesetzesänderung. Untersuchungsgegenstand ist die Rechtslage, nicht der individuelle Konsum.
Der Befund fällt je nach Beruf sehr unterschiedlich aus

Über alle Beschäftigten hinweg sanken die gesundheitsbedingten Fehlzeiten um etwa sieben Prozent, sobald ein Bundesstaat medizinischen Zugang eröffnete. Am deutlichsten war der Rückgang in körperlich fordernden Tätigkeiten, also bei Handarbeit und beim Bedienen von Maschinen. Auf Branchenebene traf das vor allem das Baugewerbe und die Landwirtschaft. Auch bei Beschäftigten in Gesundheitsdienstleistungen zeigten sich deutliche Rückgänge.
Die Autoren ordnen das ökonomisch ein. Babiarz verweist darauf, dass Fehlzeiten Arbeitgeber erheblich belasten. Eine von ihm zitierte Schätzung beziffert allein den Produktivitätsverlust in den USA auf 225 Milliarden Dollar jährlich. Medizinischer Zugang könne, so seine Einschätzung, mehrere hundert Millionen Dollar an volkswirtschaftlichen Kosten vermeiden, schlicht weil weniger Menschen bei der Arbeit fehlen.
Warum der Unterschied zwischen Medizin und Genusskonsum zählt

Der interessanteste Teil des Ergebnisses ist ein Nullbefund. Gesetze zum Freizeitkonsum hatten keinen Einfluss auf die gesundheitsbedingten Fehlzeiten. Das galt unabhängig davon, ob ein Bundesstaat den Verkauf im Einzelhandel erlaubte oder den Besitz lediglich entkriminalisierte.
Damit fällt die naheliegende Gegenthese weg, mehr verfügbares Cannabis führe automatisch zu weniger gemeldeten Krankheitstagen. Wäre der Effekt ein reiner Verfügbarkeitseffekt, müsste er sich auch bei den Freizeitgesetzen zeigen. Er tut es nicht. Das spricht für einen gezielten Mechanismus, und die Autoren vermuten die Linderung von Beschwerden bei chronischen Schmerzen. Belegen konnten sie das mit ihren Daten allerdings nicht. Die Daten geben keinen Aufschluss darüber, wer Cannabis tatsächlich zur Schmerzbehandlung genutzt hat.
Was die Studie nicht zeigt
Drei Einschränkungen gehören zu einer fairen Lesart. Erstens handelt es sich um eine Beobachtungsstudie auf Ebene der Bundesstaaten. Sie weist einen Zusammenhang nach, keine Ursache im Einzelfall. Zweitens haben die Autoren mögliche Schadwirkungen ausdrücklich nicht untersucht, weder gesundheitliche noch solche im Verhalten. Wer die Arbeit als Gesamtbilanz liest, überdehnt sie.
Drittens ist der Beobachtungszeitraum von 1990 bis 2025 lang genug, dass parallele Entwicklungen hineinspielen können. Dazu zählen etwa Veränderungen in der Schmerzversorgung oder im Umgang mit Opioiden. Genau an dieser Stelle passt die Studie in ein größeres Bild. Eine NIH-Auswertung zu Opioid-Vergiftungen kam mit anderer Methodik zu einem in dieselbe Richtung weisenden Ergebnis. Wie schnell einzelne Befunde in der Berichterstattung überdehnt werden, haben wir zuletzt am Beispiel einer Untersuchung zum Stresshormon Cortisol gezeigt.
Warum das für die deutsche Debatte relevant ist

Eine direkte Übertragung auf Deutschland ist methodisch nicht möglich. Medizinalcannabis ist hier seit 2017 bundeseinheitlich geregelt, es gibt also keine Bundesländer mit und ohne Zugang, die man gegeneinander rechnen könnte. Interessant ist die Studie trotzdem, und zwar wegen des Zeitpunkts.
Seit dem 30. Juli 2026 erstattet die gesetzliche Krankenversicherung keine getrockneten Cannabisblüten mehr. Begründet wurde die Streichung unter anderem mit dem Einsparpotenzial für die Kassen. Welche Härten daraus entstehen, zeigte zuletzt ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt, und die Fachgesellschaften der Schmerzmedizin kritisieren die Lage seit Wochen scharf.
Die US-Arbeit erinnert daran, dass eine solche Rechnung zwei Seiten hat. Das Arzneimittelbudget der Kassen ist die eine. Ausgefallene Arbeitstage, die an anderer Stelle Geld kosten, sind die andere. Ob sich der Befund auf deutsche Verhältnisse übertragen lässt, ist offen. Dass er in der hiesigen Kostendebatte bislang keine Rolle spielt, ist auffällig. Für Beschäftigte bleibt daneben die arbeitsrechtliche Seite entscheidend, die wir in unserem Überblick zu Cannabis am Arbeitsplatz und in der Einordnung zum Drogentest am Arbeitsplatz aufgearbeitet haben.
Häufige Fragen
Wie groß ist der gefundene Effekt genau?
Die Studie berichtet einen Rückgang der gesundheitsbedingten Fehlzeiten um etwa sieben Prozent in Bundesstaaten mit Zugang zu Medizinalcannabis. Der Wert bezieht sich auf alle ausgewerteten Beschäftigten. In körperlich fordernden Berufen fiel der Rückgang deutlicher aus.
Beweist die Studie, dass Cannabis Krankheitstage verhindert?
Nein. Es handelt sich um eine Beobachtungsstudie, die Bundesstaaten vor und nach einer Gesetzesänderung vergleicht. Sie zeigt einen statistischen Zusammenhang zwischen der Rechtslage und den Fehlzeiten. Ob im Einzelfall Cannabis die Ursache war, lässt sich daraus nicht ableiten.
Warum wirkten Freizeitcannabis-Gesetze nicht?
Das ist die offene Frage der Arbeit. Die Autoren vermuten, dass der Effekt an eine gezielte medizinische Anwendung gebunden ist, insbesondere bei chronischen Schmerzen. Bei reiner Verfügbarkeit ohne ärztlichen Kontext trat kein messbarer Rückgang auf.
Lässt sich das Ergebnis auf Deutschland übertragen?
Nur eingeschränkt. Deutschland hat seit 2017 eine bundeseinheitliche Regelung für Medizinalcannabis, es fehlt also der Vergleich zwischen Regionen mit und ohne Zugang. Die zugrunde liegende Frage nach den volkswirtschaftlichen Folgekosten eingeschränkter Versorgung stellt sich hier trotzdem.
Wo ist die Studie nachzulesen?
Sie ist im „Journal of Workplace Behavioral Health“ erschienen und über die DOI 10.1080/15555240.2026.2680016 auffindbar. Der Volltext liegt hinter einer Bezahlschranke des Verlags. Die Angaben zu Autoren und Erscheinungsdatum haben wir über Crossref verifiziert.
Quellen: Amendah, Babiarz und Rabindran, „Cannabis laws and health-related workplace absenteeism in the United States“, Journal of Workplace Behavioral Health, online veröffentlicht am 10. Juni 2026, DOI 10.1080/15555240.2026.2680016, Metadaten über Crossref verifiziert; Mitteilung der University of Georgia mit Zitaten von Patryk Babiarz; Berichterstattung von Ganjapreneur vom 26. August 2026; eigene Berichterstattung.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt Studienergebnisse wieder und stellt keine medizinische Beratung dar. Beobachtungsdaten zeigen Zusammenhänge, keine Ursachen. Ob eine Cannabistherapie im Einzelfall infrage kommt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.







































