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Home Kolumnen

Besitzen geht, kaufen nicht! Juristische Fallstricke der Cannabis Legalisierung

von Conrad Staufer
04.06.2024
in Kolumnen
Lesezeit: 5 Minuten

Unter Juristen wird derzeit viel über Tücken durch bestimmte rechtliche Aspekte der seit Anfang April 2024 geltenden Cannabis-Legalisierung diskutiert. Im Gegensatz zu Ländern wie Kanada oder den USA hat sich Deutschland respektive seine Bundesregierung für ein Modell entschieden, das keine Fachgeschäfte und Hanfprodukte aus reguliertem Handel beinhaltet.

Versorgen sollen sich Konsumenten von Haschisch und Marihuana allein durch Anbau – ob das in der Praxis funktioniert? Zusätzlich könnten Behörden bei THC Besitz auf Erwerb vor der Freigabe schließen und Konsumenten als Zeugen für Strafanzeigen gegen Unbekannt in die Pflicht nehmen. Wo also lauern juristische Fallstricke im neuen Cannabisgesetz (CanG) konkret? 

Unterschiedliche Bußgelder und Heimlichtuerei beim Bundesgerichtshof

Schon kurz nach Inkrafttreten vom CanG wurde klar, dass sich die Feinde von Freiheit und Selbstbestimmung keineswegs geschlagen geben. Mit allen Tricks möchte man die neuen Regeln rund um Hanfkonsum, Besitz und Anbau willkürlich auslegen und ganz folgerichtig planen beispielsweise von der CDU/CSU beherrschte Bundesländer extra strenge Bußgelder für jeden noch so kleinen Verstoß. Das erinnert an alte Verbotszeiten, denen die Union zur Verschleierung ihres eigenen Scheiterns in der Drogenpolitik mit Krokodilstränen nachtrauert. Immerhin können solche Kräfte nun nur noch kosmetisch schikanieren und wegen Marihuana keine Millionen User mehr wie Schwerkriminelle behandeln. 

Aber mit Friedrich Merz und Konsorten ist es nicht getan. Bei Cannabis wirken entsprechend missgünstige Eliten leider auch massenhaft als Richter und als Staatsanwälte ohnehin, was weiterhin zu Entscheidungen im Zweifel gegen den Angeklagten führt. Da wird über Hanf kaufen schon mal als mögliche Beihilfe zur Geldwäsche gesprochen, wenn es sonst nicht zur Anklage reicht. Tricksereien im Justizapparat gibt es wegen Hanf selbst beim vorgeblich so neutralen, seriösen, fachlich versierten Bundesgerichtshof! Dort erging es im April eine Entscheidung zur „geringen Menge“ THC, die trotz neuer Rechtslage nach Meinung der höchsten deutschen Richter nicht anzupassen sei. 

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Wie vor der Verabschiedung vom CanG kann eine Menge von 7,5 g THC sehr wohl Strafen nach sich ziehen – obwohl dieser Wert keinerlei Bezug nimmt auf die nun offiziell erlaubten bis zu 60 Gramm Cannabis. 

Es ist möglich, dass jemand mit zehn Gramm Gras im Rucksack von der Justiz belästigt wird, weil es sich um eine starke Sorte handelt und deshalb jene geringe Menge vom wichtigsten Wirkstoff der Hanfpflanzen rasch überschritten ist. Interessanterweise brauchte der Bundesgerichtshof für diese Einschätzung nur wenige Tage, während normalerweise mehrere Monate die Regel sind und dann wurde auch noch heimlich, still und leise versucht, bereits veröffentlichte Formfehler im Urteil nachträglich zu ändern. Advokaten fiel das natürlich auf und jetzt können wohl erst hartnäckige Verfassungsklagen klären, ob man in Deutschland bei Cannabis vor Gericht tatsächlich weiter mit zweierlei Maß messen darf.

Bayerische Staatsanwaltschaft hält alles Cannabis im Land für illegal!

Lustigerweise zusammen mit der Polizei, ihres Zeichens eigentlich eine Behörde der Exekutive und deshalb im demokratischen Rechtsstaat laut Gewaltenteilung von der Justiz scharf zu trennen, verkündeten Staatsanwälte aus Bayern lautstark in der Presse, dass alles im Umlauf befindliche Marihuana noch eine Weile illegal sei. Zwar wäre der Anbau nun erlaubt, doch Hanf zu züchten, benötige bekanntlich Zeit und kein Mensch könne hierzulande Gras im Hause haben, das nach sechs Wochen seit der THC-Legalisierung bereits erntereif zur Verfügung steht. 

