Haussuchung und Beschlagnahmung Verfassungswidrig, dennoch kein Freischein für Eigenanbau! Herr Dr. Franjo Grotenhermen ist der führende deutsche Arzt für Cannabis als Medikament und hat vielen Patienten zu einer Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 2 BtMG für die Verwendung von Marihuana als Medikament bei der BfArM verholfen. Damit ist diesen jedoch lediglich rechtlich aber in der Regel nicht medizinisch geholfen. Kostet ...
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