Sachsen zählt 29 genehmigte Anbauvereinigungen, 21 davon ernten bereits. Die Zahlen der Landesdirektion zeichnen ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. Vor allem aber zeigen sie, wie klein das legale Angebot im Verhältnis zu dem bleibt, was das Gesetz eigentlich erlauben würde.
📑 Inhaltsverzeichnis
Was die Landesdirektion Sachsen gezählt hat
Zum Stand 25. Juli 2026 waren im Freistaat 29 Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz genehmigt. 21 von ihnen bauen tatsächlich an, die übrigen acht haben die Erlaubnis, aber noch keine laufende Kultur. 18 der Vereinigungen sitzen in kreisfreien Städten, allein acht davon in Leipzig. Unter den Landkreisen liegt Görlitz mit vier Vereinigungen vorn. In den Landkreisen Bautzen, Leipzig, Mittelsachsen und Nordsachsen gibt es bislang keine einzige Genehmigung.
Die Mitgliederzahlen der sächsischen Vereinigungen reichen von 27 bis 480. Im ersten Halbjahr 2026 kamen fünf neue Erlaubnisse hinzu, zwei in Chemnitz, zwei in Leipzig und eine im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Die Transparenzliste der Landesdirektion wies zum 3. März 2026 noch 24 genehmigte Vereine aus. Das Verfahren selbst kostet zwischen 750 und 2.750 Euro, die Behörde entscheidet nach eigener Angabe binnen drei Monaten, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Der Sprung von 680 Gramm auf 340 Kilogramm ist ein Basiseffekt
Die auffälligste Zahl der Bilanz ist der Anbauzuwachs. 2024 kamen in ganz Sachsen 680 Gramm zusammen, weil nur ein einziger Verein überhaupt aktiv war. 2025 waren es 340 Kilogramm. Das ist rechnerisch der Faktor 500, taugt als Wachstumsgeschichte aber wenig. Wer von einem einzelnen Verein auf zwei Dutzend hochskaliert, erzeugt solche Faktoren zwangsläufig.
Aussagekräftiger ist die Menge je aktivem Verein. 340 Kilogramm verteilt auf 21 anbauende Vereinigungen ergeben gut 16 Kilogramm pro Verein und Jahr. Das ist die Größenordnung, um die es beim sächsischen Clubmodell tatsächlich geht.
Was 340 Kilogramm im gesetzlichen Rahmen bedeuten
Paragraf 19 Absatz 3 des Konsumcannabisgesetzes erlaubt die Weitergabe von höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat an Mitglieder ab 21 Jahren. Für Heranwachsende sind es 30 Gramm im Monat, und das Cannabis darf dann höchstens 10 Prozent THC enthalten. Paragraf 16 Absatz 2 begrenzt eine Anbauvereinigung auf 500 Mitglieder.
Rechnet man das durch, dürfte ein voll besetzter Verein bis zu 25 Kilogramm pro Monat und damit rund 300 Kilogramm im Jahr abgeben. Die gesamte sächsische Jahresernte 2025 entspricht also ungefähr dem, was eine einzige vollbesetzte Anbauvereinigung legal an ihre Mitglieder ausgeben dürfte. Das heißt nicht, dass jedes Mitglied die Höchstmenge abruft. Die wenigsten tun das. Es zeigt aber, in welcher Größenordnung sich das legale Angebot bewegt. Für die Debatte über eine Verdrängung des Schwarzmarkts fehlt bei diesen Mengen noch die belastbare Grundlage. Wie eng die Spielräume der Vereine auch sonst gezogen sind, zeigt der Streit um behördliche Auflagen, den wir im CSC-Monitor fortlaufend verfolgen.
Leipzig ist ein Schwerpunkt, Sachsen ist keiner
Innerhalb Sachsens ist Leipzig mit acht Vereinigungen klar führend. Im Bundesvergleich relativiert sich das Bild jedoch. Auf eine Million Einwohner gerechnet kommt Sachsen auf etwa sieben Anbauvereinigungen. Niedersachsen liegt bei rund zwölf, seit dort die hundertste Genehmigung übergeben wurde. Hamburg mit seinen 17 Vereinigungen erreicht etwa neun. Deutlich abgeschlagen ist Hessen mit 21 Genehmigungen und damit rund drei je Million Einwohner.
