Kaum ein Produkt hat den österreichischen Hanfmarkt in den letzten Jahren so beschäftigt wie die CBD-Blüte. Jahrelang standen die getrockneten Blüten in einer rechtlichen Grauzone, wurden verkauft, verboten, wieder erlaubt und schließlich vor Gericht neu einsortiert. Wer heute wissen will, ob und wo man CBD-Blüten in Österreich legal kaufen darf, muss deshalb zwei Dinge auseinanderhalten: die Frage nach dem Suchtmittelrecht und die Frage nach dem Steuer- und Monopolrecht. Genau an dieser Trennung entscheidet sich der aktuelle Stand. Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage sachlich ein und erklärt, was seit dem Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichtshofs gilt.
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CBD-Blüten in Österreich: die Rechtslage im Überblick
Der Ausgangspunkt ist unstrittig und hat sich auch nicht geändert. Cannabis mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent unterliegt in Österreich nicht dem Suchtmittelgesetz. Solche Hanfblüten sind also kein Suchtgift, ihr Besitz ist nicht strafbar und ihre Herstellung ist grundsätzlich erlaubt. Damit endet aber die einfache Antwort. Denn ein Produkt, das kein Suchtgift ist, kann trotzdem anderen Vorschriften unterliegen. Genau das ist bei CBD-Blüten der Fall.
Über Jahre war strittig, ob getrocknete Hanfblüten frei im Fachhandel verkauft werden dürfen. Behörden argumentierten zeitweise mit dem Arzneimittelrecht, mit Konsumentenschutz oder mit einem drohenden Missbrauch als Rauchware. Ein Verkaufsverbot für CBD-Shops wurde zwischenzeitlich verhängt und später gerichtlich als rechtswidrig eingestuft. Die entscheidende Weichenstellung kam jedoch nicht aus dem Suchtmittelrecht, sondern aus dem Steuerrecht.
Das VwGH-Urteil zur Tabaksteuer und seine Folgen

Am 29. Jänner 2025 entschied der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis Ro 2024/16/0006, dass getrocknete Hanfblüten mit höchstens 0,3 Prozent THC der Tabaksteuerpflicht unterliegen. Die Begründung ist nüchtern: Wenn eine Pflanze dazu bestimmt oder geeignet ist, geraucht zu werden, behandelt sie das Tabaksteuergesetz wie anderen Rauchtabak. Auf CBD-Blüten fällt damit ein Steuersatz von 34 Prozent an. Für die Branche war das ein Paukenschlag, weil es die Blüten in ein völlig anderes Regelwerk verschob.
Die eigentliche Sprengkraft liegt in der Folgewirkung. Wer der Tabaksteuer unterliegt, fällt zugleich unter das Tabakmonopolgesetz. Und dieses Gesetz sagt klar, dass Monopolwaren an Endverbraucher nur über konzessionierte Tabaktrafiken abgegeben werden dürfen. Das Bundesministerium für Finanzen zog daraus im April 2025 die naheliegende Konsequenz und stellte fest, dass reine Hanfshops rauchbare CBD-Blüten damit nicht mehr an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen dürfen. Aus einer steuerlichen Einordnung wurde so faktisch eine Vertriebsfrage. Wie es zu diesem langen Ringen kam, zeichnet unser Beitrag zum fortlaufenden Rechtsstreit um CBD-Blüten nach.
Wichtig ist die Reichweite dieser Entscheidung. Betroffen sind ausdrücklich die rauchbaren Blüten. Andere Darreichungsformen bleiben außen vor, solange sie nicht zum Rauchen bestimmt sind. Diese Unterscheidung ist der Schlüssel, um die aktuelle Marktlage zu verstehen.
Übergangslösung bis 2028 und die Regeln ab 2029
Ein abruptes Verkaufsverbot hätte einen etablierten Wirtschaftszweig über Nacht ausgelöscht. Deshalb einigte sich die Bundesregierung Ende 2025 auf eine gesetzliche Übergangslösung, die den Markt geordnet in das neue System überführen soll. Der Kompromiss verschafft den bestehenden Betrieben Zeit und definiert gleichzeitig ein klares Enddatum.
Konkret dürfen CBD-Shops bis Ende 2028 weiterhin Blüten verkaufen, sofern sie eine entsprechende Hanflizenz beantragen. An diese Lizenz sind Bedingungen geknüpft. Der Betrieb muss bereits seit Anfang 2025 bestanden und überwiegend Hanfprodukte mit höchstens 0,3 Prozent THC geführt haben. Damit soll verhindert werden, dass sich kurzfristig neue Anbieter in die auslaufende Regelung einklinken. Ab Anfang 2029 endet diese Phase. Dann dürfen niedrig dosierte Cannabisprodukte nur noch über zugelassene Großhändler bezogen und ausschließlich über den regulierten Handel abgegeben werden. Der Fachhandel, wie ihn viele Konsumenten kennen, verschwindet in dieser Form. Die politischen Hintergründe und den Zeitplan beleuchtet unser Artikel zur Übergangslösung für CBD-Blüten bis 2028 ausführlicher.
Für Händler bedeutet die Übergangsfrist vor allem Planungssicherheit auf Zeit. Wer weiter verkaufen will, muss die Lizenz rechtzeitig beantragen und die steuerlichen Pflichten erfüllen. Wer den Umstieg auf andere Produktkategorien plant, hat nun einen verlässlichen Fahrplan. Für Konsumenten heißt es, dass sich die Bezugsquellen mittelfristig deutlich verändern werden.
Wo darf man CBD-Blüten aktuell kaufen?