Was nach einem schlechten Scherz klingt, ist auch juristisch betrachtet pure Willkür und bewusste Ignoranz gegenüber der Realität. Falls die geplante Anklage gegen irgendwelche Dealer bedenklich wackelt, sollen mit Cannabis angetroffene Bürger als Zeugen verpflichtet werden. Gibt man dem Kumpel mit einem schönen Grow im Keller 5 € für ein Gramm Weed, muss das nach Ansicht der Strafverfolger zur wahrheitsgemäßen Angabe und Zeugenschaft, sprich unverblümten Denunziation zwischen Bekannten führen! Kommen solch fiese Pläne und die sprichwörtliche Rechtsakrobatik bei voller Absicht weiter durch?

Kritik, Widerstand und Tipps vom Anwalt: Bei THC ab sofort immer cool bleiben!

Aufmerksame Advokaten fahren der bayerischen Justiz zum Glück bereits in die Parade. Einmal sei eine große Menge an Cannabis auf Rezept im Umlauf, bereits seit 2017 legal und entsprechend verfügbar. Zweitens ist ungeklärt, wie nun reifende, aber vor dem 1.4.2024 ausgesäte Hanfpflanzen juristisch zu bewerten sind – bekanntlich tritt mit dem CanG auch eine Amnestie in Kraft, die frühere Vergehen, zumal nicht bewiesen, von weiterer Strafverfolgung ausnimmt. Und dann gibt es noch jede Menge grundsätzliche Rechte, über die man als User vorzugsweise ein bisschen Bescheid wissen sollte. 

LAGERRAeUMUNG-ALLES-MUSS-RAUS

Beim Kauf von Cannabis im Keller vom Kumpel ist niemand später automatisch Zeuge, außer ein Fall landet wirklich vor dem Richter. Bloßer Besitz reicht nämlich nicht mal mehr für den berühmten Anfangsverdacht. Hanfkonsumenten sollten sich durch allzu offenes Vertrauen gegenüber Behörden nie in Gefahr bringen, sagt der Rechtsanwalt, sonst kreiert die Anklage am Ende noch Verstöße gegen die erlaubte Besitzmenge und bedient sich dafür versuchsweise etwa bei der schon erwähnten Beihilfe zur Geldwäsche. Zwar lässt sich das sicher entlarven, aber war nicht eigentlich von einer Entlastung der Justiz die Rede?

Agiert die Justiz bei Pressemitteilungen über Cannabis parteiisch? 

Offenbar versucht die dritte Gewalt in Bayern, mündige Bürger durch eine Mixtur aus verqueren Abstraktionen und blanke Lügen zu warnen, es doch am besten zu lassen mit dem Cannabis, auf das Vater Staat weiter mit strenger Zucht reagieren könnte. Betreibt der Amtsschimmel zur Beeinflussung gar gezieltes „Nudging“ als Form vom bewusst bedrohlich inszenierten Gedankenexperiment – obwohl Staatsanwaltschaften in Deutschland über die Presse lediglich allgemeine Empfehlungen geben dürfen? Was Profis durchschauen, wird für Laien vielleicht häufig riskant klingen, doch falsche Scheu ist unnötig. 

Cannabis Social Clubs wie der gemeine THC-User sind mit einer ordentlichen Rechtsschutzversicherung gut beraten. Obwohl die Schreckenskulisse dem Neutralitätsprinzip in der Justiz widerspricht, braucht es auch nach der Hanf-Legalisierung sicher gelegentlich noch Beistand vom Anwalt, um Ermittlungsbehörden an ihren Zuständigkeitsbereich zu erinnern. Den letzten Rest vom Oktoberfest erledigt ohnehin bald Mutter Natur, gibt es doch superschnell keimendes Marihuana zur Aussaat als Autoflowering Seeds und so dürfte schon jetzt im Juni 2024 das Gerede vom angeblich stets verbotenen Gras im Umlauf rasch leiser werden. 

Tags: CanGCannabisbesitzCannabispolitikLegalisierung

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