Dieser Vergleich ist eine Näherung, weil die Länder zu unterschiedlichen Stichtagen zählen. Die Reihenfolge ist trotzdem aussagekräftig. Sachsen liegt im Mittelfeld, nicht an der Spitze. Der eigentliche Befund steckt in der Verteilung innerhalb des Landes. Vier Landkreise haben keine einzige Vereinigung. Für Mitglieder im ländlichen Raum bedeutet das lange Anfahrten. Versand und Lieferung sind nach Paragraf 19 Absatz 4 ausdrücklich verboten. Wie hart Behörden anderswo gegen gewachsene Clubstrukturen vorgehen, zeigt der Blick nach Spanien, wo Barcelona Verfahren gegen fast alle Cannabis Social Clubs eröffnet hat.
Hightech-Anlagen und die Mitwirkungspflicht der Mitglieder
Ein Fernsehbericht vom 26. August 2026 zeigte einen Leipziger Club mit rund 600 Pflanzen, zentral gesteuerter Klimatechnik, digitaler Dokumentation und externen Laboranalysen. Das widerlegt das Klischee vom improvisierten Hinterzimmer. Es wirft aber eine Frage auf, die bislang wenig diskutiert wird.
Paragraf 17 Absatz 2 des Konsumcannabisgesetzes verlangt eine aktive Mitwirkung der Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau. Als Regelfall nennt die Norm ausdrücklich die eigenhändige Mitwirkung. Je weiter eine Anlage automatisiert ist, desto weniger Handarbeit bleibt für die Mitglieder übrig. Wo genau die Grenze zwischen zulässiger Technisierung und einem faktisch gewerblichen Betrieb verläuft, ist gerichtlich noch nicht geklärt. Externe Laborbefunde sind dabei ein Qualitätsgewinn, aber kein Freibrief. Wie fehleranfällig deklarierte Werte sein können, zeigt eine Stichprobe aus den USA, bei der jede achte Blüte außerhalb der Toleranz lag.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabis-Clubs gibt es in Sachsen?
Zum Stand 25. Juli 2026 waren im Freistaat 29 Anbauvereinigungen genehmigt. 21 davon bauen bereits an. Allein acht der genehmigten Vereinigungen haben ihren Sitz in Leipzig, insgesamt 18 in kreisfreien Städten.
Wie viel Cannabis darf eine Anbauvereinigung an ein Mitglied abgeben?
Nach Paragraf 19 Absatz 3 des Konsumcannabisgesetzes sind es höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat für Mitglieder ab 21 Jahren. Heranwachsende zwischen 18 und 21 erhalten höchstens 30 Gramm im Monat, und der THC-Gehalt darf dabei 10 Prozent nicht überschreiten.
Warum ist der Anbauzuwachs von 680 Gramm auf 340 Kilogramm so groß?
Weil 2024 nur ein einziger sächsischer Verein überhaupt angebaut hat. Der Vergleich startet damit von einer sehr kleinen Basis. Aussagekräftiger ist die Menge je aktivem Verein, die 2025 bei gut 16 Kilogramm im Jahr lag.
Kann ich Cannabis von einem Club nach Hause liefern lassen?
Nein. Paragraf 19 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes verbietet Versand und Lieferung ausdrücklich. Die Weitergabe muss innerhalb des befriedeten Besitztums der Vereinigung erfolgen, und beide Beteiligten müssen dabei persönlich anwesend sein.
Was kostet eine Erlaubnis für eine Anbauvereinigung in Sachsen?
Die Landesdirektion Sachsen berechnet nach eigener Angabe zwischen 750 und 2.750 Euro, gestaffelt nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand. Über den Antrag wird innerhalb von drei Monaten entschieden, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Quellen: Landesdirektion Sachsen, Angaben zum Erlaubnisverfahren für Cannabis-Anbauvereinigungen und Transparenzliste der genehmigten Anbauvereinigungen nach KCanG; Länderauswertung mit Stand 25. Juli 2026; Fernsehbericht des MDR vom 26. August 2026; Konsumcannabisgesetz, Paragrafen 16, 17 und 19 im geltenden Wortlaut; eigene Berechnungen und eigene Berichterstattung.




