In der aktuellen Übergangsphase gibt es zwei legale Wege. Zum einen verkaufen lizenzierte CBD-Shops die Blüten weiter, solange sie die Voraussetzungen erfüllen und die Tabaksteuer abführen. Zum anderen dürfen konzessionierte Tabaktrafiken die versteuerten Blüten anbieten, weil sie als Monopolinhaber ohnehin zur Abgabe berechtigt sind. Beide Wege existieren derzeit parallel, wobei der Trafikkanal langfristig der bestimmende bleiben wird.
Beim Onlinehandel ist Vorsicht geboten. Da die Blüten dem Monopol unterliegen, ist der direkte Verkauf versteuerter Rauchware an Endkunden über Webshops rechtlich heikel und in weiten Teilen nicht zulässig. Wer im Netz auf vermeintlich günstige Angebote stößt, sollte deshalb genau prüfen, wer da verkauft und ob die steuerlichen Pflichten erfüllt sind. Ein niedriger Preis ist oft ein Hinweis auf unversteuerte Ware.
Deutlich entspannter ist die Lage bei anderen CBD-Produkten. Öle, Extrakte, Kosmetik und viele weitere Anwendungen sind nicht zum Rauchen bestimmt und fallen daher nicht unter die Tabaksteuer. Sie bleiben im regulären Handel und online erhältlich. Für Verzehrprodukte gelten allerdings zusätzlich die europäischen Novel-Food-Regeln, die eine eigene Zulassung verlangen. Wer den Unterschied zwischen Blüte und Extrakt einmal grundlegend verstehen möchte, findet in unserem Überblick zur rechtlichen Lage des CBD-Anbaus in Österreich weitere Einordnung.
CBD-Blüten im Straßenverkehr: das unterschätzte Risiko

Der wohl folgenreichste Punkt für den Alltag hat mit dem Kauf gar nichts zu tun. Auch legal erworbene CBD-Blüten enthalten geringe Restmengen THC. In Österreich existiert für das Lenken eines Fahrzeugs kein gesetzlicher THC-Grenzwert. Sobald bei einer Kontrolle Spuren einer dem Suchtmittelgesetz unterliegenden Substanz nachweisbar sind, wird in der Regel von einer Beeinträchtigung ausgegangen. Das kann zur Anzeige und im schlimmsten Fall zum Führerscheinentzug führen, obwohl das Produkt selbst völlig legal ist.
Für Konsumenten ist das eine echte Falle, weil Legalität des Produkts und Fahrtauglichkeit hier auseinanderfallen. Wer regelmäßig CBD-Blüten konsumiert und auf den Führerschein angewiesen ist, sollte das Risiko kennen. Als praktische Absicherung empfehlen Juristen, Kaufbelege aufzubewahren, um im Zweifel nachweisen zu können, dass ausschließlich CBD-Produkte konsumiert wurden. Einen Nachweis der Fahrtüchtigkeit ersetzt das nicht, es kann aber im Verfahren helfen.
Unterm Strich bleibt die Rechtslage für CBD-Blüten in Österreich ein Balanceakt zwischen legaler Ware und strenger Vertriebsregulierung. Wer heute kauft, sollte auf eine ordnungsgemäße Versteuerung achten, den Beleg aufbewahren und im Hinterkopf behalten, dass sich der Markt bis 2029 grundlegend verschiebt. Für die Branche ist die Übergangsfrist eine Atempause, für Konsumenten vor allem ein Signal, die eigenen Bezugsquellen genau im Auge zu behalten.
Häufige Fragen
Sind CBD-Blüten in Österreich legal?
Ja, CBD-Blüten mit höchstens 0,3 Prozent THC sind kein Suchtgift und ihr Besitz ist legal. Der Verkauf ist allerdings reguliert, weil die Blüten der Tabaksteuer und dem Tabakmonopol unterliegen. Erlaubt ist der Verkauf derzeit über lizenzierte Shops und über Tabaktrafiken.
Warum dürfen normale CBD-Shops die Blüten nicht mehr frei verkaufen?
Der Verwaltungsgerichtshof hat 2025 entschieden, dass rauchbare Hanfblüten der Tabaksteuer unterliegen. Damit fallen sie automatisch unter das Tabakmonopolgesetz, das die Abgabe an Endverbraucher grundsätzlich den Trafiken vorbehält. Reine Hanfshops brauchen deshalb eine besondere Lizenz.
Was ändert sich ab 2029?
Ab Anfang 2029 läuft die Übergangsfrist für lizenzierte CBD-Shops aus. Danach dürfen niedrig dosierte Cannabisprodukte nur noch über zugelassene Großhändler bezogen und über den regulierten Handel abgegeben werden. Der freie Fachhandel mit Blüten endet damit in seiner heutigen Form.
Gilt das Verkaufsverbot auch für CBD-Öl?
Nein. Die Tabaksteuer betrifft nur rauchbare Blüten. CBD-Öle, Extrakte und Kosmetik sind nicht zum Rauchen bestimmt und bleiben im regulären Handel sowie online erhältlich. Bei Produkten zum Verzehr gelten zusätzlich die europäischen Novel-Food-Vorgaben.
Darf ich nach dem Konsum von CBD-Blüten Auto fahren?
Das ist riskant. In Österreich gibt es keinen THC-Grenzwert im Straßenverkehr, schon nachweisbare Spuren können zu einer Strafe und zum Führerscheinentzug führen. Auch legal gekaufte CBD-Blüten enthalten geringe THC-Reste. Wer fahren muss, sollte vom Konsum vor der Fahrt absehen.






































